Kündigungsfrist bei Teilzeitjob

Hallo,

ich befinde mich in folgender Situation:

Ich möchte meinen alten Job kündigen, welchen ich noch in Teilzeit ausübe (3 Tage die Woche). Im Jahr hab ich Anspruch auf 15 Tage Urlaub. Nun meine Fragen:

  1. Da ich mich noch in der Probezeit befinde habe ich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Ein Bekannter hat nun behauptet, da es sich um einen TZ Job handelt, daß es sich um zwei volle Arbeitswochen handelt. Also 10 Arbeitstage bei einem regulären Arbeiter (2 Wochen a 5 Tage), so daß ich nun noch 3 Wochen und einen Tag nach der Kündigung bei der Firma bleiben müßte. Stimmt das? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

  2. Zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses (wenn es sich um 2 Wochen Kündigungfrist handelt) werde ich 4 Monate also ein Drittel des Jahres gearbeitet haben. Da ich noch meinen Urlaub habe, kann ich den dann noch anteilig (also 15:3 = 5 Tage) nehmen, oder habe ich in der Probetzeit überhaupt keinen Anspruch auf Urlaub?

Wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet, da ich vorhabe morgen (09.03.) zu kündigen.

Danke im voraus.

Cornelia

Hallo.

Ich möchte meinen alten Job kündigen, welchen ich noch in
Teilzeit ausübe (3 Tage die Woche). Im Jahr hab ich Anspruch
auf 15 Tage Urlaub. Nun meine Fragen:

  1. Da ich mich noch in der Probezeit befinde habe ich eine
    Kündigungsfrist von 2 Wochen. Ein Bekannter hat nun behauptet,
    da es sich um einen TZ Job handelt, daß es sich um zwei volle
    Arbeitswochen handelt. Also 10 Arbeitstage bei einem regulären
    Arbeiter (2 Wochen a 5 Tage), so daß ich nun noch 3 Wochen und
    einen Tag nach der Kündigung bei der Firma bleiben müßte.
    Stimmt das? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Das ist natürlich völliger Blödsinn (aber witzig ist es schon…). 2 Wochen sind zwei Wochen, sind 14 Tage. Einen Kalender für Teilzeitler gibt es noch nicht :o)

  1. Zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses (wenn es sich um 2
    Wochen Kündigungfrist handelt) werde ich 4 Monate also ein
    Drittel des Jahres gearbeitet haben. Da ich noch meinen Urlaub
    habe, kann ich den dann noch anteilig (also 15:3 = 5 Tage)
    nehmen, oder habe ich in der Probetzeit überhaupt keinen
    Anspruch auf Urlaub?

Der Urlaub, soweit er tatsächlich zusteht (und nicht tv ausgeschlossen ist), muß hier im Zeitpunkt der Kü vorangig in Natura gewährt werden. Sollten betriebliche Belange dem berechtigt entgegenstehen, kann der AG die Urlaubsnahme verweigern und den Urlaub bei Beendigung abgelten.

Gruß,
LeoLo