Hallo,
habe vor, eventuell eine Arbeitsstelle in einem weit entfernten Bundesland (ich in Bayern, Job in Berlin) anzunehmen. Nun höre ich, daß die Agenturen für Arbeit einem bei einer solchen Konstellation angeblich so eine Art Übergangsunterstützung bezahlen.
Wer kann mir mehr darüber sagen, auch wie es mit eventuellen Fristen der Zurückzahlung aussieht (z.B. wenn die Probezeit nicht hinhaut etc.) bzw. wie hoch die Summe ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (ich bin z.Zt. seit ca. 17 Monaten arbeitslos).
Muss ich meinen Wohnsitz hier aufgeben oder reicht es, wenn ich lediglich dort arbeite bzw. nur meinen 2. Wohnsitz dort anmelde ?
Danke und Gruss,
Stefan