Hi!
aus psychischen gründen ist es mir momentan nicht möglich
meine arbeitsstelle welche bis 15.02.04 befristet ist weiter
auszuführen. da ich aufgrund von krankschreibungen damit
rechnen muß das ich gekündigt werde
Es ist nur sehr schwer, einen Mitarbeiter krankheitsbedingt zu entlassen! Doppelt schwer wird es, wenn in einem befristeten Vertrag nicht ausdrücklich die Kündigung vor Beendigung der Befristung geregelt ist, da das TzBfG eine Kündigung vor Ende der Befristung erst mal ausschließt (wie gesagt: Das kann aber im Vertrag anders geregelt sein).
will ich dem ganzen nun
zuvor kommen und um einen aufhebungsvertrag bitten damit ich
keine sperre vom arbeitsamt erhalte.
Es wurde ja aschon gesagt: Wenn Du einer vorzeitigen Beendigung zustimmst (egal, wie), wirst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Sperre kassieren!!!
nur wie genau mache ich
das? kann mir da bitte jemand helfen? schreibe ich das einfach
formlos oder gibts da bestimmte dinge die ich einhalten muß?
und kann mir mein arbeitgeber das abschlagen?
Lass es am besten! Wenn, dann sollte der AG das Teil ausformulieren.
Und ja: Er kann Dir das abschlagen!
Aber wie gesagt: Die Sperre kassierst Du nicht , wenn Dir gekündigt wird, oder der Vertrag ausläuft, sondern, wenn Du dem Ende zustimmst!
LG und alles Gute
Guido