Kündigung innerhalb der Probezeit

Hallo,

wie sieht es eigentlich mit Arbeitslosengeld
aus, wenn ich innerhalb meiner Probezeit
kündige weil ich festgestellt habe das der
Job sich doch von meinen Vorstellungen
unterscheidet?

Dazu ist zu sagen das ich seit 8 Jahren arbeite.

Gilt hier die 12 Wochen Regelung?

Welche Möglichkeiten gibt es ohne allzudoof
dazustehen das Arbeitsverhältnis so zu
beendendas ich dennoch Arbeitslosengeld erhalte?

Danke für Eure Mühe

Tschau und einen schönen Abend

Robert

immer sich vorher beim Arbeitsamt erkundigen. Allg. gilt, daß man bei eigener Kündigung kein Geld bekommt (Sperrfrist!). Rausschmeißen lassen ist hier besser.

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Es wird eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängt, es sei denn, Du konntest einen wichtigen Grund vorweisen, das Arbeitsverhältnis zu beenden (Aufnahme einer ehelichen Lebensgemeinschaft an einem anderen Ort, Gesundheit, unzumutbare Arbeitsbedingungen). Da der Arbeitgeber in der Probezeit problemlos kündigen kann, würde ich auf diesen zugehen und von diesem kündigen lassen, evtl. gegen Bestätigung, keine Kündigungsschutzklage zu erheben.