Frage zu Teilzeitbeschäftigung / Werkstudent

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage und hoffe, dass Sie mir jemand weiterhelfen kann.
Ich mache zur Zeit ein Zweitstudium und bin somit als Student eingeschrieben. Nebenher arbeite ich als Teilzeitbeschäftigte (20 Std / Woche; Verdienst: 1500 Brutto, zahle KV, RV und Lohnsteuer). Jetzt habe ich die Möglichkeit zusätzlich einen Werkstudentenjob in der Uni zu bekommen, der sich nur aufs Wochenende bezieht und ja somit in der vorlesungsfreien Zeit liegt. Ist eine Kombination beider Arbeitsverhältnisse grundsätzlich möglich? Wie würde sich das auf die Steuern ausüben?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Danke im voraus
Sajoma

Ist leider nicht mein Fachgebiet

Eine Kombi ist möglich. Sie dürfen so viele verschiedene
Arbeitgeber haben wie sie möchten. Die Einkommensteuer und natürlich die Sozialabgaben steigen natürlich.

In welcher Höhe lässt sich aus Grundtabelle bzw. Splittingtabelle (zu finden im Netz) ablesen. Hier kommt es natürlich auf die Höhe des Verdienstes an.

Gruß Udo Weiß

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage und hoffe, dass Sie mir jemand
weiterhelfen kann.
Ich mache zur Zeit ein Zweitstudium und bin somit als Student
eingeschrieben. Nebenher arbeite ich als Teilzeitbeschäftigte
(20 Std / Woche; Verdienst: 1500 Brutto, zahle KV, RV und
Lohnsteuer). Jetzt habe ich die Möglichkeit zusätzlich einen
Werkstudentenjob in der Uni zu bekommen, der sich nur aufs
Wochenende bezieht und ja somit in der vorlesungsfreien Zeit
liegt. Ist eine Kombination beider Arbeitsverhältnisse
grundsätzlich möglich? Wie würde sich das auf die Steuern
ausüben?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Danke im voraus
Sajoma

Hallo,
mit dem 20 Std.-Job üben Sie somit eine Hauptbeschäftigung aus. Nebenher können Sie natürlich einen Minijob machen, jedoch bitte beim Hauptarbeitgeber vorher angeben. Sollten Sie mehr als 400 Euro monatlich beim Nebenjob verdienen, müssen Sie den Zweitjob per Steuerklasse 6 abrechnen lassen, dabei fallen auch volle Sozialversicherungsbeiträge an.

Ich hoffe ich konnte helfen.
MfG
Sven Duwe

Eine Kombination ist möglich, allerdings bekommen Sie ab dem 2. Arbeitsverhältnis Steuerklasse VI und die ist sehr ungünstig. Zuviel gezahlte Lohnsteuer können Sie dann am Ende des Jahres nur über eine Steuererklärung zurückbekommen.

Hallo,

dieser zusätzliche Job kann entweder freiberuflich oder angestellt ausgeübt werden.

Bei Freiberuflichkeit musst Du Rechnungen an die Uni schreiben bzw die Uni erteilt dir Gutschriften.
Abziehbar sind natürlich die Ausgaben aus der Tätigkeit.
Der entstandene Gewinn ist ab dem ersten Euro voll steuerpflichtig.

Bei Arbeitnehmer-Tätigkeit ist dies nur mit einer zweiten Lohnsteuerkarte in elektronischer Form möglich. Hierbei erfolgen die Abrechnungen über die sehr ungünstige Steuerklasse VI. Zusätzlich entsteht Sozialversicherungspflicht.
Auch das so erzielte Brutto unterliegt ab dem ersten Euro der Einkommensteuer.

Gruß
Lawrence