Kündigung während der Probezeit

Hallo, mein Chef will meine Probezeit nicht verlängern bzw. mich fest einstellen, weiß jemand wie die Kündigung formuliert sein sollte, damit mir keine Nachteile entsteht??
Mit der Klausel „aus beiderseitigem Einverständnis“ werde ich doch vom Arbeitsam gesperrt, oder??
Das möchte ich natürlich vermeiden.
Hat jemand eine Idee, wie man diese Kündigung formulieren kann, ich möchte sie ihm vorschlagen bzw. vorlegen, damit nun alles schnell über die Bühne gehen kann.
Freue mich auf Antwort.
LG
tuppergirl1968

Hallo Sharlyn

Wenn du mit deinem Chef „drüber reden kannst“ warum er dich kündigt, kann euer Verhältniss ja nicht so schlecht sein. Hat er dir denn gesagt warum er den dich nicht fest einstellt? Am elegantesten kommst du weg wenn dein Chef betriebsbedingt kündigt. Das kannst du bei deinen Bewerbungen dann auch relativ einfach erklären.

Hoffe das hilft dir was

Gruß Andi

Hallo Andi,

wenn er betriebsbedingt schreibt, kann er nicht sofort meine Stelle neu besetzen, was er auf jeden Fall vorhat! Klar hat er mir gesagt, warum er mich nicht übernehmen will, aber die Gründe sind für mich (und meine Kollegen) nicht nachvollziehbar, also vorgeschoben.
Ich denke, dass er mir den wahren Grund nicht sage will, wie persönliche Amositäten, daß ihm meine Art oder Nase nicht passt, ich kann nur vermuten, daß er sich nicht zum Ar… der Firma (es sind nur 5 Angestellte, da geht das sehr leicht) machen möchte, dagegen kann ich nicht an, also versuche ich nun das schlimmstmögliche zu vermeiden und so gut dabei wegzukommen wie möglich …
Es ist verzwickt!

LG Sharlyn

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Hallo Andi,

wenn er betriebsbedingt schreibt, kann er nicht sofort meine
Stelle neu besetzen, was er auf jeden Fall vorhat!

Hallo,

stimmt so nicht, da du in der Probezeit keinerlei Kündigungsschutz hast.

Gruß

Matthias

Nachtrag

Firma (es sind nur 5 Angestellte, da geht das sehr leicht)
machen möchte, dagegen kann ich nicht an, …

Dann gibt es für KEINEN Kündigungsschutz. Es kann also fröhlich betriebs- oder launenbedingt gekündigt werden und sofort wieder neu eingestellt werden.

Gruß

Matthias

Hallo,
bei einer Kündigung in der Proebzeit bedarf es m.M. keiner Begründung!!

Es reicht so etwas wie:
Hiermit kündigen wir das mit Ihnen geschlossene Arbeitsverhältnis vom xx.xx.xx form- und fristgerecht innerhalb der Probezeit zum xx.xx.xx. N

Nett ist noch eine Abschlussklausel: Wir bedauern, diese Entscheidung treffen zu müssen und wünschen Ihnen für Ihren weiteren Lebenweg alles Gute.

Ich hatte mit genau so einer Formulierung keinerlei Probleme beim AA :smile:)

Gruß
Ayla

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Hi, das komt auf die Gesamtzahl der Beschäftigten an, die durchaus mehr als die 5 Angestellten sein kann. Ich kenn Firmen mit >100 Leuten, die nur 5 Angestellte haben.

Es gibt gelegentlich auch noch Arbeiter ausser den Angestellten. :wink:

A.

nochmal hallo

Hatte vorher einen kleinen Denkfehler.
Im Prinzip ist es egal warum er dich kündigt, bzw. was in deiner Kündigung steht. Wenn ich dich richtig verstanden habe, willst du
keine Sperrfrist von Arbeitsamt und keinen Makel für deine neuen Bewerbungen. Für die Bewerbung ist aber eher entscheidend was dir dein Chef ins Zeugniss schreibt ( da würde so ein kleiner Satz wo „betriebsbedingt“ vorkommt, nicht Schaden). Die Kündigug sieht ja außer dir eingentlich eh niemand.

Gruß Andi

auch nochmal Hallo

wenn ich das richtig gelesen habe (somewhere in the www), muss er mir noch nicht mal ein Zeugniss schreiben bzw. habe ich keinen Anspruch auf ein positives Zeugniss, höchstens auf einen Arbeitsnachweis für die Zeit, die ich anwesend war …
Ja klar, will ich nicht gesperrt werden, wer kann sich das heute schon leisten … die Kündigung sieht keiner?
muß ich die nicht mit zum Arbeitsamt nehmen ??
oder wird das nicht zur Grundlage genommen, wie der Arbeitgeber dem Arbeitsamt gegenüber argumentiert,
bzw. muss der Arbeitgeber nicht auch irgendwas an Formularen mit Begründungen ausfüllen,
ich weiß es nicht, auf der Seite des Arbeitsmarktes stand ich noch nicht …

LG Sharlyn

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und nochmals hallo

wenn ich das richtig gelesen habe (somewhere in the www), muss
er mir noch nicht mal ein Zeugniss schreiben bzw. habe ich
keinen Anspruch auf ein positives Zeugniss, höchstens auf
einen Arbeitsnachweis für die Zeit, die ich anwesend war …

Also inwieweit du einen rechtsanspruch auf ein Zeugniss hast, kann ich dir leider nicht sagen. Wenn dein Chef einen Funken Charakter und Anstand hat, wird er dir eins schreiben wo auch was vernünftiges drinsteht ( welchen Grund sollte er haben dir deine berufliche Zukunft unnötig schwer zu machen )

Ja klar, will ich nicht gesperrt werden, wer kann sich das
heute schon leisten … die Kündigung sieht keiner?
muß ich die nicht mit zum Arbeitsamt nehmen ??

Vermutlich schon, aber damit willst du dich ja bei denen bewerben :wink:
Von daher kann es dir egal sein was da drinsteht bzw. was die
von dir halten. Einen neuen Job musst du dir selber suchen, da hilft dir das Arbeitsamt recht wenig.

oder wird das nicht zur Grundlage genommen, wie der
Arbeitgeber dem Arbeitsamt gegenüber argumentiert,
bzw. muss der Arbeitgeber nicht auch irgendwas an Formularen
mit Begründungen ausfüllen,

Dein Chef muss dem Arbeitsamt gegenüber garnix begründen. Es kann evtl. sein dass das Arbeitsamt ihn fragt warum du gekündigt worden bist. Wenn du aber nicht gerade goldene Löffel geklaut hast, braucht du dir darüber keine Sorgen machen.

lg Andi

Hallo Diskutanten,

die Kündigung sieht keiner?

Dann nicht, wenn Deine Angaben und die des Arbeitgebers auf der Verdienstbescheinigung, die er dem AA vorlegen muss, sich decken und plausibel sind.

muß ich die nicht mit zum Arbeitsamt nehmen ??

Erstmal nicht. Du bekommst vom AA ein Formular „Verdienstbescheinigung“, die Du vom Arbeitgeber ausfüllen lassen musst. Darin ist unter anderem gefragt, ob Du Anlass zu der Kündigung gegeben hast (durch Fehlverhalten etc.).

oder wird das nicht zur Grundlage genommen, wie der
Arbeitgeber dem Arbeitsamt gegenüber argumentiert,
bzw. muss der Arbeitgeber nicht auch irgendwas an Formularen
mit Begründungen ausfüllen

Wenn von Dir und dem Arbeitgeber gänzlich widersprüchliche und unplausible Angaben kommen, seid Ihr beide verpflichtet, dem AA gegenüber alle Angaben zu Sachverhalten zu machen, die für die Beurteilung von Bedeutung sind.

Im vorliegenden Fall gänzlich unproblematisch, weil der Arbeitgeber keine Zeit verlieren will und dann, wenn er Dir ohne Angabe von Gründen kündigen kann, auch nicht gegenüber dem AA Dinge erzählen wird, die ihm nur Rückfragen und Arbeit einbringen.

Wichtig ist: Erzähl beim AA nicht das Gegenteil von dem, was Dir wirklich widerfahren ist. Sonst klebt auf Deinem Vorgang von vornherein ein Postit mit einem dicken Fragezeichen drauf.

Schöne Grüße

MM

Hi!

wenn ich das richtig gelesen habe (somewhere in the www), muss
er mir noch nicht mal ein Zeugniss schreiben bzw. habe ich
keinen Anspruch auf ein positives Zeugniss, höchstens auf
einen Arbeitsnachweis für die Zeit, die ich anwesend war …

Wer hat Dir denn den Mist erzählt?!
http://dejure.org/gesetze/BGB/630.html

Ja klar, will ich nicht gesperrt werden, wer kann sich das
heute schon leisten … die Kündigung sieht keiner?
muß ich die nicht mit zum Arbeitsamt nehmen ??

Doch

oder wird das nicht zur Grundlage genommen, wie der
Arbeitgeber dem Arbeitsamt gegenüber argumentiert,
bzw. muss der Arbeitgeber nicht auch irgendwas an Formularen
mit Begründungen ausfüllen,

Die Arbeitsbescheinigung muss er ausfüllen - da gibt es den ein oder anderen Punkt…

Aber ich habe immer noch nicht verstanden, warum er Deine Stelle nicht neu besetzen kann, wenn er Dich betriebsbedingt kündigt! Er sollte damit evtl. vorsichtig sein, wenn Du in den Genuss eines Kündigungsschutzes kämst, aber das tust Du nun mal nicht!

LG
Guido

Hi!

Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer ist irrelevant beim Kündigungsschutz, wenn in den ersten 6 Monaten gekündigt wird!

LG
Guido

Hallo Tuppergirl,

ideal wäre es, die Kündigung zu vermeiden, z.B. indem Du selbst kündigst. Ich weiss, Du willst keine Sperrfrist. Aber das wäre auch nicht nötig, wenn Du bereits einen neuen Job hättest. Hast Du Dich bereits woanders beworben ?

Was steht eigentlich im Arbeitsvertrag bzgl. Kündigungsfrist ? Wenn nichts drin steht, gilt BGB und da habe ich 2 Wochen innerhalb der Kündigungsfrist und 4 Wochen danach (jeweils zum Monatsende ?) in Erinnerung. Der Kündigungsschutz (>5 MA) tritt sowieso auch erst nach 6 Monaten ein. Will sagen: versuch, so schnell wie möglich selbst abzuspringen und versuche Deinen Chef davon zu überzeugen, dass er Dich noch „mitzieht“, bis Du irgendwas gefunden hast (Du hast dann nicht den Makel der Kündigung im Zeugnis, siehe Diskussion um Marcel einige Postings weiter unten).

Grüsse

Sven