Arbeit bei neuem Arbeitgeber beginnen, trotz Resturlaub vom alten AG?

Hallo ihr,
ich habe fristgerecht meinen alten Arbeitsvertrag gekündigt und kann so mit Urlaub und Überstunden so ab ca. 19.02. aufhören an meinem alten Arbeitsplatz.
Folgendes Problem: ich habe noch keine genauen Anfangsdaten bei meinem neuen Arbeitsplatz. Wie ist das nun rechtlich, wenn sich das ein bisschen überschneidet und ich vielleicht sogar um 2, 3 Tage bescheissen muss?? Kann mir da jemand helfen??
Danke, Kristine

Verständnisproblem!
Hallo Kristine,

ich habe fristgerecht meinen alten Arbeitsvertrag gekündigt
und kann so mit Urlaub und Überstunden so ab ca. 19.02.
aufhören an meinem alten Arbeitsplatz.

CA?!?!?! Du solltest schon wissen, wieviel Restfreizeit Du hast!

Folgendes Problem: ich habe noch keine genauen Anfangsdaten
bei meinem neuen Arbeitsplatz. Wie ist das nun rechtlich, wenn
sich das ein bisschen überschneidet und ich vielleicht sogar
um 2, 3 Tage bescheissen muss?? Kann mir da jemand helfen??

Ich verstehe nicht ganz, was Du mit „bescheißen“ meinst! Wenn Du noch bei Deinem alten Arbeitgeber beschäftigt bist (aber im Urlaub), dann kannst Du doch den neuen Job antreten. Dein alter AG wird Dir kaum eine Unterlassung reindrücken! Einziges Problem: Für diese paar Tage brauchst Du eine zweite Steuerkarte mit Klasse 6!

Wenn Du allerdings ein paar beschäftigungslose Tage hast, solltest Du Dich beim Arbeitsamt arbeitslos melden (sag denen aber, dass Du schon einen neuen Job hast). Ich glaube, dass sonst evtl. versicherungsmäßige Probleme auftauchen können (die Betonung liegt auf glauben!

Gruß
Guido, der Dir allerdings beim „Bescheißen“ nur ungerne helfen würde…

Hallo Guido,
erst mal danke für deine Antwort.
Zur Erklärung:

  • ca. heißt: da ich ja momentan noch arbeite, kann es sein, dass ich noch ein paar Überstunden schiebe und diese auch abfeiern kann.
  • bescheissen heißt: (wobei du mir übrigens nicht helfen musst, das kann ich schon alleine!!) falls ich dort beispielsweise aus irgendwelchen Gründen am 12.02. anfangen soll und deswegen event. ein paar Tage krank sein muss. Ob das schadlos geht oder nicht…
    Ich hoffe das war verständlich.
    Grüße
    Kristine

Verständnisproblem behoben

Hallo Guido,
erst mal danke für deine Antwort.
Zur Erklärung:

  • ca. heißt: da ich ja momentan noch arbeite, kann es sein,
    dass ich noch ein paar Überstunden schiebe und diese auch
    abfeiern kann.

ok - so weit, so gut

  • bescheissen heißt: (wobei du mir übrigens nicht helfen
    musst, das kann ich schon alleine!!)

Mein Einwurf war auch nicht unbedingt ernst gemeint :wink:

falls ich dort
beispielsweise aus irgendwelchen Gründen am 12.02. anfangen
soll und deswegen event. ein paar Tage krank sein muss. Ob das
schadlos geht oder nicht…

Ich weiß nicht, wie Du Deiner Krankenkasse (die einen Durchschlag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält!) klarmachen willst, dass Du zwar bei dem einen AG krank warst, aber bei dem anderen gearbeitet hast…

Schon mal an unbezahlten Urlaub gedacht? Oder an die Anfrage an Deinen Chef, ob man die Kündigung gegebenenfalls vorziehen kann?

Ich hoffe das war verständlich.

Das war es!

Gruß
Guido

P.S. Ich weiß, dass mich jetzt vielleicht einige Arbeitgeber hier lynchen werden, aber: Wenn DU einfach nicht mehr zur Arbeit gehst, kann Dein Arbeitgeber Dir zwar theoretisch eine Schadensersatzklage reindrücken, aber das beschränkt sich meistens auf die Theorie! Er muss nämlich den Schaden nachweisen (und das ist ausser im Management nicht so einfach - ich kenne allerdings Deine Tätigkeit nicht)

Ich weiß nicht, wie Du Deiner Krankenkasse (die einen
Durchschlag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält!)
klarmachen willst, dass Du zwar bei dem einen AG krank warst,
aber bei dem anderen gearbeitet hast…

Ich denke, das muss ich der Krankenkasse nicht mitteilen. Oder?

Schon mal an unbezahlten Urlaub gedacht? Oder an die Anfrage
an Deinen Chef, ob man die Kündigung gegebenenfalls vorziehen
kann?

Ja klar, aber meine Chefin „kann“ mich nicht früher gehen lassen. Aber wenn es hart auf hart kommt werde ich halt unbezahlten Urlaub nehmen oder im schlimmsten Fall doch krank sein…
Meinst du das geht, dass ich einfach sage, ‚sorry ab morgen nehme ich unbezahlten Urlaub‘?

Und das mit der Steuerklasse muss ich auf jeden Fall machen, da ich in meinem Resturlaub schon anfangen werde.

Bis dann
Grüße
Kristine

Nochmal

Ich weiß nicht, wie Du Deiner Krankenkasse (die einen
Durchschlag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält!)
klarmachen willst, dass Du zwar bei dem einen AG krank warst,
aber bei dem anderen gearbeitet hast…

Ich denke, das muss ich der Krankenkasse nicht mitteilen.
Oder?

Deine Krankenkasse bekommt vom Arzt eine Durchschrift der AU. Die benötigt sie, um evtl. abstimmen zu können, wenn Du länger als 42 Tage krank bist.
Der neue Arbeitgeber hat Dich bei Deiner Krankenkasse anzumelden!
Mir fällt dazu evtl. noch was ein, aber das maile ich Dir lieber…

Meinst du das geht, dass ich einfach sage, ‚sorry ab morgen
nehme ich unbezahlten Urlaub‘?

Keine Ahnung - ich kenne Deine Chefin nicht!

Gruß
Guido

Meinst du das geht, dass ich einfach sage, ‚sorry ab morgen
nehme ich unbezahlten Urlaub‘?

Keine Ahnung - ich kenne Deine Chefin nicht!

Ich meine ja auch, wenn ich sie vor vollendete Tatsachen stelle ob das rechtlich geht.

Ansonsten warte ich auf deine mail, cu Kristine

Mail ist unterwegs
Hi!

Ich meine ja auch, wenn ich sie vor vollendete Tatsachen
stelle ob das rechtlich geht.

Gesetzlich ist da nix zu machen - wenn sie nein sagt, heißt das auch nein!

Es sei denn, in Eurem Tarifvertrag oder in Deinem Arbeitsvertrag steht was anderes - und das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!

Noch’n Gruß
Guido