EG 5 nach Ausbildung Verwaltungsfachangestellte?

Ich habe mal eine Frage zur Eingruppierung nach der Ausbildung bei Verwaltungsfachangestellten, da das Internet hier nur wenig Aufschluss gibt und der TVöD bisher auch nichts direktes angibt.

Ich habe meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten nach dem Realschulabschluss in einer Gemeinde gemacht. In der Regel beträgt diese ja 3 Jahre, ich konnte sie aber auf 2,5 Jahre verkürzen mit einem halben Jahr Anschlussbeschäftigungsgarantie. Das wurde bisher soweit ich weiß bei allen Azubis in der Gemeinde so gehandhabt. Ende Februar 2010 hatte ich dann auch die letzte Prüfung und mir wurde angeboten die Mutterschaftsvertretung für eine Kollegin zu übernehmen. Ab März fing dann die Einarbeitungsphase an und Anfang Juli hatte ich dann den Posten für mich alleine :smile:. Von März bis Anfang August wurde ich in Entgeltgruppe 3 eingruppiert und danach dann in Entgeltgruppe 6, wie auch die Stelle bewertet ist. Meine Frage ist nun, ob ich nicht von Anfang an ein Gehalt nach Entgeltgruppe 6 hätte bekommen müssen. Jeder andere erhält ja in der Einarbeitungsphase auch kein geringeres Gehalt. Ich meine auch, das ich in meiner Ausbildung gelernt hätte, dass man nach der abgeschlossenen Berufsausbildung mindestens in EG 5 ist. Finde hierzu jedoch keine Unterlagen. Und eine Anschlussbeschäftigung sollte ja nun auch nicht unbedingt etwas Nachteiliges sein.

Zudem rutsche ich ja nun auch immer ein halbes Jahr später in eine höhere Stufe.

Kann mir da jemand weiterhelfen?
Gesetzesgrundlagen kann ich leider nur schwer finden.

Liebe Grüße
Sayuri-Sue

FAQ 1129 nicht gelesen? - falsches Brett
Hallo,

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Im Brett Arbeitsrecht mit FAQ 1129-konformer Formulierung fragen

Gesetzesgrundlagen kann ich leider nur schwer finden.

Mit deiner Ausbildung müßtest du wissen, dass es für die Eingruppierung keine gesetzliche Regelung gibt.

Gruß
Otto

Guten Tag,

nunja, hab mir das wohl einfacher vorgestellt. A „lá. Forum. Registriern. Anfrage. Antwort“ Habe auch ähnliche Anfragen auf wer-weiss-was gefunden und mich daran orientiert. Diese wurden auch beantwortet. Da meine Anfrage wohl nicht konform ist wird sie denke ich mal gelöscht werden. Meine Frage ist aber sehr spezifisch, eine Formulierung nach FAQ 1129 wird nicht möglich sein.

Schade.

Hallo

Meine Frage ist aber sehr
spezifisch, eine Formulierung nach FAQ 1129 wird nicht möglich
sein.

Warum sollte das nicht möglich sein?

Lies doch bitte nochmal:

Was Du auf der Vorschaltseite zu Gesicht bekommst:

Bitte stelle deine (steuer-)rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form und antworte nicht in der Du-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte und Fragen dürfen diskutiert werden.

Die Erklärung dafür liefert die genannte FAQ

FAQ:1129
Bei wer-weiss-was dürfen nur allgemeine Fragen zu Rechts- und Steuerangelegenheiten gestellt werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass in einem Forum nur Hintergrundinformationen und Erläuterungen zu allgemeinen Rechtsfragen ausgetauscht werden dürfen. Individuelle und konkrete Rechts- und Steuerberatung, die nicht durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater erfolgen, verstoßen regelmäßig gegen das Steuerberatungs- und Rechtsdienstleistungsgesetz. Außerdem sind Rechtsberatungen ähnlich wie Arztbesuche immer kostenpflichtig.

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Für den Antwortenden gilt:
Auch bei den Antworten sind konkrete Handlungsanweisungen unerwünscht. Bedenke, dass eine konkrete Rechtsberatung nach dem derzeit gültigen Rechtsdienstleistungsgesetz nicht erlaubt ist ggfs. eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Damit dies aus deiner Antwort auf jeden Fall klar hervorgeht, haben wir hinter jeder Antwort einen automatisierten Hinweis eingebaut:

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.

Gruß
M.