Besoldungsdienstalter

Mein Mann soll als Akademischer Rat auf Zeit angestellt werden. Damit fällt er in die Besoldungsgruppe A 13, wenn wir das richtig verstanden haben. Da er aber zu diesem Zeitpunkt bereits 38 Jahre (geboren 24.05.1970) alt sein wird (seiner Einstellung wurde quasi ausnahmsweise zugestimmt, obwohl er schon das Höchsteinstiegsalter von 35 überschritten hatte), weiß ich einfach nicht, in welche Stufe er eingestuft wird. Im Internet habe ich einige Erklärungen zu dem Besoldungsdienstalter gefunden, die ich aber nicht verstehe.

Konkret diese Ausführungen:
"Sollten Sie das maßgebliche Lebensalter bei Ihrer Ernennung oder nach einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge überschritten haben, wird Ihr Regel-Besoldungsdienstalter grundsätzlich wie folgt hinausgeschoben:

* zwischen dem 31. und 35. Lebensjahr um ein Viertel dieser Zeit
* nach dem vollendeten 35. Lebensjahr um die Hälfte dieser Zeit"

Außerdem habe ich nun erfahren, dass die Besoldung doch nicht nur von dem gesetzlich geregelten Besoldungsdienstalter abhängt, sondern auch von dem tatsächlichen Alter. Nun bin ich ganz verwirrt und weiß gar nicht, mit welcher Besoldung in etwa zu rechnen ist. Weiß jemand, wie wir das Besoldungsdienstalter und somit die richtige Einstufung errechnen können?

Hallöchen,

endlich mal eine dienstrechtlice Fragestellung :smile:

Also zunächst mal: Als akademischer Rat wird Dein Mann tatsähclih im Eingangsamt des Höheren Dienstes, Besoldungsgruppe A 13, eingestellt.
Für die Frage, wieviel Dienstbezüge er erhält, ist die Alterstufe maßgeblich, die sich nach dem Besoldungsdienstalter (BDA) berechnet.
Nach § 28 Bundesbesoldungsgesetz ist das Regel-BDA der Monat, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird. Das Regel-BDA Deines Mannes müsste daher der 23.05.1991.
Aufgrund des Alters deines Mannes oberhalb des für den höheren Dienst maßgbelichen Alters von 35 Jahren zum Zeitpunkt der Anstellung wird dieses Regel-BDA hinausgeschoben. Und zwar um die Hälfte des Zeitraumes zwischen dem maßgeblichen Alter und dem tatsächlichen Eintrittsalter. Nun kann ich diesen Zeitraum nicht genau benennen, da ich den Zeitpunkt der Ernennung nicht kenne.m aber gegen wir mal vom 01.06.2008 aus:
Vollendung 35. Lj: 23.05.2005
Eintrittsdatum: 01.06.2008
Differenz: 3 Jahre, 7 Tage
hiervon die Hälfte: 1 Jahr, 6 Monate, 3,5 Tage
Abrundung auf volle Monate 1 Jahr, 6 Monate
BDA = Regel-BDA + 1 Jahr, 6 Monate = 23.11.1992

Damit müßte Dein Mann in Altersstufe 7 fallen, die er am 23.11.2009 nach Stufe 8 verlassen sollte.

Wieviel das jetzt ausmacht, hängt von der maßgeblichen Besoldungstabelle ab. Nachdem die nun je nach Bundesland unterschieldich ist, müsstest Du Dir selber im Internet raussuchen und dann bei A 13, Stufe 7 nachsehen. In NRW würde das ab dem 01.08.2008 (Besoldungserhöhung) dann 3.548,01 € ausmachen. Hinzu tritt noch der Familienzuschlag von dann 108,34 e, wenn Du nicht selber im öffentlichen Dienst beschäftigt bist (dann nur jeder Hälfte).

Ich hoffe, ich konnte helfen…

Michael

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Vielen, vielen Dank!!!

Nun habe ich das endlich verstanden. Ich hatte nämlich schon Sorge, dass mein Mann in die erste Stufe gesetzt wird, weil er eben über dem Höchsteinstiegsalter drüber liegt. Und da wir in München leben (suuuuper teuer), er derzeit Alleinverdiener ist (ich bin Studentin), wir aber bald Nachwuchs haben wollen, wäre Stufe 1 ein bisschen wenig. Aber so sieht ja alles prima aus. :smile:

Darf ich Dein Fachwissen noch ein wenig mehr strapazieren? Nun habe ich gehört, dass mit dem Beamtenstatusgesetz alles neu berechnet würde und es auch zu einer Rückstufung käme (Angleichung mit den TVL oder TVÖD?).

Weißt Du da etwas von?