Kuendigung im Krankheitsfall

Hallo erstmal,

ich arbeite in einem Zeitarbeitsunternehmen und
mein Arveitsvertrag wuerde am 31.12.07 enden.
Jetzt bin ich die vierte Woche krankgeschrieben, weil ich es mit den Bandscheiben habe. Ob es auf meine derzeitige berufliche Taetigkeit zurueck zufuehren ist, ist unklar.
Am 15.10. bekam ich die Kuendigung, die das AV am 15.11. enden laesst.
Bis zu diesem Zeitpunkt brauche ich laut Arbeitgeber nicht mehr arbeiten, da ich ab sofort meine Ueberstunden und meinen Resturlaubsanspruch abarbeiten soll. Trotz Krankenschein.
Auf dem Arbeitsamt wurde mir gesagt, das ich mir rechtlichen Rat einholen soll, da es nicht mit rechten Dingen zugeht. Jetzt dachte ich, ich frage mal hier nach. Vielleicht kann mir ja Jemand einen Rat geben.

Danke im Voraus.

Gruss Andre

Hallo.

Auf dem Arbeitsamt wurde mir gesagt, das ich mir rechtlichen
Rat einholen soll, da es nicht mit rechten Dingen zugeht.
Jetzt dachte ich, ich frage mal hier nach. Vielleicht kann mir
ja Jemand einen Rat geben.

Ich stimme der Aussage der Agentur zu: Ein befristeter Vertrag kann normalerweise nicht gekünderitzt werden. Dazu muss man aber den Vertrag kennen. Also: Auf die Socken machen zum Fachanwalt.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

das stinkt alles gewaltig. Aber rechtliche Ratschläge sind immer so eine Sache, deswegen solltest du tatsächlich zu einem Anwalt gehen. Wenn du dir keinen leisten kannst: es gibt Möglichkeiten Beratungsscheine gesponsert zu bekommen (AFAIK auf dem Amtsgericht).

Aber wehre dich auf jeden Fall weil so darf es nicht ablaufen.

Alles Gute,

MecFleih