Krankmeldung

Wie war das noch? Spätestens am dritten Tag der Krankheit muß die Krankmeldung bei der Firma sein, logisch.
Aber wie ist es wenn man nur einen Tag oder zwei Tage Krank ist, dann brauch man doch keine Krankmeldung, oder Irre ich mich da jetzt?

Anni

Wie war das noch? Spätestens am dritten Tag der Krankheit muß
die Krankmeldung bei der Firma sein, logisch.
Aber wie ist es wenn man nur einen Tag oder zwei Tage Krank
ist, dann brauch man doch keine Krankmeldung, oder Irre ich
mich da jetzt?

Hallo Anni,

Du brauchst für jeden Fehltag, der als Krankheitstag bezahlt werden soll, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Im Anstellungsvertrag können andere Regelungen vereinbart werden.

Daß der gelbe Schein erst am dritten Krankheitstag vorliegen muß, hat seinen Grund in Postlaufzeiten. Grundsätzlich hat man den Arbeitgeber schon am ersten Krankheitstag telefonisch zu informieren.

Gruß
Wolfgang

Dann mußt Du, wenn Du nach 1 oder 2 Tagen Krankheit wieder zur Arbeit gehst, dort ein Ärztliches Attest vorlegen.

Gruß

Katja

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Alles klar, ich weiß bescheid. War nur eine kleine Diskusion mit einem Freund. Es war, wie Du angemerkt hast, in meinem Vertrag anders geregelt. Ich habe gerade mal nachgesehen.
Das mit den drei Tagen war mir auch klar, danke für Eure Antworten.

Gruß Anni

Wie war das noch? Spätestens am dritten Tag der Krankheit muß
die Krankmeldung bei der Firma sein, logisch.
Aber wie ist es wenn man nur einen Tag oder zwei Tage Krank
ist, dann brauch man doch keine Krankmeldung, oder Irre ich
mich da jetzt?

Nein Du irrst nicht.

Anni

Hallo Anni,

Der § 5 Abs.1 des Lohnfortzahlungsgesetzes an Feiertagen und im Krankeheitsfall sagt:

§ 5 Anzeige- und Nachweispflicht

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

Also noch einmal in deutsch:

Dem Arbeitgeber ist die Arbeitsunfähigkeit sofort mitzuteilen.

Wenn die Dauer der Krankheit über drei Tage liegt, muß eine ärztliche Bescheinugung vorgelegt werden. Aber auch nur dann.

Der Arbeitgeber kann allerdings im einzelfall verlangen, dass auch vorher eine Bescheinigung vorgelegt wird. Hat er dies nicht getan muß auch keine Bescheinigung vorgelegt werden.

Grüße
Michael

Na, dass ist ein Wort! Danke für Deine mühe.

Anni

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Hi!

Da Du ZWEI verschiedene Meinungen bekommen hast, melde ich mich auch noch einmal.

Wie Michael ganz richtig bemerkt hat, ist ein Attest / AU-Bescheinigung grundsätzlich erst bei einer Fehlzeit von mehr als drei Tagen vorzulegen.

Allerdings kann das durch den Arbeitgeber im Einzelfall ausgeschlossen werden - oder im Tarifvertrag - oder in einer Betriebsvereinbarung - oder im Arbeitsvertrag!

Der Grund, warum viele Arbeitgeber auf eine Bescheinigung des Arztes bei Kurzzeiterkrankungen verzichten ist ziemlich einfach! Wenn ich mich z.B. wegen Durchfall oder Erbrechen mies fühle, bleibe ich ohne Arztbesuch einen Tag (oder zwei) zu Hause. Gehe ich zum Arzt, werde ich in den meisten Fällen direkt für die ganze Woche arbeitsunfähig geschrieben!

Grüße
Guido