Geringfügige Beschäftigung - wieviel Urlaub?

Hallo zusammen,

könnt Ihr mir sagen wieviel bezahlter Urlaub jemandem mit geringfügiger Beschäftigung zusteht?
Konkrete Arbeitszeit ist 5 Stunden pro Woche / 4x im Monat.

Danke im voraus für die Antwort.

Gruß
R.

Hallo Rainer,

die Antwort findest Du sicher hier:
http://www.nebenjob.de/njspez/ratgeber_10_inhalt.html

Schönes Wochenende!

Gruss
Eve*

Hallo.

Mindestens 4 Wochen (= 24 Werktage) im Jahr. Alles weitere ergibt sich aus AV und TV, evtl auch BetrV.

Gruß,
LeoLo

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Hallo!

Zunächst einmal:

§ 3 Bundesurluabsgesetz:

Dauer des Urlaubs

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage (Anmerkung: bei 6-Tage-Woche).

(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Bei einer Teilzeitbeschäftigung ist der Dir zustehende Urlaub anteilig zu ermitteln. D.h. bei einem Arbeitstag in der Woche (wenn das so bei Dir stimmt) wären das jährlich 4 Tage.

schau auch mal hier:

http://www.kanzlei-doehmer.de/webdoc47.htm

Sollte für Deien Beschäftigung ein Tarifvertrag gelten richtet sich der Anspruch nach den dortigen Regelungen.

Désirée

Korinthenka****ei
Huhu!

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage
(Anmerkung: bei 6-Tage-Woche).

Nö - auch bei einer 5, 4, 3, 2, 1 Tage-Woche! Da steht WERKtage - nicht ARBEITStage!

Sinnvoller Änderungsvorschlag für dieses gesetz: Änderung auf: 4 Wochen! Da ist wenigstens klar, was gemeint ist!

Bei einer Teilzeitbeschäftigung ist der Dir zustehende Urlaub
anteilig zu ermitteln. D.h. bei einem Arbeitstag in der Woche
(wenn das so bei Dir stimmt) wären das jährlich 4 Tage.

Aber auch nur, wenn nichts anderes vereinbart ist (und sei es durch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag)!

Sollte für Deien Beschäftigung ein Tarifvertrag gelten richtet
sich der Anspruch nach den dortigen Regelungen.

Oops - da hätte ich vorher ganz lesen sollen - aber egal: Da sind wir einer meinung :wink:

LG
Guido

Hallo auch,
rund 4 Tage:

lt.
http://www.soliserv.de/urlaubsregelung-geringfuegigt…
und
http://www.nebenjob.de/njspez/ratgeber_10_inhalt.html

Gruß
Martin