Beurteilungszeitraum Zwischenzeugnis

Hallo liebe Fachleute,

ich habe schon gelesen, dass man eigentlich den Zeugnis-Text einstellen soll. Dieses geht in meinem Fall nicht, da ich es noch nicht in den Händen halte.

Ich habe wegen einem Vorgesetztenwechsel ein Zwischenzeugnis angefragt, das ich aber auch gerne für Bewerbungen nutzen möchte.

Mein direkter Vorgesetzter hat angekündigt, dass er das Zwischenzeugnis nur für den Zeitraum ausstellen wird, in dem er mein Vorgesetzer war. D.h. wichtige Tätigkeiten, die ich vor seiner Zeit ausgeübt haben, werden im Zeugnis nicht erscheinen. Sein Argument ist, dass er diese Tätigkeiten nicht beurteilen kann. Das ist für mich teilweise nachvollziehbar, hilft mir aber nicht, wenn ich mich extern bewerben will und einen Nachweis über ausgeübte Tätigkeiten vor seiner Zeit haben will.

Gibt es ein Rechtsbasis, über welchen Zeitraum sich ein Zwischenzeugnis erstrecken soll? Ich bin immer davon ausgegangen, dass ein Zwischenzeugnis genauso wie ein Abschlusszeugnis einen Gesamtüberblick geben sollte.

Über Hilfe jeglicher Art bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße,

makianba

Zum ersten ist der Arbeitgeber und nicht dein Vorgesetzter verpflichtet dir ein Zwischenzeugmiss auszustellen, dass sich grundsätzlich über einen Zeitraum deines Beginns bis zum Tage des ausstellens des Zeugnisses zu erstrecken hat.

Sollte es der Fall sein das dein Vorgesetzter Gleichzeitig dein Arbeitgeber ist, so gilt die Imformationspflicht des Arbeitgebers d.h. in diesem Falle ist dein Vorgesezter verpflichtet, sich über den werdegang eines jedem Mitarbeiters bei der Übernahme der leitenden Position zu informieren.
Hat er dies nicht getan so muss er dies nachholen.
Sollte dies aus welchen Gründen auch immer nicht möglich sein so muss er deinen Ausführungen glauben schenken und dies im Zeugniss festhalten.

Dies isr kein gutgemeinter Rat sondern das Gesetz .

Mfg
hollick1