Ich habe mal eine Frage zur Eingruppierung nach der Ausbildung bei Verwaltungsfachangestellten, da das Internet hier nur wenig Aufschluss gibt und der TVöD bisher auch nichts direktes angibt.
Ich habe meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten nach dem Realschulabschluss in einer Gemeinde gemacht. In der Regel beträgt diese ja 3 Jahre, ich konnte sie aber auf 2,5 Jahre verkürzen mit einem halben Jahr Anschlussbeschäftigungsgarantie. Das wurde bisher soweit ich weiß bei allen Azubis in der Gemeinde so gehandhabt. Ende Februar 2010 hatte ich dann auch die letzte Prüfung und mir wurde angeboten die Mutterschaftsvertretung für eine Kollegin zu übernehmen. Ab März fing dann die Einarbeitungsphase an und Anfang Juli hatte ich dann den Posten für mich alleine . Von März bis Anfang August wurde ich in Entgeltgruppe 3 eingruppiert und danach dann in Entgeltgruppe 6, wie auch die Stelle bewertet ist. Meine Frage ist nun, ob ich nicht von Anfang an ein Gehalt nach Entgeltgruppe 6 hätte bekommen müssen. Jeder andere erhält ja in der Einarbeitungsphase auch kein geringeres Gehalt. Ich meine auch, das ich in meiner Ausbildung gelernt hätte, dass man nach der abgeschlossenen Berufsausbildung mindestens in EG 5 ist. Finde hierzu jedoch keine Unterlagen. Und eine Anschlussbeschäftigung sollte ja nun auch nicht unbedingt etwas Nachteiliges sein.
Zudem rutsche ich ja nun auch immer ein halbes Jahr später in eine höhere Stufe.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Gesetzesgrundlagen kann ich leider nur schwer finden.
Liebe Grüße
Sayuri-Sue