> Alles und nicht’s sagend
Aber gerade das möchte doch der neue AG wissen, was
ihn der neue AN kostet.
…bei bisher 27.000 kann man wenn man was zu bieten hat
schon so. 32.500 fordern, oder man schreibt das bisherige
hin, dem neuen AG ist klar, das man keinen Rückschritt
machen möchte, aber spätestens in der Verhandlung wird
man Stellung nehmen müßen und JA oder MEHR sagen müßen.
Liebe(s) Gruess(l)e
R2D2
gestohlen bei http://www.heiko-mell.de/html/lexikon_f-j.html
Gehaltsforderung (im Bewerbungsprozess)
In weiten Bereichen ist der Arbeitsmarkt ein Markt wie andere auch. Der Bewerber gilt als Verkäufer, der etwas (seine Arbeitskraft) anbietet und dafür Geld (Gehalt) erwartet. Es ist absolut üblich, dass der Verkäufer seinem Angebot eine Preisangabe beifügt.
Entsprechend erwartet auch der Bewerbungsempfänger, dass der Kandidat im Angebot (in der Bewerbung) seine Preisvorstellung nennt. Die Scheu vieler Bewerber vor dieser Festlegung auf eine Summe ist unverständlich, systemwidrig und kontraproduktiv. Wer als potenzieller Arbeitgeber ein Gesamtangebot eines potenziellen neuen Mitarbeiters prüfen muss, will den geforderten „Preis“ kennen – er ist ein unverzichtbarer Teil der Bewerberqualifikation.
In der Praxis muss der Bewerber, auch wenn Gehaltswünsche gefordert werden, durchaus nicht direkt Forderungen nennen. Dem Bewerbungsempfänger reicht die kommentarlose Angabe des derzeitigen (bei Arbeitslosigkeit des letzten) Einkommens völlig aus – der Rest kann im Gespräch verhandelt werden. Bewährt hat sich der Zusatz: „… beträgt mein heutiges Einkommen 68.000 EUR, entscheidend ist jedoch für mich die Aufgabe.“