Hat es für mich einen Vorteil als Freelancer statt weiterhin als Angestellter zu arbeiten?

Hallo zusammen,

ich bin derzeit bei einer großen renommierten Personalberatung angestellt. Dort arbeite ich 2-3 Tage die Woche neben einem Fernstudium als Analyst. Somit bin ich auch über die Firma versichert. Derzeit bekomme ich pro Stunde 16€ brutto. Viele Abzüge habe ich zwar nicht, aber ich habe nun gehört, dass es für mich von Vorteil seien könnte, wenn ich weiterhin für die Firma arbeite und das als Freelancer für mich unterm Strich mehr übrig bleibt. Hierzu würde ich gern eine Meinung hören. Hat es Vorteile für mich? Wie ist es mit den Versicherungen? Wieviel darf ich dann maximal im Jahr verdienen? Bleibt wirklich mehr übrig? Was kann ich dann verlangen?
Danke und viele Grüße

Hallo,
bei Wikipedia gibt es zum Thema „freier Mitarbeiter“ einen Artikel, der die Fragen ganz gut beantwortet.
Viele Grüße
Barbara

Als Angestellter werden Ihnen ca. 20% Sozialversicherung (incl. Krankenversicherung) abgezogen und Lohnsteuer. Dafür zahlt Ihr Arbeitgeber auch nochmal ca. 20% Sozialversicherung und die Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft.
Als Selbständiger müssen Sie lediglich die Einkommensteuer zahlen (so hoch wie die Lohnsteuer) und ggf. selber die Krankenversicherung. Das hängt davon ab, wie Sie als Student krankenversichert sind. Falls Ihr Arbeitgeber bereit ist, die gesparten 20% Sozialversicherung zusätzlich zu zahlen und Sie als Student privat krankenversichert sind, rechnet sich das unter’m Strich. Falls Sie als Selbständiger noch die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen und brutto das Gleiche vom Auftraggeber bekommen, ist die Ersparnis äußerst gering (20% gespart aber ca. 17% KV und PV gezahlt), sie liegt dann bei ca. 3%.
Außerdem wären Sie bei nur einem Auftraggeber, bei dem Sie auch noch weisungsgebunden sind, aus Sicht der Sozialversicherung „scheinselbständig“ und die Sozialversicherung würde von Ihnen Rentenversicherungsbeiträge fordern, so dass Sie dann finanziell schlechter gestellt wären als jetzt.

Als erstes ist zu sagen, dass man nicht die gleiche Tätigkeit, die man zuvor als Angestellter ausgeübt hat, mit einem neuen Vertrag als freier Mitarbeiter - sprich selbständig unternehmerisch Tätiger - ausüben kann. Das ist Scheinselbständigkeit.

Ist man eingebunden ist in die betriebliche Organisation und weisungsgebunden, arbeitet man niemals als Selbständiger Unternehmer - das wäre dann ebenfalls Scheinselbständigkeit.

Wenn beide Aspekte ausscheiden, man nicht weisungsgebunden ist und man tatsächlich „freie Hand“ bei der Einteilung seiner Zeit hat, also kommen und gehen kann wann man will, seine Arbeit eventuell auch am Wochendende von zuhause aus macht und nicht eingebunden ist in die betriebliche Organisation, d.h. keinen Schreibtisch im Büro des Auftraggebers, keine betriebliche EDV des Auftraggebers nutzt und auch nicht sein Telefon, stellt sich nur noch die Frage, ob es Angestellte im Unternehmen gibt, die die gleiche Arbeit verrichten. Wenn ja, bleibt es auch dann immer noch Scheinselbständigkeit.

Als letztes kommt hinzu, dass Scheinselbständigkeit auch dann angenommen wird, wenn man wirtschaftlich von diesem einen Auftraggeber abhängig ist, denn ein selbständiger Unternehmer hat immer weitere Auftragger, die seine wirtschaftliche Situation sichern.

Wenn Dir Dein Arbeitgeber den Wechsel in die „freie Mitarbeit“ angetragen hat, riskiert er sehr viel, sofern die vorgenannten Aspekte zutreffen, er wird also triftige Gründe für seinen Vorschlag haben. Kann sein, er will die „Freie Mitarbeit“ ohnehin nur für kurze Zeit riskieren. Denn bei den nächsten Prüfung der Sozialversicherung könnte es ziemlich teuer werden für ihn, also wird er dieses Risiko nicht auf lange Zeit eingehen wollen. Zumal er als Personalberater sicher diese Gesetze alle gut kennt und auch betriebswirtschaftlich die Risiken (Kosten) gegen den Nutzen abzuwägen weiss.

Du selbst verzichtest bei einer freien Mitarbeit auf Urlaub, auf bezahlte Feiertage und auf die Bezahlung im Krankheitsfall, ggls. auf Weihnachtsgeld usw… Für Deine spätere Altersversorgung musst Du auch selbst sorgen, ggfls. über eine Versicherung, denn je länger Du auf dieser Basis arbeitest, desto größer würde ansonsten die Lücke in Deiner Altersversorgung sein. Auch hast Du keinen Kündigungsschutz, wenn Dein Arbeitgeber Dich nicht mehr beschäftigen kann oder will. Selbst wenn es in Deinem zukünftigen Vertrag eine Kündigungsfrist gibt, muss Dein „Auftraggeber“ Dir keine Aufträge mehr erteilen, während der Vertrag ausläuft. Du stehst also von heute auf morgen ohne jede Kohle da. Und immer wenn Du Dein Geld haben möchtest, musst Du erst eine Rechnung schreiben und dann abwarten. Vielleicht musst Du x-mal mahnen und dann ggfls. völlig auf Dein Geld zu verzichten, weil die Leistung angeblich nicht so war, wie der Auftraggeber sie erwartet hat (Leistungsmängel). Die Zahlungsmoral der Firmen ist mittlerweile schlecht. Es gibt auch kein Arbeitlosengeld im Anschluss an das freiberufliche Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus musst Du Dich und ggfls. Deine Familie privat krankenversichern. Das ist für junge und ledige Leute manchmal verlockend, aber man kommt so einfach nicht wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück und die PKV wird immer teurer, je älter man wird und wird man tatsächlich mal krank, kommen Risikozuschlage hinzu und Ehepartner und Kinder müssen ebenfalls mit eigenen Prämien versichert werden, denn anders als in der GKV gibt es bei der PKV keine Familienmitversicherung.
Und eines solltest Du noch wissen: Es gibt Arbeitgeber, die versuchen Mitarbeiter, die sie auf absehbare Zeit loswerden wollen, dies aber wegen der Kündigungsschutzgesetze nicht so einfach können, zu einem Vertrag auf freier Mitarbeit zu bewegen. Denn ist der neue Vertrag erstmal unterschrieben, dann ist es ganz easy. Genau das rät ein Personalberater seinem Kunden, wenn dieser Probleme hat einen Mitarbeiter zu kündigen.
Überleg es Dir also gut, denn auf jeden Fall will Dein Arbeitgeber Geld sparen, wenn er Dich zur Selbständigkeit überredet.
Deine selbständige Tätigkeit musst Du bei Deiner Gemeinde anmelden und dann bei Deiner Steuererklärung auch die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit anmelden. Hinzu kommen noch Beiträge an die Handelskammer und an die Berufsgenossenschaft sowie ggfls. 19 % Umsatzsteuer, die Dein Einkommen dann nochmals schmälern, sofern Du mehr als Euro 17500 p.a. verdienst und ggfls. Gewerbesteuer. Denn als „freier Mitarbeiter“ auf selbständiger Basis bist Du noch immer kein „Freiberufler“. Wer zu dieser Berufsgruppe gehört, das kann man im Einkommensteuergesetz nachlesen.

Als erstes ist zu sagen, dass man nicht die gleiche Tätigkeit, die man zuvor als Angestellter ausgeübt hat, mit einem neuen Vertrag als freier Mitarbeiter - sprich selbständig unternehmerisch Tätiger - ausüben kann. Das ist Scheinselbständigkeit.

Ist man eingebunden ist in die betriebliche Organisation und weisungsgebunden, arbeitet man niemals als Selbständiger Unternehmer - das wäre dann ebenfalls Scheinselbständigkeit.

Wenn beide Aspekte ausscheiden, man nicht weisungsgebunden ist und man tatsächlich „freie Hand“ bei der Einteilung seiner Zeit hat, also kommen und gehen kann wann man will, seine Arbeit eventuell auch am Wochendende von zuhause aus macht und nicht eingebunden ist in die betriebliche Organisation, d.h. keinen Schreibtisch im Büro des Auftraggebers, keine betriebliche EDV des Auftraggebers nutzt und auch nicht sein Telefon, stellt sich nur noch die Frage, ob es Angestellte im Unternehmen gibt, die die gleiche Arbeit verrichten. Wenn ja, bleibt es auch dann immer noch Scheinselbständigkeit.

Als letztes kommt hinzu, dass Scheinselbständigkeit auch dann angenommen wird, wenn man wirtschaftlich von diesem einen Auftraggeber abhängig ist, denn ein selbständiger Unternehmer hat immer weitere Auftragger, die seine wirtschaftliche Situation sichern.

Wenn Dir Dein Arbeitgeber den Wechsel in die „freie Mitarbeit“ angetragen hat, riskiert er sehr viel, sofern die vorgenannten Aspekte zutreffen, er wird also triftige Gründe für seinen Vorschlag haben. Kann sein, er will die „Freie Mitarbeit“ ohnehin nur für kurze Zeit riskieren. Denn bei den nächsten Prüfung der Sozialversicherung könnte es ziemlich teuer werden für ihn, also wird er dieses Risiko nicht auf lange Zeit eingehen wollen. Zumal er als Personalberater sicher diese Gesetze alle gut kennt und auch betriebswirtschaftlich die Risiken (Kosten) gegen den Nutzen abzuwägen weiss.

Du selbst verzichtest bei einer freien Mitarbeit auf Urlaub, auf bezahlte Feiertage und auf die Bezahlung im Krankheitsfall, ggls. auf Weihnachtsgeld usw… Für Deine spätere Altersversorgung musst Du auch selbst sorgen, ggfls. über eine Versicherung, denn je länger Du auf dieser Basis arbeitest, desto größer würde ansonsten die Lücke in Deiner Altersversorgung sein. Auch hast Du keinen Kündigungsschutz, wenn Dein Arbeitgeber Dich nicht mehr beschäftigen kann oder will. Und sollte er Konkurs anmelden müssen, kannst Du höchstwahrscheinlich noch offene Honorare komplett abschreiben und Konkursausfallgeld, wie die angestellten Kollegen es in dem Falle von der Arbeitsagentur erhalten würden, bekommst Du nicht. Selbst wenn es in Deinem zukünftigen Vertrag eine Kündigungsfrist gibt, muss Dein „Auftraggeber“ Dir keine Aufträge mehr erteilen, während der Vertrag ausläuft. Du stehst also von heute auf morgen ohne jede Kohle da. Und immer wenn Du Dein Geld haben möchtest, musst Du erst eine Rechnung schreiben und dann abwarten. Vielleicht musst Du x-mal mahnen und dann ggfls. völlig auf Dein Geld zu verzichten, weil die Leistung angeblich nicht so war, wie der Auftraggeber sie erwartet hat (Leistungsmängel). Die Zahlungsmoral der Firmen ist mittlerweile schlecht. Es gibt auch kein Arbeitlosengeld im Anschluss an das freiberufliche Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus musst Du Dich und ggfls. Deine Familie privat krankenversichern. Das ist für junge und ledige Leute manchmal verlockend, aber man kommt so einfach nicht wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück und die PKV wird immer teurer, je älter man wird und wird man tatsächlich mal krank, kommen Risikozuschlage hinzu und Ehepartner und Kinder müssen ebenfalls mit eigenen Prämien versichert werden, denn anders als in der GKV gibt es bei der PKV keine Familienmitversicherung.
Und eines solltest Du noch wissen: Es gibt Arbeitgeber, die versuchen Mitarbeiter, die sie auf absehbare Zeit loswerden wollen, dies aber wegen der Kündigungsschutzgesetze nicht so einfach können, zu einem Vertrag auf freier Mitarbeit zu bewegen. Denn ist der neue Vertrag erstmal unterschrieben, dann ist es ganz easy. Genau das rät ein Personalberater seinem Kunden, wenn dieser Probleme hat einen Mitarbeiter zu kündigen.
Überleg es Dir also gut, denn auf jeden Fall will Dein Arbeitgeber Geld sparen, wenn er Dich zur Selbständigkeit überredet.
Deine selbständige Tätigkeit musst Du bei Deiner Gemeinde anmelden und dann bei Deiner Steuererklärung auch die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit anmelden. Hinzu kommen noch Beiträge an die Handelskammer und an die Berufsgenossenschaft sowie ggfls. 19 % Umsatzsteuer, die Dein Einkommen dann nochmals schmälern, sofern Du mehr als Euro 17500 p.a. verdienst und ggfls. Gewerbesteuer. Denn als „freier Mitarbeiter“ auf selbständiger Basis bist Du noch immer kein „Freiberufler“. Wer zu dieser Berufsgruppe gehört, das kann man im Einkommensteuergesetz nachlesen.

Vielen Dank für die lange und sehr ausführliche Antwort. Zum Punkt „mir würden bezahlter Urlaub und gesetzliche Feiertage wegbleiben“: Derzeit arbeite ich für ein Münchener Büro, aber bin selbst über 300km in meinem Home Office am Schreibtisch. Dazu ist in meinem Arbeitsvertrag geregelt, dass mir nur tatsächlich geleistete Arbeitsstunden vergütet werden. D.h. ich erhalte sowieso weder Urlaubs noch Krankengeld, und an gesetzlichen Feiertagen habe ich zwar natürlich auch frei, bekomme dies aber nicht vergütet. Auch würde ich im Jahr gerechnet unter 17500€ netto bleiben. Versichert wäre ich doch dann als „noch in Ausbildung“, da ich mich noch im Studium befinde, oder?
Danke für die Hilfe!!!

Wenn Du nicht in die Organisation Deines Arbeitgebers eingegliedert bist, könnte dies eine freie Mitarbeiterschaft zulassen. Die anderen genannten Punkte musst Du Dir selbst beantworten.
Wenn Du im laufenden Semester mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitest kannst Du nicht mehr als Student - weder über die Eltern noch über die studentische KV versichert sein, sondern dann bist wie jeder andere Arbeitnehmer in allen Zweigen der Sozialversicherung beitragspflichtig.
Normalerweise hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, Feiertagsbezahlung und Vergütung im Krankheitsfall. Oder bekommst Du einen sogenannten Heinmarbeiterlohn? Dann werden die normalerweise anfallenden Urlaubs- Feiertags- und Krankenvergütungen über einen gesetzlich geregelten prozentualen Zuschlag dem Stundenlohn hinzugerechnet. Deine Dir gesetzlich zustehenden Vergütungen werden dir also auch dann gezahlt.
Du siehst, mit zwei oder drei einfach formulierten Fragen lässt sich oft ein derart komplizierter Sachverhalt nicht klären. Mein Tip: wenn Du genauere Informationen willst, dann solltest Du Dir Hilfe bei Verdi holen, denn diese Gewerkschaft ist für Dienstleister wie Dich ein geeigneter Ansprechpartner, da können dann auch alle Aspekte Deiner Tätigkeit einbezogen werden. Und dann weißt Du ob sich die selbständige Tätigkeit für Dich rechnet.

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Super. Danke. Dann werde ich mich mit Verdi mal in Verbindung setzen.

Liebe/r dresse,
bist Du dort fest angestellt oder mit einem Zeitvertrag?
Als Freelancer entfallen alle Sozialabgaben d.h. die Arbeitgeberhaelfte. Meistens laeuft es ueber einen Werkvertrag hinaus, in dem der Auftragnehme sich verpflichtet ALLE Abgaben auf das verhandelte Honorar selbst zu entrichten. Ein kluger Selbststaendiger rechnet sich das aus und schlaegt es auf seine Forderung auf, um wenigstens keinen Verlust zu haben, man spricht dann vom Arbeitgeberbrutto oder Brutto-Brutto. Geschaeftsleute kennen das und die Forderung ist legitim und normal.
Soviel zu der Seite der Einkuenfte. Steuerlich ist ein Selbststaendiger immer im Vorteil, weil er viel mehr absetzen kann als ein Angestellter. Was die Steuer betrifft, ist so zu rechnen:
Einkuenfte minus aller Geschaeftausgaben (das ist aber ein extrem komplexes Thema; (bei Selbststaendigen der „Gewinn“)) minus Versorgungs- und anderer einkommensteuerrelevanten Pauschalen (Krankheitskosten, Spenden, Schwerbeschaedigung, Kindergeld usw. usf.) ergibt das zu „versteuernde Einkommen“, und das ist bis zu einer Hoehe (2013: 8.130 Euro jaehrlich) steuerfrei… Ist der Gewinn bzw. das zu versteuernde Einkommen hoeher, muss selbst Einkommenssteuer ans Finnzamt abgefuehrt werden, der Prozentsatz waechst dynamisch. Am besten im Internet nach einer Einkommenssteuertabelle suchen, es gibt auch Steuerrechner-Programme.

Gruss
Bernhard

Antwort derzeit nicht möglich

Hallo Bernhard. Ja ich bin dort im Zeitvertag angestellt. Aber er wird immer um 1 Jahr verlängert. Wichtig als Information ist vielleicht noch: Ich bekomme nur die „tatsächlich geleisteten Stunden“ vergütet. So steht es auch im Arbeitsvertrag. Also ich bekomme weder Krankengeld noch Urlaubsgeld oder Ansprüche auf Urlaubstage oder Zahlung wegen Feiertagen. Da ich auch noch Fernstudent bin, also „in Ausbildung“, sollte ich darüber dann auch versicherbar sein, oder? Als Student habe ich auch viel abzusetzen. Mehr als 3000€ Studiengebühren allein im Jahr. Und brutto verdiene ich ca. 9000€ im Jahr durch die Personalberatung im Angestelltenverhältnis.

Ist verdi vielleicht eine kluge Informationsquelle für mich? Oder fallen dir sonst noch Tipps für mich ein. Danke für die Hilfe.

Gruß Sandro

Lieber Sandro,
also dann bist Du eigentlich dort schon freelancer. Und deswegen ist es z.B. mit den Versicherungen so, wie Du sagst.
Und deshalb kann auch Deine Aussage am Schluss „im Angestelltenverhaeltnis“ irgendwie nicht stimmen, denn als Angestellter waerst Du sozialversichert. Irgendwas stimmt da nicht.
Du musst Dich selbst versichern. Als Student haettest Du z.B. Sonderkonditionen (sehr geringer Monatsbeitrag). Die Idee mit verdi. ist gut, weil sie Dich beraten koennen, ob und wie z.B. das Einkommen als freelancer dann von den Krankenkassen angerechnet wird. Aber auch die Universitaeten haben dafuer eigene Beratungsstellen, wie das beim Fernstudium ist, weiss ich allerdings nicht. Du koenntest Dir auch mal ein Antragsformular von irgendeiner Krankenkasse (meine Empfehlung: TK) zuschicken lassen, da steht dann drin, was Du alles angeben musst, bei einigen Kassen kann man das auch unverbindlich online machen.
Wenn Du im kreativen Bereich taetig bist, waere auch die KSK moeglich, die sind konkurrenzlos guenstig. Beratung dazu ueber wildbahn.e.V. Der Link:
http://freie-wildbahn-ev.de/cms/front_content.php

Zu den Steuern: Mit dem angebenen Werten liegst Du unterhalb der Einkommensteuergrenze. Du braeuchtest also keine Steueerklaerungen abzugeben, es sei denn, das Finanzamt wird auf Dich aufmerksam, dann musst Du eine abgeben und bekommst einen Steuerbescheid ueber die Summe Null. Das ist laestig, haette aber auch den Vorteil, dass Du das Finanzamt schon mal an Deine Selbststaendigkeit mit der Moeglichkeit der Absetzung aller moeglicher Kosten gewoehnen kannst, z.B. wenn Du irgendwann mal deutlich mehr verdienst.

So weit
Bernhard

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Hallo Bernhard,

also ich bin tatsächlich „angestellt“ und zwar als Werkstudent für bis zu 20 Stunden die Woche. Daher auch die geringen Bezüge. Aber mein Arbeitgeber zahlt definitiv die Sozialabgaben. Sonst hätte ich ja auch keine Abzüge.
Aber vielen Dank für die schnellen Antworten und die hilfreichen Tipps. Ich werde mich nun mal mit Verdi in Verbindung setzen.

Grüße

Hallo,

es hat auf jedenfall Vorteile sich als Freelancer selbstständig zu machen und der Firma dann eigene Rechnungen zu stellen. Jedoch bist du dann nicht mehr über diese versichert und musst dich selbst um Versicherung und Vorsorge kümmern.

Neben deiner Firma kannst du als Freelancer aber nun auch anderen Rechnungen schreiben, was sich bei gutem Marketing sehr lohnen kann.

Da der Schritt in die Selbstständigkeit in der Anfangsphase etwas schwierig ist (ich weiß wovon ich hier schreibe), empfiehle ich dir dennoch mit deiner jetzigen Firma einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen, der dir wenigstens das erste Jahr dein bisheriges Einkommen garantiert.

Viel Erfolg
DJM

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