Minijob - und andere Regelungen?

Guten Tag,

ein Bekannter von mir arbeitet in einem großen Kinobetrieb auf 400 €
Basis, ist also ein „Minijobler“. Es würde nun interessieren, ob
folgende Punkte so, wie sie derzeit dort ablaufen, rechtmäßig akzep-
tabel sind.

a) maximale Stundenanzahl
Um auf die 400 € zu kommen, muss man 16,5 Stunden pro Woche arbeiten,
bei einem Stundenlohn von 5,90. Im Vertrag ist es so geregelt, dass
man maximal 25 Stunden pro Woche arbeiten darf. Das ist, denke ich mal,
okay…
Darf man nun insgesamt 100 Stunden pro Monat arbeiten? Oder ist die
maximal zulässige Arbeitszeit an die 400 € gebunden? Also maximale
Stundenanzahl ~ 65,5?
Darf man bei diesen Minijobs auf Überstunden arbeiten, die in den
nächsten Monat übertragen werden?

b) Lohnauszahlung
Bis wann muss der Arbeitgeber den Lohn ausgezahlt haben? Zurzeit ist
es so, dass er den Lohn für den jeweiligen Monat immer zwischen dem
15. und 20. des Folgemonats überwiesen bekommt.
„Gehalt“ muss immer am Ende des Monats oder spätestens am 1. des
Folgemonats überwiesen worden sein. Wie verhält es sich bei den Mini-
jobs?

c) Betriebsleiter vs. Geschäftsführer(?)
Muss ein Geschäftsführer eines solchen Betriebes immer genau genannt
werden? Bekannt ist jedem eine Geschäftsführerin, jedoch ist ihr Ehe-
mann angeblich für alles verantwortlich und „terrorisiert“ dem ent-
sprechend die Angestellten.
Sollten Betriebsleiter und „Geschäftsführer“ zusammen anwesend sein,
welche „Befehle“ haben sodann vorrang?

Ich wäre über gute und weiterhelfende Antworten sehr dankbar, damit
ich die sogleich mitteilen kann!

bye. peppo akà andré

Hallo

a) maximale Stundenanzahl

Erst mal nicht zu beanstanden.

Oder ist die
maximal zulässige Arbeitszeit an die 400 € gebunden? Also
maximale Stundenanzahl ~ 65,5?

Ja. Obgleich man tehoretisch auch viel mehr arbeiten darf, aber dann besteht eben die Gefahr, daß es keine geringfügige Beschäftigung mehr ist.

Darf man bei diesen Minijobs auf Überstunden arbeiten, die in
den
nächsten Monat übertragen werden?

Nein. Aber man kann in Einzelfällen auch mal über 400€ liegen, wenn am Jahresende „der Schnitt“ stimmt. Müßte man wie gesagt, im Einzelfalle genau prüfen.

b) Lohnauszahlung
Bis wann muss der Arbeitgeber den Lohn ausgezahlt haben?
Zurzeit ist
es so, dass er den Lohn für den jeweiligen Monat immer
zwischen dem
15. und 20. des Folgemonats überwiesen bekommt.

Soweit das so schriftlich oder mündlich vereinbart (oder betriebsüblich) ist, ist das i.O.

„Gehalt“ muss immer am Ende des Monats oder spätestens am 1.
des Folgemonats überwiesen worden sein.

Nein, das stimmt so pauschal auch nicht.

c) Betriebsleiter vs. Geschäftsführer(?)
Muss ein Geschäftsführer eines solchen Betriebes immer genau
genannt
werden? Bekannt ist jedem eine Geschäftsführerin, jedoch ist
ihr Ehemann angeblich für alles verantwortlich und „terrorisiert“ :den entsprechend die Angestellten.
Sollten Betriebsleiter und „Geschäftsführer“ zusammen anwesend
sein,
welche „Befehle“ haben sodann vorrang?

Dazu kann hier niemand etwas sagen. Soweit der Ehemann „für alles verantwortlich“ und somit weisungsbefugt ist, sind seine Anweisungen auch auszuführen. Im Zweifel kommt man nicht darum, die Geschäftsführerin direkt darauf anzusprechen.

Gruß,
LeoLo