Befristetes Arbeitsverhältnis-Zwangsurlaub bis End

Hallo Ihr Wissenden :o)

Es geht um eine Freundin von mir.

Sie hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis (1 Jahr), welches am 20.03.2006 ausläuft. Als sie heute auf Arbeit kam, wurde ihr gesagt, dass sie ab sofort beurlaubt ist bis zum 20.03.(unter Anrechnung Ihres Urlaubsanspruchs und Überstunden während der Zeit) und das Arbeitsverhältnis dann zum 20.03.2006 ausläuft.

Ist es rechtens, dass sie nun sozusagen „zwangsbeurlaubt“ ist? Sie würde sich den Urlaub, der ihr noch zusteht sowie die geleisteten Überstunden lieber auszahlen lassen.

Sie ist jetzt mit den Nerven ziemlich am Ende. Wie ist der Fall, wenn sie jetzt bis Ende des Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben wird - stünde Ihr dann die Auszahlung des Urlaubs und der Überstünden zu?

Sie hat heute ein Arbeitszeugnis beantragt. Wie lange kann sich der Arbeitgeber damit Zeit lassen?
Hat sie einen Anspruch darauf, ihm einen Entwurf vorzulegen (Arbeitszeugnis selbst schreiben), der dann vom AG so übernommen wird?

Danke & viele Grüße
Bärchen

Passt schon!
Hi!

Sie hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis (1 Jahr), welches
am 20.03.2006 ausläuft. Als sie heute auf Arbeit kam, wurde
ihr gesagt, dass sie ab sofort beurlaubt ist bis zum
20.03.(unter Anrechnung Ihres Urlaubsanspruchs und Überstunden
während der Zeit) und das Arbeitsverhältnis dann zum
20.03.2006 ausläuft.

Ich hoffe, dass die Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge erfolgt ist und, dass das auch schriftlich festgehalten ist (nur zur Sicherheit)!

Ist es rechtens, dass sie nun sozusagen „zwangsbeurlaubt“ ist?

Ja!

Sie würde sich den Urlaub, der ihr noch zusteht sowie die
geleisteten Überstunden lieber auszahlen lassen.

Im BUrlG steht, dass der Urlaub nur dann abzugelten ist, wenn er wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann. Da die Urlaubsgewährung weitestgehend in der „Macht“ des Arbeitgebers liegt (Direktionsrecht), ist das schon ok!

Eine Urlaubsabgeltung hätte den Nachteil, dass die abzugeltenden Urlaubstage sich negativ auf das Arbeitslosengeld auswirken.

Sie ist jetzt mit den Nerven ziemlich am Ende. Wie ist der
Fall, wenn sie jetzt bis Ende des Arbeitsverhältnisses
krankgeschrieben wird - stünde Ihr dann die Auszahlung des
Urlaubs und der Überstünden zu?

Urlaub: Ja! Was zu den Überstunden geregelt ist, weiß ich nicht, weshalb eine Antwort nicht möglich ist.
AAABER: Da will nicht wirklich jemand mit einer getürkten Arbeitsunfähigkeit einen Betrug begehen, oder?!
Abgesehen davon, dass es sich negativ auf die Bezüge (Stichwort: Krankengeld nach 42 Tagen) und garantiert auch auf das Zeugnis auswirkt!

Sie hat heute ein Arbeitszeugnis beantragt. Wie lange kann
sich der Arbeitgeber damit Zeit lassen?

Es muss ihr am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden.

Hat sie einen Anspruch darauf, ihm einen Entwurf vorzulegen
(Arbeitszeugnis selbst schreiben), der dann vom AG so
übernommen wird?

Natürlich nicht!
Oder hast Du in der Schule Deine Zeugnisentwürfe den Lehrern vorgelegt? :wink:

Hat sie sich denn schon beim Arbeitsamt gemeldet? Das muss nämlich eigentlich drei Monate vor Ablauf des befristeten Vertrags erfolgt sein!

Wie sieht es denn mit einem Zwischenzeignis aus? Für Bewerbungen ist es von Vorteil, wenn sie schon mal ein solches beifügen kann. Da sollte sie freundlich nachfragen!

LG
Guido

Hallo

Als sie heute auf Arbeit kam, wurde
ihr gesagt, dass sie ab sofort beurlaubt ist bis zum
20.03.

Schriftlich? Ausdrücklich unwiderruflich?

Gruß,
LeoLo

Danke Guido, für Deine Antwort. Da hast Du uns schon sehr weitergeholfen. Nun ist es leider so, dass sie nicht wusste, dass sie sich bei einem befristeten A-Verhältnis 3 Monate vor Auslauf beim Arbeitsamt melden muss.

Ist das sehr schlimm, was passiert denn da, wenn sie sich erst jetzt meldet - praktisch knapp 2 Monate davor? Kann man sich da irgendwie rausreden, weil sie ja nicht wusste, dass es so kommt, wie es eben kam.
Woher soll man auch wissen, dass man sich ganze 3 Monate vorher melden muss?

Danke nochmal

Viele Grüße
Bärchen

Nun ist es leider so, dass sie nicht wusste,
dass sie sich bei einem befristeten A-Verhältnis 3 Monate vor
Auslauf beim Arbeitsamt melden muss.

Hallo Bärchen, was war denn vor dem befr. Arbeitsverhältnis?

MfG

P.S. Uns was ist aus deiner Bewerbung geworden?

Hallo Xolophos,

Hallo Bärchen, was war denn vor dem befr. Arbeitsverhältnis?

da war sie in Zeitarbeit beschäftigt, eigentlich bisher immer nur in Zeitarbeit (sie ist genau wie ich FA f. Bürokommunikation). Sie müsste es da vielleicht eigentlich wissen, sagt aber, dass sie davon noch nichts wusste. Hmm

P.S. Uns was ist aus deiner Bewerbung geworden?

Du hast ja ein gutes Gedächtnis :o)
Wäre es positiv hätte ich mich schon gemeldet… Du meinst sicher die 2 Bewerbungen, die ich an eine Polizeidirektion geschickt hatte, diesbezügl. hatte ich hier auch gefragt. Waren also leider nur 2 Absagen.

Dann hatte ich mal bezügl. meinem Stellengesuch ein Vorstellungsgespräch und war daraufhin beim Assessmentcenter (diesbezügl hatte ich hier auch gefragt). Aber sowas mache ich nie, nie wieder. Horror, für mich zumindest. Bin kein Mensch, der unter Zeit-, Konkurrenzdruck und vor allem unter ständiger Beobachtung arbeiten kann.

Also weiterschauen.

viele Grüße
Bärchen

Sie müsste es da vielleicht eigentlich
wissen, sagt aber, dass sie davon noch nichts wusste. Hmm

Na ja, vielleicht hilft ein Widerspruch. Ich hatte nur gefragt, weil sie ja vorher hätte arbeitslos sein können und da hätte es ihr bekannt sein müssen.

Du hast ja ein gutes Gedächtnis :o)

Du hast dich doch vorher sehr gründlich hier erkundigt und wir (zumindest ich) haben Daumen gedrückt. :smile:

Wäre es positiv hätte ich mich schon gemeldet…

Schade… „Neues Spiel, neues Glück!“

Du meinst
sicher die 2 Bewerbungen, die ich an eine Polizeidirektion
geschickt hatte, diesbezügl. hatte ich hier auch gefragt.
Waren also leider nur 2 Absagen.

Ich meinte eher das mit dem A.Center. ->

Dann hatte ich mal bezügl. meinem Stellengesuch ein
Vorstellungsgespräch und war daraufhin beim Assessmentcenter
(diesbezügl hatte ich hier auch gefragt). Aber sowas mache ich
nie, nie wieder. Horror, für mich zumindest. Bin kein Mensch,
der unter Zeit-, Konkurrenzdruck und vor allem unter ständiger
Beobachtung arbeiten kann.

Echt? Wars denn sooo schlimm? Ich hab bisher - zugegebenermaßen - nur 1 son Ding durchgemacht, fands aber ganz easy (vielleicht wars dann auch meine Lockerheit mit der ich an die Sache gegangen bin, dass die den Eindruck hatten ich nehms nicht ernst *schulterzuck*)

Also suchen wir weiter! (… ich such nämlich auch gerade)

MfG

Beeilung
Hi!

Ist das sehr schlimm, was passiert denn da, wenn sie sich erst
jetzt meldet - praktisch knapp 2 Monate davor? Kann man sich
da irgendwie rausreden, weil sie ja nicht wusste, dass es so
kommt, wie es eben kam.

Da frage besser im Brett „Arbeits- und Sozialamt“ noch mal nach!

Ich weiß, dass die Leute beim Arbeitsamt einen gewissen Spielraum haben - wie weit dieser geht, kann ich aber nicht sagen!

Auf jeden Fall sollte schleunigst der Weg zum Arbeitsamt aufgenommen werden (Zeit ist ja jetzt genug vorhanden), damit es nicht NOCH später wird!

Ich könnte mir vorstellen, dass bei ein wenig unschuldigem Lächeln und etwas „Bitte Bitte“ schon mal von einer Sperre abgesehen werden kann - aber das ist NICHT verbindlich!

LG
Guido

Echt? Wars denn sooo schlimm? Ich hab bisher -
zugegebenermaßen - nur 1 son Ding durchgemacht, fands aber
ganz easy (vielleicht wars dann auch meine Lockerheit mit der
ich an die Sache gegangen bin, dass die den Eindruck hatten
ich nehms nicht ernst *schulterzuck*)

naja man sollte ja locker rangehen. Ach ich vergess das lieber ganz schnell :smile:

Also suchen wir weiter! (… ich such nämlich auch
gerade)

dann wünsche ich Dir auch viel Glück, dass es bald klappt!!

LG
Bärchen

Hi Guido,

danke nochmal für Deine Hilfe. Sie geht am Montag dann zum Amt und hoffentlich gehts gut.

LG
Bärchen