Hallo,
Nach der Geburt unserer Tochter am 20. September wird meine Frau jetzt 3 Jahre Erziehungsurlaub nehmen. Da sie danach voraussichtlich nicht mehr bei ihrem jetzigen Arbeitgeber arbeiten will, folgende Frage:
Entstehen für sie irgendwelche Nachteile, wenn sie jetzt bei ihrem Arbeitgeber kündigt?
Meine Frau ist als Hauswirtschafterin in einem Privathaushalt angestellt.
Außerdem will meine Frau ab Januar 2002 einer Teilzeitbeschäftigung (15 Std./Woche) nachgehen. Kann der jetzige Arbeitgeber das verweigern?
Letzte Frage: Bundeserziehungsgeld werden wir aufgrund der Einkommensgrenzen nur die ersten sechs Monate bekommen. Würde die Teilzeitbeschäftigung ab Januar 2002 bei der Berechnung des Erziehungsgeldes mit berücksichtigt werden? Meines Wissens ist für die Festsetzung des Erziehungsgeldes für die ersten 6 Monate nur das Einkommen im Kalenderjahr der Geburt entscheidend, oder? Und hier (2001) wird sie zwischen Mutterschutz und Jahresende kein Einkommen haben.
Gruß,
Markus