Gehaltsverhandlung - Tips

Hallo

Bin verh. und habe 2 Kinder und 1 Stieftochter.
Trete demnächst meinen ersten Job an.
Kann mir jemand Tips zur Gehaltsverhandlung geben?
Insbesondere wie kann man durch Direktzahlungen für Kinderbetreuung, Direktversicherung etc. den Nettobetrag anheben und der Arbeitgeber profitiert auch noch dabei??

Merci

Jürgen

Hallo

Bin verh. und habe 2 Kinder und 1 Stieftochter.
Trete demnächst meinen ersten Job an.

Wie alt? Was für einen Beruf? Berufs Einsteiger?

Kann mir jemand Tips zur Gehaltsverhandlung geben?

Was für ein unternehmen? frei oder mit Gewekschaft, Betribsordnung?

Insbesondere wie kann man durch Direktzahlungen für
Kinderbetreuung, Direktversicherung etc. den Nettobetrag
anheben und der Arbeitgeber profitiert auch noch dabei??

Sonderzahlungen die Steuerfrei sind

Merci

Jürgen

Hallo

Bin verh. und habe 2 Kinder und 1 Stieftochter.
Trete demnächst meinen ersten Job an.

Wie alt? Was für einen Beruf? Berufs Einsteiger?

Bin Arzt und wechsle in die New Media-Branche - von daher Berufseinsteiger jein!

Kann mir jemand Tips zur Gehaltsverhandlung geben?

Was für ein unternehmen? frei oder mit Gewekschaft,
Betribsordnung?

New Media-Agentur im Lifescience/Medizin- Bereich, Börsengang geplant (dann wirds Stock-Options geben!)

Insbesondere wie kann man durch Direktzahlungen für
Kinderbetreuung, Direktversicherung etc. den Nettobetrag
anheben und der Arbeitgeber profitiert auch noch dabei??

Sonderzahlungen die Steuerfrei sind

Na, genau DIE interessieren mich ja!!! :wink:

Merci

Jürgen

Hallo!!

Du hast eine bestimmte vorstellung da Du Arzt bist weis ich nicht was du jetzt verdienst.

Als einsteiger, da ein Arzt ja doch technisches und neue medien sicht etwas auskennen würde ich mal so sagen ab 5000DM lass dir am besten von deinem Gesprächspartner ein angebot machen und dan kannst du immer noch deine genauen ansprüche stellen.

DSu solltest aber nicht zuweit von Deien jetzigen gehalt nach unten gehen.

Sonderleistungen sind Aktienkauf optionen der Firma, Essensgeld wen es keine Kantiene gibt.

ACHTUNG:

Firmenwagen zählen als Geldwerter vorteil.

Hallo Jürgen,

ich habe die bisherige Korrespondenz verfolgt und rate Dir zu einem Besuch bei einem Steuerberater bzw. Personalfachmann. Im Bereich der steuer- und sozialabgaben Leistungen hat sich einiges geändert, besonders in puncto private Altersvorsorge. Sofern die Firma „Sonderzahlungen“ leistet, gilt zu bedenken, dass diese z. Tl. pauschal vom Arbeitgeber zu versteuern sind bzw. Dir z. Tl. als sog. geldwerter Vorteil (von hinten durch die Brust ins Auge) auf das Bruttoentgelt gerechnet (und versteuert mit Sozialversicherungsbeiträgen, sofern Du nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegst) werden.