Arbeitszeugnis

Wie schlecht ist das Zeugniss wirklich:
Frau …war vom… bis … in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig.
In einer mehrwöchigen Einarbeitsphase wurde Sie in die Strukturen eingewiesen. Danach wurde ihr die Projektaufgabe…übertragen.

wir haben Frau…als pünktliche und freundliche Mitarbeiterin kennen gelernt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfre. Wegen der Kürze der Bescäftigung ist eine weitergehende Beurteilung nicht möglich.

Anscheinend war das Zeugnis der Hauptgrund einer kürzlich gescheiterten möglichen Einstellung. Sie ist ziemlich down.
Danke im voraus.

DAS IST ALLES?!?!?!
Hi!

Schlimmer geht’s nimmer!

LG
Guido

Schlimmer geht’s nimmer!

Ja dass ist alles. Sie war ja auch nur ein paar Monate da. Was ist denn so schlimm dran?
LG

Schlimmer geht’s nimmer!

Ja dass ist alles. Sie war ja auch nur ein paar Monate da. Was
ist denn so schlimm dran?
LG

Hallo Marco,
wenn sie eine Projektaufgabe übernommen hatte, kann man auch diese Aufgabe ausführlicher beschreiben und auch ihre Leistung beurteilen, auch wenn sie nur ein paar (?) Monate beschäftigt war.

Das „Zeugnis“ klingt eher wie eine Anwesensheitbestätigung! Hingehen und ein qualifiziertes Zeugnis anfordern.

Gruss,
Michael

Nix drin!
Hi!

Was
ist denn so schlimm dran?

Dass alles fehlt! Keine Beurteilung der Leistung, keinen Erfolgsbericht, kein Wort zu den sozialen Komponenten, kein Wort zum Ende - einfach ALLES!

Ein solches Zeugnis kann selbst der besoffenste Personalverantwortliche nur als „schlecht“ bewerten!

LG
Guido

Dass war eigentlich schon ein qualifiziertes. Sie hatte am Anfang nur eine Arbeitszeitbestätigung. Ist dass Schlimme, dass keine Beurteilung erfolgte?
LG

Hi!

Was
ist denn so schlimm dran?

Dass alles fehlt! Keine Beurteilung der Leistung, keinen
Erfolgsbericht, kein Wort zu den sozialen Komponenten, kein
Wort zum Ende - einfach ALLES!

Es stand noch drin. Frau…scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen Ihr für die Zukunft viel Erfolg.

LG

Hallo.

Dass war eigentlich schon ein qualifiziertes. Sie hatte am
Anfang nur eine Arbeitszeitbestätigung. Ist dass Schlimme,
dass keine Beurteilung erfolgte?

Da ein AG über die Leistung nicht lügen darf: ja
Durch das Weglassen irgendwelcher Leistungserwähnungen
sagt man nämlich, dass der betroffene AN faktisch nichts
geleistet hat.

HTH
mfg M.L.

Das ist schlimm!
Hallo marco,

was da ausgestellt wurde ist nicht mehr als ein einfaches Zeugnis.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat anders auszusehen:

http://www.ra-kassing.de/arbeit/zeugnis/azgwelch.htm

Ein qualifiziertes Zeugnis muss auch zusätzlich Aussagen machen über persönliche und fachliche Eignung und Befähigung.

Gruss,
Michael

Hi,

kannst Du bitte mal den kompletten Text zitieren - also alles außer dem Namen. Damit ich auch die Tätigkeitsbeschreibung und die angegebenen Daten sehen kann…

Danach schreibe ich Dir ausführlich was Du schreiben mußt um dem Arbeitgeber dieses „Armutszeugnis“ um die Ohren zu hauen.

Gruß,

MecFleih

Auch schlecht!
Hi!

Es stand noch drin. Frau…scheidet mit dem heutigen Tag aus
unserem Unternehmen aus. Wir wünschen Ihr für die Zukunft viel
Erfolg.

Auch das ist mies!

Ein gutes Ende heißt in etwa: Wir bedauern, mit Frau xyz eine hervorragende Arbeitskraft zu verlieren und wünschen ihr auch weiterhin beruflich und privat viel Erfolg…

LG
Guido

Hi MecFleih,

vielen lieben Dank für Deine Bemühungen. O.k ich schreib jetzt mal das Ganze von meiner Freundin.

Frau …war vom… bis … (4 Monate) in einem befristeten Arbeitsverhältnis im…tätig. Sie wurde als SAP-anwendungsbetreuerin für das Modul FI eingesetzt.

In einer dreiwöchigen Einarbeitsphase wurde Frau zunächst in die FI-spezifischen sowie allgemeinen Strukturen eingewiesen. Danach wurde ihr die Projektaufgabe „Einführung eines Kassenbuchs“ übertragen. Diese Projektaufgabe war in die folgenden Teilaufgaben untergliedert. Erstellen des Fachkonzepts, Durchführung des FI-Customizing, Testungen, schulungen und Produktivstart.

Wir haben Frau…als pünktliche und freundliche Mitarbeiterin kennen gelernt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei. Wegen der Kürze der Beschäftigung ist eine weitergehende Beurteilung nicht möglich.

Wir haben Frau…als pünktliche und freundliche Mitarbeiterin kennen gelernt. Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgestzten und Kollegen war einwandfrei. Wegen der Kürze der Beschäftigung ist eine weitergehende Beurteilung nicht möglich.

Frau…scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen Ihr für die Zukunft viel Erfolg.

Unterschriften

Vielen Dank für Deine Bemühungen
LG
Marco

Hallo von der SAP Baustelle

Hi MecFleih,

vielen lieben Dank für Deine Bemühungen. O.k ich schreib jetzt
mal das Ganze von meiner Freundin.

Das ändert die vorigen Einschätzungen nur marginal.
SAP ist ein komplexes Produkt. Das Modul FI genauso. Da arbeitet man jemanden nicht mal einfach so ein.

Frau …war vom… bis … (4 Monate) in einem
befristeten Arbeitsverhältnis im…tätig. Sie wurde als
SAP-anwendungsbetreuerin für das Modul FI eingesetzt.

In einer dreiwöchigen Einarbeitsphase wurde Frau zunächst in
die FI-spezifischen sowie allgemeinen Strukturen eingewiesen.
Danach wurde ihr die Projektaufgabe „Einführung eines
Kassenbuchs“ übertragen. Diese Projektaufgabe war in die
folgenden Teilaufgaben untergliedert. Erstellen des
Fachkonzepts, Durchführung des FI-Customizing, Testungen,
schulungen und Produktivstart.

…aber: war das Projekt mit der Erledigung dieser Aufgaben beendet ?

Wir haben Frau…als pünktliche und freundliche
Mitarbeiterin kennen gelernt. Ihr Verhalten gegenüber
Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei. Wegen der Kürze der
Beschäftigung ist eine weitergehende Beurteilung nicht
möglich.

…und warum die Kürze ? …‚war _stets_ einwandfrei‘ fehlt.

Frau…scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem
Unternehmen aus. Wir wünschen Ihr für die Zukunft viel Erfolg.

…auf eigenen Wunsch oder war mehr dahinter ? …’_auch_ _weiterhin_ viel Erfolg’ fehlt.

Damit lässt sich das Aschenbrödel wohl kaum auf eine schöne Prinzessin umfrisieren :frowning:

HTH
mfg M.L.

Hi,

Oh Mann, ich glaube das alles nicht… jetzt hab’ ich den Text hier in irrer Arbeit auseinandergenommen und dann krieg ich ne Fehlermeldung und alles ist weg *schrei*
Also alles wieder von vorne…

Zunächst zu den Äußerlichkeiten. Das Zeugnis muß

  • auf offiziellem Firmenpapier geschrieben sein
  • darf nur geknickt sein wenn man es kopieren kann ohne daß die Knicke auf den Duplikaten sichtbar sind
  • das Adressfeld darf nicht, wie bei einem Brief, ausgefüllt sein
  • das Datum SOLLTE (ist aber nicht einklagbar) auf den Tag des Ausscheidens aus dem Unternehmen datiert sein
  • die Unterschrift muß von einem hochrangigen Vertreter der Firma (Chef, Leiter Personalabteilung, …) persönlich geleistet worden sein. „I. A. Müller, Sekretärin des Abteilungsleiters“ reicht nicht
  • unter der Unterschrift müssen Name und Funktion des Unterzeichnenden nochmal in Maschinenschrift stehen.

Frau …war vom… bis … (4 Monate) in einem
befristeten Arbeitsverhältnis im…tätig. Sie wurde als
SAP-anwendungsbetreuerin für das Modul FI eingesetzt.

Ist „Anwendungsbetreuerin“ auch im Original klein geschrieben? Dann ist das schon der erste Grund das Zeugnis zurückzuweisen. Schreibfehler dürfen nicht gemacht werden - werden aber gerne benutzt um eine Aussage zu negieren oder negativ zu machen. Hier schreibt man es dann klein um zu demonstrieren daß die Frau eine „kleine“, also schlechte Anwendungsbetreuerin war.

In einer dreiwöchigen Einarbeitsphase

Das heißt normalerweise: Einarbeitungsphase…

wurde Frau zunächst

Hast Du den Namen vergessen oder steht er nicht im Zeugnis? Falls letzteres: eine Schlampigkeit oder ein Mangel an Respekt, jedenfalls nicht hinnehmbar.

in
die FI-spezifischen sowie allgemeinen Strukturen eingewiesen.
Danach wurde ihr die Projektaufgabe „Einführung eines
Kassenbuchs“ übertragen. Diese Projektaufgabe war in die
folgenden Teilaufgaben untergliedert. Erstellen des
Fachkonzepts, Durchführung des FI-Customizing, Testungen,
schulungen und Produktivstart.

  • Grammatikfehler: „folgende Teilaufgaben untergliedert“, dann kommt ein Punkt anstatt eine Aufzählung
  • der Satz "Erstellen des

Fachkonzepts, Durchführung des FI-Customizing, Testungen,
schulungen und Produktivstart." besteht nicht, wie im Deutschen erforderlich, aus Subjekt, Prädikat und Objekt. Das ist also gar kein vernünftiger Satz - wieder ein Fehler.

  • Schulungen ist klein geschrieben

Ich kenne mich mit SAP nicht aus - aber stimmt die Aufgabenbeschreibung denn? Oder ist das auch inhaltlich unvollständig? Normalerweise sollte an dieser Stelle stehen:

"Ihre Aufgabenstellung war

  • Projektleitung „Einführung eines Kassenbuchs“
  • Erstellen des Fachkonzepts
  • Durchführung des FI-Customizing
  • Testungen
  • Schulungen
  • Produktivstart
  • Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern
  • Zusammenarbeit mit Kunden
  • administrative Tätigkeiten."

Der ganze Abschnitt besteht aber entweder aus unglaubliche Schlampereien oder unglaubliche Abwertungen der Frau X.

Wir haben Frau…als pünktliche und freundliche
Mitarbeiterin kennen gelernt.

„Pünktlich und freundlich“ sind Selbstverständlichkeiten, die normalerweise keiner eigenen Erwähnung bedürfen. Steht nichts weiter da als diese Formulierung wertet man das als „beredtes Schweigen“: da man sonst nichts annähernd Gutes über den Mitarbeiter sagen kann sagt man etwas, das selbstverständlich ist.

Letztlich beruht das auf der Maßgabe daß Zeugnisse wohlwollend formuliert sein müssen und nicht offensichtlich negativ formuliert sein dürfen. Über derartige Konstruktionen, z. B. Auslassungen oder nur die Erwähnung von Selbstverständlichem drückt man aber aus daß es nichts Positives über die Leistungen des Mitarbeiters zu sagen gibt.

„Haben kennengelernt“ ist die übliche, distanzierte und negative Formulierung wenn man sagen will daß kein gutes Arbeitsverhältnis zustande kam.

Aussagen zur Motivation, zur Befähigung, zur Leistung und den Arbeitsergebnissen der Frau X fehlen ganz. Man erwähnt nur „pünktlich und freundlich“ und geht dann schon zur Beurteilung der sozialen Kompetenzen über.

Ihr Verhalten gegenüber
Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.

Hier fehlt ein positives Wort wie „stets“, „immer“ oder „jederzeit“. Frau X hatte also keineswegs ein so gutes Verhältnis zum Umfeld, wie das im ersten Moment klingt.

Ganz unerwähnt bleiben die Kunden. Normalerweise ist die Formulierung „Vorgesetzte, Kollegen, Kunden“. Letztere fehlen, was wiederum als „beredtes Schweigen“ auszulegen ist und den Eindruck macht daß Frau X mit selbigen nicht zurecht kam.

Wegen der Kürze der
Beschäftigung ist eine weitergehende Beurteilung nicht
möglich.

Die übliche Formulierung wenn man nichts weiter Positives sagen will. Dabei ist die Aussage bei einer Beschäftigungsdauer von 4 Monaten auch noch inakzeptabel.
Aufgrund des §630 BGB besteht ein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und das Landesarbeitsgericht Köln hat bereits bei einer Beschäftigungsdauer von nur 4 Wochen einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis bejaht (LAG Köln, 30. März 2001, Aktenzeichen: 4 Sa 1485/00).

Frau…scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem
Unternehmen aus.

Hier fehlt eine Erklärung für das Ausscheiden: „Auf eigenen Wunsch“, „aufgrund der Befristung“ oder zumindest „augrund von Stellenabbau“ oder sowas.

Eine Ausdruck des Bedauerns fehlt ebenso - wieder ein Hinweis darauf daß man Frau X gerne aus dem Unternehmen gehen sieht.

Wir wünschen Ihr für die Zukunft viel Erfolg.

Der Satz liesse sich sinngemäß so fortführen: „weil sie den bisher nicht hatte“. Hier kommt also nochmal deutlich zum Ausdfruck daß Frau X inkompetent gewesen sein soll.
Ein guter Schlußsatz wünscht nicht nur Erfolg, sondern auch alles Gute und umfaßt dabei sowohl den privaten, wie auch den persönlichen BEreich: „Wir wünschen ihr für die berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“

Unterschriften

Siehe oben, hab’ ich schon bei den äußeren Anforderungen etwas zu geschrieben.

Ich würde dem Arbeitgeber dieses Armutszeugnis „um die Ohren hauen“. Schon die formalen Mängel sind unter aller Sau, z. B. die Rechtschreib- und Grammatikfehler.
Dazu kommen inhaltliche Mängel - sei es weil der Zeugnisschreiber keine Ahnung hatte oder Frau X extrem abwerten wollte.

Die Leistungsbeurteilung muß prinzipiell den Wohlwollensgrundsatz erfüllen („Zudem muss das Zeugnis von verständigem Wohlwollen des Arbeitgebers getragen sein, um nicht das weitere Fortkommen des Arbeitnehmers unnötig zu behindern.“ - vgl. §826 BGB), was in diesem Zeugnis generell nicht zu erkennen ist.

Zwar ist der AG nicht gezwungen - ja er darf es nicht mal - schlechte Leistungen völlig zu vertuschen, aber es verstößt andererseits gegen den Maßstab des Wohlwollens wenn man so eindeutig mies und respektlos schreibt. Gerade da es ja nicht um einen Maurerbetrieb mit 2 Angestellten geht, wo der Chef es vielleicht einfach nicht besser wußte, sondern ein eher größeres Unternehmen muß man erwarten daß die grundsätzlich in der Lage sind und wissen wie ein brauchbares Zeugnis aussehen muß. Insofern unterstelle ich hier momentan bewußt schlechtes und „nachtretendes“ Verhalten zu Ungunsten der Frau X.

Ich rate Euch mal auf http://www.arbeitszeugnis.de/ nachzulesen wie ein vernünftiges Zeugnis aussehen muß. Zusammen mit einem eigenen Formulierungsvorschlag würde ich dem AG dann diesen Wisch, den Du hier zitierst, zurückschicken und um Änderung bitten.
Kommt da nichts Brauchbares heraus kannst Du die Beratungsstellen der Arbeitsgerichte um Hilfe fragen und ansonsten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht um Hilfe anrufen.

Die Gerichte sind deutlich arbeitnehmerfreundlich und es ist keine Frage daß Frau X in jedem Fall ein positiveres Zeugnis bekommen kann.

Gruß,

MecFleih

2 Like

Hi,

Hallo MecFleih,

Zunächst zu den Äußerlichkeiten. Das Zeugnis muß

  • auf offiziellem Firmenpapier geschrieben sein
  • darf nur geknickt sein wenn man es kopieren kann ohne daß
    die Knicke auf den Duplikaten sichtbar sind
  • das Adressfeld darf nicht, wie bei einem Brief, ausgefüllt
    sein
  • das Datum SOLLTE (ist aber nicht einklagbar) auf den Tag des
    Ausscheidens aus dem Unternehmen datiert sein
  • die Unterschrift muß von einem hochrangigen Vertreter der
    Firma (Chef, Leiter Personalabteilung, …) persönlich
    geleistet worden sein. „I. A. Müller, Sekretärin des
    Abteilungsleiters“ reicht nicht
  • unter der Unterschrift müssen Name und Funktion des
    Unterzeichnenden nochmal in Maschinenschrift stehen.

Aha. Und wo bitte finde ich die Vorschrift dafür?

Kommt da nichts Brauchbares heraus kannst Du die
Beratungsstellen der Arbeitsgerichte um Hilfe fragen…

Beratungsstellen der Arbeitsgerichte? Wo gibts denn bitte sowas? (Bundesland? Stadt?)

MfG

Hi,

schmeiß einfach mal Google an oder schau Dich auf http://www.arbeitszeugnis.de/ um. Bin ich die Sekretärin, die Dir diese Infos raussuchen muß?

Gruß,

MecFleih

Super!
Hallo MecFleih,

ich wollte dir nur sagen, dass ich den Artikel total super, und informativ finde! Sternchen von mir dafür!

Gruß
Michaela

PS: Könnte man da nicht ne FAQ draus machen?

Lieber MecFleih,

meine Freundin hat nochmals aufgrund Deines Posting mit dem Personalchef gesprochen. Sie wird jetzt ein besseres Zeugnis bekommen. Hier mal der Entwurf. Was hältst Du davon. Könntest Du bitte zu diesem neuen Entwurf Stellung nehmen. Was ist denn das von der Note her? Vielen liben Dank
Lg
Marco

Frau X, geb. am xxx in XXX war vom 01.04.2005 bis 31.07.2005 in einem befristeten Arbeitsverhältnis als SAP-Anwendungsbetreuer für das Modul FI im Dienstleistungszentrum Informationstechnik eingesetzt.

In einer dreiwöchigen Einarbeitungsphase wurde Frau X zunächst in die FI-spezifischen sowie allgemeinen Strukturen des Unternehmens eingewiesen. Danach wurde ihr die Projektaufgabe „Einführung des Kassenbuchs“ übertragen. Ihre Aufgabenstellung war

  • Projektleitung „Einführung eines Kassenbuchs“
  • Erstellen des Fachkonzepts
  • Durchführung des FI-Customizing
  • Testungen
  • Schulungen
  • Produktivstart
  • Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Abteilungen
  • Administrative Aufgaben.

Frau X hat sich den anfallenden Problemen und Aufgaben engagiert gewidmet. Es ist deutlich geworden, dass sie in der Lage ist entsprechende Lösungen zu generieren. Ebenfalls besitzt sie entsprechend ihrer Berufserfahrung, gutes Fachwissen.

Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzten waren hilfsbereit und stets einwandfrei.

Frau X scheidet mit heutigem Tag aufgrund der Befristung aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Hallo zum 3.Mal (diesmal von der SAP Baustelle)

Lieber MecFleih,

Auch wenn mir Schirm, Charme und Melone fehlen :smiley:. Darf ich trotzdem antworten ?

meine Freundin hat nochmals aufgrund Deines Posting mit dem
Personalchef gesprochen. Sie wird jetzt ein besseres Zeugnis
bekommen. Hier mal der Entwurf. Was hältst Du davon. Könntest
Du bitte zu diesem neuen Entwurf Stellung nehmen. Was ist denn
das von der Note her? Vielen liben Dank
Lg
Marco

Frau X, geb. am xxx in XXX war vom 01.04.2005 bis 31.07.2005
in einem befristeten Arbeitsverhältnis als
SAP-Anwendungsbetreuer für das Modul FI im

SAP-Anwendungsbetreuer in

Dienstleistungszentrum Informationstechnik eingesetzt.

In einer dreiwöchigen Einarbeitungsphase wurde Frau X zunächst
in die FI-spezifischen sowie allgemeinen Strukturen des
Unternehmens eingewiesen. Danach wurde ihr die Projektaufgabe
„Einführung des Kassenbuchs“ übertragen. Ihre Aufgabenstellung
war

‚umfasste‘ klingt besser.

  • Projektleitung „Einführung eines Kassenbuchs“
  • Erstellen des Fachkonzepts
  • Durchführung des FI-Customizing
  • Testungen
  • Schulungen
  • Produktivstart
  • Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Abteilungen
  • Administrative Aufgaben.

Frau X hat sich den anfallenden Problemen und Aufgaben
engagiert gewidmet. Es ist deutlich geworden, dass sie in der
Lage ist , entsprechende Lösungen zu generieren. Ebenfalls
besitzt sie , entsprechend ihrer Berufserfahrung, gutes
Fachwissen.

Trotzdem: nach wie vor fehlen konkrete Erfolge (oder… ?)

Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie zu unserer
vollsten Zufriedenheit.

Klingt gut.

Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzten
waren hilfsbereit und stets einwandfrei.

Frau X scheidet mit heutigem Tag aufgrund der Befristung aus
unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihr für ihre berufliche
und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

…und auch weiterhin viel…

Klingt schon wesentlich besser als die vorige Version. Dennoch: quergelesen könnte man fragen warum das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt wurde. Und darauf sollte man eine gute Antwort parat haben :wink:

HTH
mfg M.L.

Klingt schon wesentlich besser als die vorige Version.
Dennoch: quergelesen könnte man fragen warum das
Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt wurde. Und darauf sollte
man eine gute Antwort parat haben :wink:

Ich denke auch, dass es wirklich in Ordnung ist. Wie heisst es so schön. Man ist so gut, wie man eingelernt wird. Und es gab faktisch keine Betreuung und Einarbeitung. Zudem wurde Sie einfach unter falschen Voraussetzungen eingestellt - sprich beim Vorstellungsgespräch mit dem Vorgesetzten war ganz klar Bestandteil, dass Sie „blutige“ Berufsanfängerin ist und entsprechende Einarbeitung benötigt. In der Praxis ist dann von Ihrem „Mentor“ ausgegangen worden, dass Sie schon entsprechende Berufserfahrung hat.

Ich würde an Ihrer Stelle offensiv damit umgehen und dies auch bei einem evtl. Vorstellungsgespräch sagen. Was meint Ihr?
LG
Marco