Kündigung nach Erziehungsurlaub

Hallo,

kann der Arbeitgeber (kleine Firma) nach dem Erziehungsurlaub kündigen ?
Es gibt wohl keine Arbeit mehr für mich in der Firma.
Ich war jetzt 5,5 Jahre im Erziehungsurlaub und werde auch mit 2 kleinen Kindern nicht wieder Vollzeit arbeiten können.
Muß der Arbeitgeber evtl. eine Abfindung zahlen ?

Wer-weiss-was ?

Hallo

Wie groß ist die Firma genau?

Gruß,
LeoLo

Z.Zt. 1 Vollzeitkraft und 2 Teilzeitkräfte

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bitte NICHT!
Hi LeoLo!

Schau mal hier
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

und dann antworte bitte nicht!

LG
Guido

P.S. Da man hier nicht editieren kann, musste ich meine erste Antwort wegen fehlender Klickbarkeit löschen

Off topic
Hi!

Nicht nur, dass hier Doopelpostings ausdrücklich unerwünscht sind…

Du bist noch nicht einmal intelligent genug, es so zu versuchen, dass es einem nicht direkt in die Augen springt?!

Gruß Guido, der Dich noch einmal darauf aufmerksam macht, dass es ILLEGAL ist!

Ach ja: Sozialschmarotzer finde ich zum Kotzen!

Manchmal ändert sich die Sachlage.
Ich habe gestern mit meinem AG telefoniert und er hat mir mitgeteilt, daß es keine Arbeit mehr für mich gibt.
Ich kann es auch voll und ganz verstehen, daß ein AG nicht 5,5 Jahre überbrücken kann und sich neue Mitarbeiter sucht. Und diese dann natürlich auch nicht wieder entlassen kann.
Ich wollte nur eine einfache Antwort auf meine Frage.
Der Andere Artikel hat sich bereits erledigt!!!
Ich bitte die Sicht nur auf DIESEN Artikel zu richten.
Hast Du evtl. eine qualifizierte Atwort für mich ?

Viele Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

na klar…
… und nu willst du nicht mehr schmarotzen weil es leider nicht mehr geht (ändert rein gar ncihts an deinem Character!)…dafür sollen wir Tips geben wie beim AG mehr zu holen ist - NÖ - kein Interesse!

Nur gut das guido aufpasst, sonst hätt ich ja womöglich geantwortet LOL

Bernd

Hi!

…und ich ziehe mir den Hut mit nem Hammer auf!

Dein AG würde wissen, was er zu tun hätte (erst recht, wenn meine Vermutung zuträfe: Als Steuerfachangestellte arbeitest Du vermutlich bei einem Steuerberater?)!

Gruß
Guido, der sich seine qualifizierten Antworten für die Leute aufspart, die es Wert sind!

mensch, guido, mit dem falschen fuß aufgestanden? mach das arme mädel doch nicht
so lang, das tut doch nicht not. grundsätzlich bin ich deiner meinung, aber die
heftigkeit ist doch etwas übertrieben, hm?

jeden jeck is anders…

grüße,

david

Hallo

Z.Zt. 1 Vollzeitkraft und 2 Teilzeitkräfte

Eine ganz andere Frage scheint für Dich wichtiger zu sein. Du scheinst ja die Absichten des AG willkommen zu heißen. Dein Plan mit der Ich-AG klingt für Dich vielleicht reibungslos gut, aber da werden noch viele Hindernisse auf Deinem Weg auftauchen. Insbesondere wird Dein Vorhaben an einer Tatsache scheitern: Du sagst selber, daß Du dem Arbeitsmarkt wegen Deiner zwei Kinder nicht im vollen Umfang zur Verfügung stehen kannst/willst. Damit ergeben sich für Dich genau zwei Probleme:

1.) Ich-AG wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nichts
2.) ALG-Anspruch wird ganz wegfallen oder nur anteilig bestehen

Du solltest also lieber etwas von dieser fixen Idee wegkommen und versuchen, Deine berufliche Zukunft zu sichern, anstatt Pläne zu schmieden, die je nach Situation eine Straftat beinhalten oder aber auch im rechtmäßigen Falle wie eine Seifenblase zerplatzen werden.

Gruß,
LeoLo

Die Sache mit dem Ausrasten…
Hi!

Kurze Erläuterung:

Die BfA kennt zwei Möglichkeiten der Förderung.

Zum einen gibt es die so genannte Ich-AG. Anspruch auf diese dreijährige Förderung hat jeder, der arbeitslos gemeldet ist und Bezüge erhält (grob vereinfacht)

Zum anderen gibt es das Überbrückungsgeld. Diese Halbjährige Unterstützung (von der man auch durchaus leben kann - was am Anfang einer Selbständigkeit wichtig ist) kann gewährt werden, muss aber nicht!

Jetzt stell’ Dir mal vor, jemand, der eigentlich eher fähig ist, aber seit langer Zeit keinen Job bekommt, beantragt Überbrückungsgeld, weil er sich mit einer konkurrenzfähigen Geschichte selbständig machen will.
Die Wirtschaftlichkeit wäre nach zwei, drei Monaten gegeben (was ein Wirtschaftsprüfer bescheinigt), aber das Arbeitsamt (sorry, die BfA) sagt: „Nein!“…

Und zwar deshalb, weil die Kassen leer sind…

Und jetzt denke mal weiter: Leute, die es eigentlich nicht brauchen (da sie einen Job haben) zocken unseren Staat durch Manipulationen ab. Soweit, dass sie den Leuten, die es bräuchten das Geld unterschlagen! (Eine andere Bezeichnung fällt mir nicht ein)
Anders: Leute, die es eigentlich nicht brauchen, bekommen Geld vom Staat, das für Leute sein sollte, die damit ihre Existenz gründen (oder erhalten) wollen (oder besser: MÜSSEN!)…

Niemand muss Verständnis für meine Reaktion aufbringen!
Niemand muss versuchen, mich zu verstehen!
Aber:
Niemand darf von mir erwarten, dass ich solche Dinge nicht verurteile und an den Pranger stelle!
Und vor allem sollte niemand ernsthaft erwarten, dass ich solche Dinge unterstütze!

LG
Guido

P.S. Jeder, der nicht zu faul zum Bedienen seiner Suchmaschine(n) ist, bekommt die nötigen Informationen auch dort - das kann ich jedoch beim besten Wilen nicht verhindern

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