Hallo liebe Fachleute,
ich habe schon gelesen, dass man eigentlich den Zeugnis-Text einstellen soll. Dieses geht in meinem Fall nicht, da ich es noch nicht in den Händen halte.
Ich habe wegen einem Vorgesetztenwechsel ein Zwischenzeugnis angefragt, das ich aber auch gerne für Bewerbungen nutzen möchte.
Mein direkter Vorgesetzter hat angekündigt, dass er das Zwischenzeugnis nur für den Zeitraum ausstellen wird, in dem er mein Vorgesetzer war. D.h. wichtige Tätigkeiten, die ich vor seiner Zeit ausgeübt haben, werden im Zeugnis nicht erscheinen. Sein Argument ist, dass er diese Tätigkeiten nicht beurteilen kann. Das ist für mich teilweise nachvollziehbar, hilft mir aber nicht, wenn ich mich extern bewerben will und einen Nachweis über ausgeübte Tätigkeiten vor seiner Zeit haben will.
Gibt es ein Rechtsbasis, über welchen Zeitraum sich ein Zwischenzeugnis erstrecken soll? Ich bin immer davon ausgegangen, dass ein Zwischenzeugnis genauso wie ein Abschlusszeugnis einen Gesamtüberblick geben sollte.
Über Hilfe jeglicher Art bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße,
makianba