Jobsuche und Versicherung

Hallo Forumsmitglieder,

ich bin gerade auf der Suche nach einem neuen Job, nachdem ich bei meiner letzten Arbeitsstelle selbst zum 31. Mai gekündigt habe.
Ein paar Angebote habe ich, es ist aber noch nicht sicher, ob es damit bis 1.Juni klappt.

Meine Frage bezieht sich auf die Krankenversicherung in diesem Fall.
Über die Krankenversicherung meines Mannes, in der ich auch noch selbständiges Mitglied bin, könnte ich mich als Familienmitglied mitversichern lassen, die zuständigen Sachbearbeiter, haben aber (als ich wegen meiner Kündigung nachfragte) um eine rechtzeitige Anmeldung gebeten, da sie einen gewissen Vorlauf benötigen würden.

Was mache ich jetzt?
Habe ich nicht noch einen Monat „Nachlauf“ als Mitglied bei meiner Krankenkasse und könnte eigentlich im Juni noch entscheiden, ob ich doch noch in die Familienkasse wechseln muss, oder denke ich da total falsch?

Wie läuft denn diese Thematik in der Regel ab, ich bin doch nicht der Einzige, der kündigt und dann auf Jobsuche ist (das Arbeitsamt möchte ich nicht einschalten).

Schon mal vielen Dank!

Gruß
karin

Die Versicherung dauert zunächst einen Monat fort, außerdem besteht ja auch kein Problem mit der Krankenkasse, da ja der Anspruch auf Familienversicherung besteht und somit ärztliche Behandlungen auf jeden Fall von der KK getragen werden müssen.

Als Bezieher von ALG ist man auch krankenversichert, aber dies scheint hier ja auszuscheiden.

Hallo Ekkehard,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

Was ich nicht so ganz verstehe:
Den Januar war ich auch einen Monat ohne Beschäftigung, ich habe mich damals (im Dezember 2001) über die Familienversicherung meines Mannes anmelden müssen (mit Antrag und neuer Versicherungskarte), obwohl ich ab Februar eine feste Anstellung hatte und die Versicherung dies auch wusste.
Allerdings war ich bis Ende 2001 bei einer anderen Versicherung als eigenständiges Mitglied gemeldet.

Warum möchte die Krankenkasse eigentlich, dass ich mich mit Vorlauf schon in die Familienversicherung anmelde, wenn es für sie doch günstiger ist, wenn ich als eigenständiges Mitglied gemeldet bin und damit selbst Beiträge einzahle?

Wenn es so ist, wie Du sagst, dass ich jederzeit über die Familienversicherung meines Mannes, im Falle einer Arbeitslosigkeit abgesichert bin, warum nimmt die Krankenversicherung dann den ganzen Formularkram auf sich und sagt mir nicht, dass ich mich spätestens Ende Juni, bei der Familienversicherung anmelden soll, wenn ich bis dahin keinen neuen Job gefunden habe?

Sorry, ich kapiere das nicht so ganz.

Gruß
karin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also mal ganz genau: Nach § 190 Abs. 2 SGB V endet die Mitgliedschaft für versicherungspflichtige Beschäftigte zwar grds. mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt endet.

Bei unbezahltem Urlaub gilt es aber ausnahmsweise noch einen Monat beitragsfrei fort. Der unbezahlte Urlaub bei fortdauerndem Arbeitsverhältnis hat bei mir schon oft geholfen, solche Fälle zu lösen, wo die Firma nicht bereit war, länger Gehalt zu zahlen, aber der Mitarbeiter sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bewerben wollte. Dies wäre also auch bei Dir eine mögliche Lösung, keine Familienversicherung in Anspruch nehmen zu müssen.

Anspruch auf Familienversicherung hat hingegen nicht jeder, insbesondere der Bezieher von ALG im Regelfall nicht (es gelten nämlich Einkommensgrenzen). Also nur bei fehlendem Leistungsbezug kommt überhaupt eine Familienversicherung in Betracht. Solltest Du also nur noch Hausfrau sein sollen, bist Du natürlich abgesichert.