Insolvenz - und jetzt?

Hallo wer-weiß-was-Nutzer!

Wie ich gestern erfahren habe, hat meine Firma letzte Woche Insolvenz angemeldet. Da ich von sowas überhaupt keine Ahnung habe stellen sich mir natürlich tausende von Fragen! Das Gehalt ist für April und Mai über das Arbeitsamt/den Insolvenzverwalter gesichert. Und dann? Wie endet der Vertrag? Ist das dann ein Auflösungsvertrag oder eine Kündigung? Gelten für mich die üblichen Kündigungsfristen(hier die gesetzlichen) wenn ich selbst kündigen möchte oder gibt es da andere Regeln/Möglichkeiten? Außerdem besteht mein Gehalt aus einem tariflichen Grundgehalt(Stundenlohn aus Grundgehalt und Wechselschichtzulage?) plus Zeitzuschläge: was wird über das Insolvenzverfahren gezahlt? Nur das Grundgehalt oder wie bisher alles?
Das sind die allerwichtigsten Fragen erstmal… Ansonsten wäre ich sehr dankbar über jede Antwort, die irgendwas mit Insolvenz zu tun hat, je mehr ich weiß um so besser.
Vielen Dank an alle im vorraus!
Gruß, olly_g

Doppelposting- Antwort im Brett Recht o.T.
Tschuess Marco.

Hallo olli_g,

ich habe das gleiche Problem, seit nunmehr drei Wochen. Soweit ich das verstanden habe soll es „normal“ weiterlaufen. Der InsoVerwalter wird wahrscheinlich gesagt haben, wann die Eröffnung des Inso-Verfahrens ist. Bis dorthin sollen die vertraglichen, bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Insolvenzausfallgeld soll für drei Monate (rückwirkend) vom Arbeitsamt bezahlt (netto!?) werden.

>>Wie Du siehst bin auch ich „etwas“ unsicher es wird eine Konkursquote berechnet werden, Eine Illusion, dass es wirklich die verbleibenden 40% sind) oder, das ist mir auch noch unklar, das Arbeitsamt kommt dafür auf. Auf dieses Geld wird längere Zeit gewartet werden müssen.

Soweit ich es verstanden habe, hat jeder Arbeitnehmer das „Zurückbehaltungsrecht“. Zahlt der Arbeitgeber nicht für den vergangenen Monat gem. Vertrag kann man ihm eine Frist setzen, das Gehalt zu zahlen, anschliessend könne man nicht-arbeitend darauf warten, bis man den Betrag erhalten habe, oder fristlos kündigen. Das würde ich aber lieber mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Ob die Wechselschichtzulagen gezahlt werden kann ich nicht sagen. Vielleicht wird ein Durchschitt errechnet(?) Bei uns sind es Provisionen. Fallen diese in den Zeitraum vor Anmeldung der Insolvenz und sind nicht bezahlt worden, so soll dies auch eine Forderung an die „Masse“ sein (Höchstwahrscheinlich keine 100%). Die anschließend erbrachten Leistungen sollten eigentlich zu 100% erfüllt werden.

Wie du liest, bin auch ich total unsicher, was mich erwartet. Bist Du rechtsschutzversichert oder in der Gewerkschaft? Es lohnt sich vielleichtein Besuch beim Rechtsanwalt.

VIEL GLÜCK IN DEINEM (WEITEREN) BERUFSLEBEN.

J.