Arbeitszeitkonto in Elternzeit

Hallo,

kann man Arbeitszeit, die während der Elternzeit geleistet wird auch auf ein Arbeitszeitkonto als Überstunden anhäufen anstatt sie sich auszahlen zu lassen? (mit dem Zweck sie später zur Minderung der Arbeitszeit wieder abzubummeln)

Beispiel:

Frau X geht für 3 Jahre in Elternzeit. Ab dem 8. Lebensmonat des Kindes möchte sie wieder auf 30-Stunden-Basis innerhalb der Elternzeit in Teilzeit gehen.

Sie möchte aber bei anfallender Arbeit im 3.-7. Lebensmonat auch gern flexibel einspringen, falls etwas für sie anfällt. Diese Arbeitszeit möchte sie allerdings lieber „ansparen“ auf einem Überstundenkonto anstatt sie sich auszahlen zu lassen, damit sie sie ab dem 8. Lebensmonat dazu benutzen kann ihre 30-Stunden-Woche nach Bedarf zu vermindern.

Wäre das rechtlich problematisch?

Vielen Dank und Grüße

Hallo,

Wäre das rechtlich problematisch?

warum sollte es?
Dies kann man im Einvernehmen mit dem AG regeln.

Beatrix