Bitte um aufhebungsvertrag

hallo!

aus psychischen gründen ist es mir momentan nicht möglich meine arbeitsstelle welche bis 15.02.04 befristet ist weiter auszuführen. da ich aufgrund von krankschreibungen damit rechnen muß das ich gekündigt werde will ich dem ganzen nun zuvor kommen und um einen aufhebungsvertrag bitten damit ich keine sperre vom arbeitsamt erhalte. nur wie genau mache ich das? kann mir da bitte jemand helfen? schreibe ich das einfach formlos oder gibts da bestimmte dinge die ich einhalten muß? und kann mir mein arbeitgeber das abschlagen?

freue mich über antworten!

lg
sunshine

Hallo Dominique,

aus psychischen gründen ist es mir momentan nicht möglich
meine arbeitsstelle welche bis 15.02.04 befristet ist weiter
auszuführen. da ich aufgrund von krankschreibungen damit
rechnen muß das ich gekündigt werde will ich dem ganzen nun
zuvor kommen und um einen aufhebungsvertrag bitten damit ich
keine sperre vom arbeitsamt erhalte. nur wie genau mache ich
das? kann mir da bitte jemand helfen? schreibe ich das einfach
formlos oder gibts da bestimmte dinge die ich einhalten muß?
und kann mir mein arbeitgeber das abschlagen?

ich glaube, du hast da was verwechselt…

Denn bei einem Aufhebungsvertrag kann man vom Arbeitsamt gesperrt werden (oder wenn man selbst kündigt). Denn in dem Fall trägt man zur Lösung des Arbeitsverhältnisses bei.

Hier die Erklärung des Arbeitsamtes, wann mann gesperrt wird:

„Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr
Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges
Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses
gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben.“

Das steht genau so im Merkblatt für Arbeitslose (Seite 40). Das gesamte Merkblatt kannst du dir aber unter http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstel…
nochmal in Ruhe durchlesen.

Und wenn du trotz allem noch einen Aufhebungsvertrag wünschst: ob der Arbeitnehmer das akzeptieren muss, weiß ich nicht. Aber ich glaube eher nicht, dass er da mitmachen muss.

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo Dominique,

zunächst einmal gute Besserung!!!

Meines Wissens können befristete Verträge nicht so ohne weiteres vorzeitig gelöst werden… Aber warum solltest Du das wollen? Du bist arbeitsunfähig erkrankt, und - sorry - Du wärst dumm, auf Deine Absicherung während dieser Zeit freiwillig zu verzichten. Schließlich geht es ja auch um Rentenzeiten u. ä.

Ich würde dem Arbeitsamt rechtzeitig (also eigentlich sofort) das fristgerechte Ende des Arbeitsverhältnisses anzeigen, sodass Du keine Verzögerungen beim Zahlungsverkehr hast.

LG
Jana

Hi!

aus psychischen gründen ist es mir momentan nicht möglich
meine arbeitsstelle welche bis 15.02.04 befristet ist weiter
auszuführen. da ich aufgrund von krankschreibungen damit
rechnen muß das ich gekündigt werde

Es ist nur sehr schwer, einen Mitarbeiter krankheitsbedingt zu entlassen! Doppelt schwer wird es, wenn in einem befristeten Vertrag nicht ausdrücklich die Kündigung vor Beendigung der Befristung geregelt ist, da das TzBfG eine Kündigung vor Ende der Befristung erst mal ausschließt (wie gesagt: Das kann aber im Vertrag anders geregelt sein).

will ich dem ganzen nun
zuvor kommen und um einen aufhebungsvertrag bitten damit ich
keine sperre vom arbeitsamt erhalte.

Es wurde ja aschon gesagt: Wenn Du einer vorzeitigen Beendigung zustimmst (egal, wie), wirst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Sperre kassieren!!!

nur wie genau mache ich
das? kann mir da bitte jemand helfen? schreibe ich das einfach
formlos oder gibts da bestimmte dinge die ich einhalten muß?
und kann mir mein arbeitgeber das abschlagen?

Lass es am besten! Wenn, dann sollte der AG das Teil ausformulieren.
Und ja: Er kann Dir das abschlagen!

Aber wie gesagt: Die Sperre kassierst Du nicht , wenn Dir gekündigt wird, oder der Vertrag ausläuft, sondern, wenn Du dem Ende zustimmst!

LG und alles Gute
Guido