Passt schon!
Hi!
Sie hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis (1 Jahr), welches
am 20.03.2006 ausläuft. Als sie heute auf Arbeit kam, wurde
ihr gesagt, dass sie ab sofort beurlaubt ist bis zum
20.03.(unter Anrechnung Ihres Urlaubsanspruchs und Überstunden
während der Zeit) und das Arbeitsverhältnis dann zum
20.03.2006 ausläuft.
Ich hoffe, dass die Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge erfolgt ist und, dass das auch schriftlich festgehalten ist (nur zur Sicherheit)!
Ist es rechtens, dass sie nun sozusagen „zwangsbeurlaubt“ ist?
Ja!
Sie würde sich den Urlaub, der ihr noch zusteht sowie die
geleisteten Überstunden lieber auszahlen lassen.
Im BUrlG steht, dass der Urlaub nur dann abzugelten ist, wenn er wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann. Da die Urlaubsgewährung weitestgehend in der „Macht“ des Arbeitgebers liegt (Direktionsrecht), ist das schon ok!
Eine Urlaubsabgeltung hätte den Nachteil, dass die abzugeltenden Urlaubstage sich negativ auf das Arbeitslosengeld auswirken.
Sie ist jetzt mit den Nerven ziemlich am Ende. Wie ist der
Fall, wenn sie jetzt bis Ende des Arbeitsverhältnisses
krankgeschrieben wird - stünde Ihr dann die Auszahlung des
Urlaubs und der Überstünden zu?
Urlaub: Ja! Was zu den Überstunden geregelt ist, weiß ich nicht, weshalb eine Antwort nicht möglich ist.
AAABER: Da will nicht wirklich jemand mit einer getürkten Arbeitsunfähigkeit einen Betrug begehen, oder?!
Abgesehen davon, dass es sich negativ auf die Bezüge (Stichwort: Krankengeld nach 42 Tagen) und garantiert auch auf das Zeugnis auswirkt!
Sie hat heute ein Arbeitszeugnis beantragt. Wie lange kann
sich der Arbeitgeber damit Zeit lassen?
Es muss ihr am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden.
Hat sie einen Anspruch darauf, ihm einen Entwurf vorzulegen
(Arbeitszeugnis selbst schreiben), der dann vom AG so
übernommen wird?
Natürlich nicht!
Oder hast Du in der Schule Deine Zeugnisentwürfe den Lehrern vorgelegt?
Hat sie sich denn schon beim Arbeitsamt gemeldet? Das muss nämlich eigentlich drei Monate vor Ablauf des befristeten Vertrags erfolgt sein!
Wie sieht es denn mit einem Zwischenzeignis aus? Für Bewerbungen ist es von Vorteil, wenn sie schon mal ein solches beifügen kann. Da sollte sie freundlich nachfragen!
LG
Guido