Gehaltsabzüge nach Kündigung

Ich habe zum 01.09. meinen Arbeitgeber gewechselt. Nun hat mir der alte Arbeitgeber einige Dinge vom letzten Gehalt abgezogen. Meine Frage lautet nun ob dies alles zulässig ist.

  1. Auf Grund von Betriebsurlaub habe ich drei Tage mehr Urlaub nehmen müssen als mir bis 31.08. zugestanden wäre. Diese drei Tage wurden mir vom Gehalt abgezogen.

  2. Da das Urlaubsgeld auf einmal im Juli ausbezahlt wird, wurde mir dieses Urlaubsgeld anteilsmäßig wieder abgezogen.

  3. Die Kosten für externe Schulungen wurden mir anteilsmäßig abgezogen. Dabei die Frage, ist es zulässig einen Mitarbeiter für eine Tagesschulung im Wert von 600,- auf drei Jahre an die Firma zu binden. Es wurden pro Monat 1/36 getilgt.

Wenn mir jemand Antworten weiß oder Verweise auf Fallbeispiele wäre mir sehr geholfen.

Gruß

Oliver

Hallo!

  1. Auf Grund von Betriebsurlaub habe ich drei Tage mehr Urlaub
    nehmen müssen als mir bis 31.08. zugestanden wäre. Diese drei
    Tage wurden mir vom Gehalt abgezogen.

Nein!

  1. Da das Urlaubsgeld auf einmal im Juli ausbezahlt wird,
    wurde mir dieses Urlaubsgeld anteilsmäßig wieder abgezogen.

Ist absolut üblich!

  1. Die Kosten für externe Schulungen wurden mir anteilsmäßig
    abgezogen. Dabei die Frage, ist es zulässig einen Mitarbeiter
    für eine Tagesschulung im Wert von 600,- auf drei Jahre an die
    Firma zu binden. Es wurden pro Monat 1/36 getilgt.

Was steht dazu in Deinem Arbeitsvertrag?

Gruß
Guido

Ich habe zum 01.09. meinen Arbeitgeber gewechselt. Nun hat mir
der alte Arbeitgeber einige Dinge vom letzten Gehalt
abgezogen. Meine Frage lautet nun ob dies alles zulässig ist.

  1. Auf Grund von Betriebsurlaub habe ich drei Tage mehr Urlaub
    nehmen müssen als mir bis 31.08. zugestanden wäre. Diese drei
    Tage wurden mir vom Gehalt abgezogen.

Dies ist absolut unzulässig. Der alte Arbeitgeber kann den neuen hiervon jedoch in Kenntnis setzen, so dass du bei dem neuen drei Tage weniger Urlaub bekommst.

  1. Da das Urlaubsgeld auf einmal im Juli ausbezahlt wird,
    wurde mir dieses Urlaubsgeld anteilsmäßig wieder abgezogen.

Was steht dazu im Arbeits- und/oder im Tarifvertrag ?

  1. Die Kosten für externe Schulungen wurden mir anteilsmäßig
    abgezogen. Dabei die Frage, ist es zulässig einen Mitarbeiter
    für eine Tagesschulung im Wert von 600,- auf drei Jahre an die
    Firma zu binden. Es wurden pro Monat 1/36 getilgt.

Dies ist meines Wissens nach nur möglich, wenn es explizit so vereinbart wurde. D.h. entweder steht solch eine Regelung im Arbeitsvertrag oder einem entsprechendem Anhang. Diese Regelungen sind an strenge gesetzliche Regeln gebunden, die ich aber leider nicht genau kenne.

Wenn mir jemand Antworten weiß oder Verweise auf Fallbeispiele
wäre mir sehr geholfen.

Gruß

Oliver

Ich hoffe das getan zu haben.

Gruß

Matthias