Bin immer noch nicht schlauer!

Tach zusammen,

also ich weiß jetzt immer noch genauso wenig wie vorher denn: was bedeutet den urlaub abgelten? Wie soll ich urlaub abgelten, wenn ich nicht mehr im Untenehmen bin?

Ich habe es bis jetzt so verstanden: der AG kann mir den Urlaub verweigern, muss ihn dann jedoch ausbezahlen! Richtig?

Oder

Er gewährt ihn mir!

Mehr Möglichkeiten gibt es doch gar nicht oder?

Gruß Uwe

Sorry, sollte zu meinem Beitrag unten erscheinen!!

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Tach zusammen,

also ich weiß jetzt immer noch genauso wenig wie vorher denn:
was bedeutet den urlaub abgelten? Wie soll ich urlaub
abgelten, wenn ich nicht mehr im Untenehmen bin?

Hallo Uwe, wer redet davon, dass du den Urlaub abgelten sollst?

Ich habe es bis jetzt so verstanden: der AG kann mir den
Urlaub verweigern, muss ihn dann jedoch ausbezahlen! Richtig?

Richtig. Und dieses ausbezahlen nennt man „abgelten“. Der Arbeitgeber zahlt dir den Urlaub sozusagen aus, den du nicht nehmen kannst.

Er gewährt ihn mir!

Ja. Er (der Arbeitgeber) hat aber, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, die Möglichkeit, dir den Urlaub in der Zeit zu verweigern (dann muss er ihn abgelten).

MfG

Hallo

Zur Urlaubsabgeltung wurde ja schon Stellung genommen. Aber ich will mal ein paar nichtgefragte Sachen beantworten :smile:

1.) Soweit Du länger als sechs Monate im Zeitpunkt der Beendigung des AV beim AG beschäftigt bist, stehen Dir für dieses Jahr mindestens 4 Wochen Urlaub beim alten AG zu. Ist ein höherer Anspruch vereinbart, so steht Dir dieser im vollen Umfang zu, wenn nichts anderslautendes dazu für den Fall des Ausscheidens im lfd Kalenderjahr vereinbart wurde. Weniger als 4 Wochen geht aber ungeachtet jeglicher Vereinbarung nicht.

2.) Die Abgeltung richtet sich auch etwas nach Deinen Wünschen. Es könnte ja u.U. in Deinem Interesse liegen, ein wenig Urlaub in das neue Beschäftigungsverhältnis mit rüber zu nehmen. Wird Dir aber der volle Jahresurlaub abgegolten, erwirbst Du beim neuen AG natürlich keinen neuen Teilanspruch für dieses Jahr (es sei denn dort bekommst Du mehr Urlaub als zuvor). Vielleicht willst Du beim neuen AG aus taktischen Gründen aber auch keinen Urlaub „erwerben“ und ziehst die Abgeltung in der vollen Höhe vor…?

Gruß,
LeoLo

Hallo,
das hab ich jetzt nicht ganz verstanden:

1.) Soweit Du länger als sechs Monate im Zeitpunkt der
Beendigung des AV beim AG beschäftigt bist, stehen Dir für
dieses Jahr mindestens 4 Wochen Urlaub beim alten AG
zu. Ist ein höherer Anspruch vereinbart, so steht Dir dieser
im vollen Umfang zu, wenn nichts anderslautendes dazu
für den Fall des Ausscheidens im lfd Kalenderjahr vereinbart
wurde. Weniger als 4 Wochen geht aber ungeachtet jeglicher
Vereinbarung nicht.

2.) Die Abgeltung richtet sich auch etwas nach Deinen
Wünschen. Es könnte ja u.U. in Deinem Interesse liegen, ein
wenig Urlaub in das neue Beschäftigungsverhältnis mit rüber zu
nehmen. Wird Dir aber der volle Jahresurlaub abgegolten,
erwirbst Du beim neuen AG natürlich keinen neuen Teilanspruch
für dieses Jahr (es sei denn dort bekommst Du mehr Urlaub als
zuvor). Vielleicht willst Du beim neuen AG aus taktischen
Gründen aber auch keinen Urlaub „erwerben“ und ziehst die
Abgeltung in der vollen Höhe vor…?

Heißt das, dass ich meinen vollen Jahresurlaub bei Arbeitgeber A nehmen kann, auch wenn ich dort nur von Januar bis Juni arbeite?

Und was hat das mit Arbeitgeber B zu tun? Ist der Urlaub bei dem nicht unabhängig von dem Urlaub, den ich bei dem anderen hatte?! Also, ist es nicht eine Sache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wieviel Urlaub man hat? Wieso sollte ich bei dem neuen AG keinen mehr bekommen, nur weil ich welchen bei meinem alten AG hatte?

Hab das ja noch nie gehört! Wo kann man denn sowas nachlesen?

Gruß Yvi

Heißt das, dass ich meinen vollen Jahresurlaub bei Arbeitgeber
A nehmen kann, auch wenn ich dort nur von Januar bis Juni
arbeite?

Hallo Yvi, dazu müsstest du schon in der 2. Jahreshälfte ausscheiden (die fängt ab 1. Juli an). Also nur von Januar bis Juni reicht da nicht.

Und was hat das mit Arbeitgeber B zu tun?

Der erwähnte Urlaubsanspruch bezieht sich erst mal nur auf den Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Und wenn jemand z.B. im Juli ausscheidet steht ihm dieser komplett zu (der Urlaub welcher vertraglich/tarifvertraglich mehr vereinbart ist kann anderen Regelungen unterliegen…oder ist dann inklusive).
Wenn jetzt der Arbeitnehmer bei einem 2. Arbeitgeber in dem Jahr anfängt, dann hat er ja schon den kompletten (gesetzlichen) Urlaub in Anspruch genommen und es ist per Gesetz so geregelt (und sonst wäre es ja ungerecht, wenn er dann nochmal - nachdem er schon den kompletten gesetzlichen Urlaub hatte - sozusgen mehr bekommt als andere Arbeitnehmer), dass der Anspruch für das Kalenderjahr dann „aufgebraucht“ ist.

Ist der Urlaub bei
dem nicht unabhängig von dem Urlaub, den ich bei dem anderen
hatte?!

Was den gesetzlich festgelegten Urlaub betrifft: Nein.

Also, ist es nicht eine Sache zwischen Arbeitnehmer
und Arbeitgeber, wieviel Urlaub man hat?

Da gibts ne Unterscheidung:

  1. der gesetzlich geregelte Mindesturlaub (der jedem Arbeitnehmer zusteht)
  2. der evtl. zusätzliche Urlaub, welcher sich aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergibt
    (3. Zusatzurlaub z.B. für Schwerbehinderte