Nebenverdienst zum Arbeitslosengeld

Hallo liebe Experten,

Ich hoffe, dass ist das richtige Brett.

wieviel darf man zum Alg hinzuverdienen, dass wenig oder nichts abegezogen wird. Geht das nach Stunden oder Mindestverdienst? Muss in jedem Fall versteuert werden. Ich habe eine Broschüre vom Arbeitsamt, aber werde nicht schlau daraus. Wer kann mich aufklären?

Danke
Patricia

Moin, Patricia!

Ich hoffe, dass ist das richtige Brett.

Eventuell wärst Du bei Ämter und Behörden besser aufgehoben gewesen. Aber hier ist auch nicht ganz falsch :smile:

wieviel darf man zum Alg hinzuverdienen, dass wenig oder
nichts abegezogen wird. Geht das nach Stunden oder
Mindestverdienst?

Beides :smile: Sowohl nach Stunden als auch nach Verdienst. Du darsft Maximal 15 Stunden die Woche nebenbei arbeiten. Eine Minute drüber und Du giltst nicht mehr als Arbeitslos. In diesen 15 Stunden wöchentlich darfst Du ohne Anrechnung auf ALG bis zu 20% Deines ALG dazu verdienen (allerdings auf den Monat gerechnet!), mindestens müssen Dir 315 DM (also 161,06 €) ohne Anrechnung belassen werden. Alles, was darüber hinausgeht, wird Dir auf´s ALG angerechnet.

Muss in jedem Fall versteuert werden.

Na sicher! Die genannten Grenzen sind Netto! Das heißt, Brutto darfst Du etwas mehr bekommen, aber da sehen sie sehr genau hin. Das Du alles, was Du nebenbei verdienst, versteuern mußt, ist doch eigentlich klar, oder?

Ich habe eine Broschüre vom Arbeitsamt, aber werde nicht schlau
daraus. Wer kann mich aufklären?

Das findest Du alles ganz genau beschrieben im „Merkblatt für Arbeitslose Nr. 1“, auf Seite 21.

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosen-
hilfe dürfen Sie eine selbstständige oder unselbstständige
Tätigkeit bzw.Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkom-
men erzielen.Die Nebentätigkeit darf allerdings einen zeit-
lichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen
Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Ar-
beitszeit 15 Stunden,besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit
kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.
Gegebenenfalls ist eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung
erforderlich.
Wichtig ist,dass Sie jede Nebentätigkeit Ihrem Arbeitsamt
unverzüglich und unaufgefordert melden.Ihr Arbeitsamt wird dann entscheiden,ob und in welchem Umfang Ihr Nebenein-
kommen anzurechnen ist.Dabei berücksichtigt es einen Freibe-
trag in Höhe von 20 Prozent des monatlichen Leistungssatzes,
mindestens aber 315 DM
.Unter bestimmten Voraussetzungen
kann auch ein individuell höherer Freibetrag gelten.

Noch Fragen? Dann raus damit.

Greetz…

Der Dicke MD.

Kleine Korrektur: DM --> Euro
Hallo Patricia, hallo MD,

ich möchte eine Korrektur zum Text hinzufügen, die sich aus der Euroumstellung ergibt.

Der sogenannte „630-DM-Job“ ist neu berechnet.
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt jetzt bei 325 Euro (also heißt es in Zukunft wohl „325-Euro-Job“ :wink:

Der Anteil, der ohne Abzüge vom Arbeitslosengeld hinzuverdient werden darf, lag früher (wie MD korrekt schreibt) bei 315,00 DM, liegt aber ab 01.01.02 bei exakt 165 Euro.

Grüsse
Diana

Hallo ihr alle,

nur ganz kurz,

Beides :smile: Sowohl nach Stunden als auch nach Verdienst. Du
darsft Maximal 15 Stunden die Woche nebenbei arbeiten. Eine
Minute drüber und Du giltst nicht mehr als Arbeitslos.

Das ist IMHO nicht ganz richtig, man darf *bis* zu 15 Stunden zusätzlich arbeiten (also ca. 14,75 Stunden). Sind die 15 Stunden erreicht, dann ist es aus mit Alg. Hast Du also einen sehr korrekten Sachbearbeiter, kann es sein, dass Dir für den Monat die Leistungen komplett wegfallen… ich kenne leider zu viele Leute, die über diese Geschichte schon gestlolpert sind.

Alles Liebe

Kirstin

wieviel darf man zum Alg hinzuverdienen, dass wenig oder
nichts abegezogen wird. Wer kann mich aufklären?

Antwort: das Arbeitsamt
Gruß
Otto