Minijob oder Steuerklasse V? Falsch beraten?

Der Ehemann ist in Steuerklasse 3, die Ehefrau muss wegen Mieteinnahmen sich selbst krankenversichern. Die Ehefrau hat jetzt ihren Minijobs in einen 460€ Job geändert, ist in Steuerklasse V und bezahlt den Regelsatz an die Krankenkasse. Muss aber bestimmt Ende des Jahres Lohnsteuer nachzahlen. Wäre es steuerlich nicht günstiger, sie behält den Minijobs ohne mtl. Abgaben und zahlt ihre Krankenversicherung? So zahlt sie doch eigentlich doppelt? Nämlich mtl. An die Krankenkasse Und Ende des Jahres ans Finanzamt.Oder?..
vielen Dank erstmal fürs Lesen und evtl für gute Tips:smile:

soll man hier antworten oder im andern brett?