Arbeitslos und Urlaub

Hallo!

Ich bin ab dem 01.06.04 arbeitslos. Ich habe meinen Urlaub vom 17.06. - 01.07. vor längere Zeit gebucht, da mir das Arbeitsamt gesagt hat, dass man in den ersten 3 monaten nicht weg fahren darf, ausser, dass man auf seinen Leistungsanspruch verzichtet. Da ich auf den Anspruch verzichte, dann das Arbeitsamt dann trotzdem sagen, dass ich nicht fahren darf oder geht das nicht? Vielleicht kann mir da jemand von euch helfen

MfG

Torsten

Eigentlich funktioniert die Welt ganz einfach:

Schau in den Ratgeber für Arbeitsose, der dir bei der Arbeitslos/Arbeitssuchende-meldung ausgehändigt wurde.

dort ist dieser Fall haargenau mit allen Rechtsgrundlagen und Ausnahmen geschildert.

gruss

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Hallo!

In dem „Merkblatt für Arbeitslose“, dass ich bekommen habe steht mein Problem eben nicht so drin, aber vielleicht gibt es ja ein überarbeitetes Merkblatt oder ein spezielles Heft zu so einem Thema. Teilen Sie mir doch mal die Seitennummer mit auf der dieses beschrieben wird.

MfG

Torsten

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Hallo,

wirklich helfen kann ich wohl nicht, aber ich habe dir das „In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit wird einem Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen zugestimmt.“ von dieser Seite mal kopiert: http://www.einkommen-support.de/index.html

Ich weiß nicht, ob ein gebuchter Urlaub als begründete Außnahme gilt, aber vielleicht findest du dort noch mehr. Ich habe mir nicht alles durchgelesen.

Gruß
roland

Wo sind wir hier gelandet
Hallo erstmal,

ich weiß ja nicht ob mein Rechtsempfinden getrübt ist, aber wenn ich keine Ansprüche und Leistungen beziehe, dann bin ich doch laut GG immer noch ein freier Staatsbürger.

Er hat gearbeitet und fährt jetzt mal in den Urlaub. Warum denn nicht? Kann man heutzutage nichts mehr selbst entscheiden. Ich an deiner Stelle würde das als Einschnitt in deine Privatsphäre betrachten. Du bekommst nichts von ihnen, willst nichts, sondern erstmal Urlaub machen.

Wenn sie wenigstens sagen würden, daß sie Dir in dieser Zeit garantiert einen neuen Job vermitteln können, dann könnten sie Fragen, ob es nicht günstiger wäre den Urlaub zu verschieben, aber so …

Die Spinnen in meinen Augen manchmal ein bissl. Mein Rechtsempfinden sagt mir das Du einfach fährst. Du beziehst nicht, und willst Dich von dem Streß erholen, was ist da verkehrt. Findest Du sofort einen neuen Job hast Du auch meist das erste halbe Jahr auch keinen Urlaub. Also Atacke und Horrido …

Sich fragend was alles Reguliert wird

Grüne

Hallo Torsten,

hast Du den Urlaub schon lange gebucht? Als noch nicht absehbar war, dass Du arbeitslos wirst? Und das kannst Du auch beweisen? Wenn ja, dann rede mal mit dem Berater beim Arbeitsamt. Normalerweise kann man in den Urlaub fahren - wenn es ein Pauschal-Angebot ist, wo Dich das Storno X EURO kosten würde. Da gehen die auch mit. Denke aber daran, dass Du insgesamt nur 3 Wochen Urlaub hast (im Arbeitsamtsjargon heisst das „Ortsabwesenheit“).
Wenn Du nur mal eben zum Camping irgendwo an die Ostsee fahren wolltest (so spontan ohne Buchung) sieht es schlecht aus. Sieh zu, dass Du nachweisen kannst, das der Urlaub schon lange gebucht und/oder bezahlt ist, und was eine Stornierung kosten würde. Dürfte funktionieren.

Wenn gar nix geht, Du aber wegfahren willst, dann kannst Du Dich aus dem Leistungsbezug abmelden. Maximal 5Wochen und 5 Tage (bei einer Abmeldung von länger als 6 Wochen musst Du sonst wieder zum Amt). ACHTUNG! Du hast nur für 4 Wochen Krankenversicherungsschutz.
Das ist dann beim Arbeitsamt ein „Selbstläufer“:
Veränderungsmitteilung abschicken, melde mich vom x bis x aus dem Leistungsbezug ab, ab dem x+1 stehe ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung. Wenn Du unter 6 Woche weg bist, brauchst Du am Tag x+1 nicht extra zum Arbeitsamt. Abmeldung und Wieder-Anmeldung laufen automatisch. Es fragt Dich auch keiner, was Du in der Zeit gemacht hast … auch nicht ob Du evtl.Geld verdienst hast *g* (aber das nur mnebenbei).

Hoffe, ich konnte helfen
Gruß von
vibke

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