Kündigung während der Probezeit

Ich arbeite in einer öffentl. Behörde und würde gerne kündigen weil ich mit den Arbeitskollegen da nicht zurecht komme.Meine Probezeit läuft noch 4 Monate. Kann mir jemand sagen, ob ich vom Arbeitsamt gesperrt werde? Ich habe mir diese Stelle selber gesucht. Über eine baldige Antwort wäre ich dankbar.

Hallo Marion,

Du mußt mit einer mehrwöchigen Sperre für den Bezug des Arbeitslosengeldes rechnen, es sei denn, die Fortsetzung des Anstellungsverhältnisses war für Dich unzumutbar und Du kannst das glaubhaft machen.
Andererseits: Deine Probezeit läuft noch 4 Monate. Ist es während so langer Zeit nicht möglich, parallel zur Anstellung bei der Behörde einen neuen Job zu suchen und erst zu kündigen, sobald Du einen neuen Anstellungsvertrag in der Tasche hast? Dann stellt sich das Problem finanzieller Enge nicht und aus der ungekündigten Stellung heraus bewirbt es sich auch besser.

Gruß
Wolfgang

Ne, sei Schlau ! Sich kündigen zu lassen ist besser.
Meistens reicht es schon aus die Unstimmigkeiten gegenüber den Vorgesetzten zu sagen und schon wird dir in der Probezeit gekündigt. Wenn du vorher ALH oder ALG lebt dein anspruch lückenlos ohne Verluste wieder auf. Such dir lieber etwas anderes

sus

Ich habe momentan genau das gleiche Problem wie Du. Ich habe mir das BAT gekauft. Also Du hast auf jeden Fall eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Das Problem. Wenn Du jetzt kündigst, wirst Du nicht nur vom Arbeitsamt gesperrt, sondern Du mußt die Weihnachtszulage zurückzahlen. Also vor allem nicht vor dem 31. März kündigen. Es gibt da auch einige Ausnahmen. Ich würde Dir raten, einfach 12,50 DM zu investieren und Dir ein BAT zu kaufen. Dann beachte Buch 5 (Tarif über eine Zuwendung für Angestellte) § 1 (5). Wenn Du es Dir leisten kannst, dürfte es ja nicht so tragisch sein. Am besten ist wirklich, wenn Du erst kündigst wenn Du eine neue Anstellung gefunden hast.