Arbeitsbescheinigung ungültig?

Hallo,

ich wollte heute auf dem Arbeitsamt meinen Antrag auf ALG abgeben und wurde wieder heimgeschickt, weil drei meiner vier Arbeitsbescheinigungen maschinell erstellt sind und daher weder eine Unterschrift noch einen Firmenstempel haben. Ohne die, hieß es, keine Bearbeitung. Ist das rechtens? Denn: eine der Firmen existiert nicht mehr, weil Insolvent gegangen. Wie soll ich da so einen Stempel besorgen? Und außerdem: ich dachte, wenn bei den maschinell erstellten oben der Zusatz "in Form der Vereinbarung mit dem Arbeitsamt sowieso vom soundsovielten drauf steht, dann ginge das okay?

Bin ratlos und ziemlich sauer, weil ich den Antrag wegen geplanter Existenzgründung möglichst schnell erledigen wollte.

Danke schon mal im Voraus, falls mir jemand helfen kann. Wäre auch dankbar, wenn jemand einen Tipp hat, worauf man sich berufen kann, wenn man sich mit den maschinell erstellten Dingern durchsetzen will.

Merci!

Hallo Kathrin,

ja, die Reaktion des Arbeitsamtes hat in der Tat schon ihre Richtigkeit… Die Arbeitsbescheinigung muss vom Arbeitgeber bzw. seinem Beauftragten (z. B. das Steuerbüro, das die Gehaltsabrechnungen fertig macht) unterschrieben sein.

Denn: eine
der Firmen existiert nicht mehr, weil Insolvent gegangen. Wie
soll ich da so einen Stempel besorgen?

Das bedeutet nicht, daß Du Dich in einem rechtsleeren Raum befindest… Bei einer Insolvenz gibt es einen Liquidator (meistens ist es der letzte Geschäftsführer), der nach wie vor für die Gesellschaft handeln darf. Es kann auch sein, daß das Gericht einen Insolvenzverwalter bestellt hat; in diesem Fall ist dieser dafür zuständig, daß alle offenen Angelegenheiten der Gesellschaft geregelt werden. Erkundige Dich bei dem Registergericht, bei dem die Gesellschaft eingetragen war bzw. noch ist, wer für die Gesellschaft in Liquidation handelt.

Ein anderes Beispiel am Rande: Du bist bei einer Mini-Firma (2-3 Leutchen) angestellt und der alleinige Inhaber und gleichzeitige Geschäftsführer segnet das Zeitliche. In einem solchen Fall sind seine Erben für die Arbeitsbescheinigung zuständig…

Beste Grüße

Tessa

Hallo Tessa,

merci für Deine Antwort, ich hab nochmal ein wenig rumrecherchiert und bei zweien der ausstellenden Arbeitgeber und dem Teamleiter im Arbeitsamt folgende fernmündliche Auskünfte bekommen:

  1. Ob die Arbeitsbescheinigung korrekt ist oder nicht, dafür hat nicht der Arbeitnehmer zu sorgen, sondern der austellende Arbeitgeber. Daraus folgt
  2. Dass der Antrag hätte angenommen werden müssen und sich allenfalls der zuständige Sachbearbeiter mit den ausstellenden Stellen hätte in Verbindung setzen müssen, was die Richtigkeit der Angaben und evtl. fehlende Firmenstempel angeht.

Das an dieser Stelle für alle, die ein ähnliches Problem haben sollten. Ich werde morgen mal sehen, wie tragfähig diese Argumente vor Ort in der Behörde sind ;o) Wenngleich diese ja bereits ihre Kooperation in Aussicht gestellt hat … tsss

Gruß, Kate

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