Probearbeiten

Hallo Experten,

meine Freundin ist nach dem Ende ihrer Ausbildung gerade auf Jobsuche.
Sie hat ein paar Angebote bekommen wo zum Teil ein Probearbeiten vereinbart wurde.
Eine Woche Probearbeiten ist ja noch verständlich.
Bei dem jetztigen Betrieb ist sie schon zwei Wochen gewesen, zum Teil mit 10-12 Stundentag.
Jetzt ist sie diese Woche schon wieder eingeteilt, selbstverständlich ohne Bezahlung.

Das ist sicher nicht rechtens, was kann sie dagegen tun?
Das Arbeitsamt wird den Betrieb bestimmt nicht aus der Kartei nehmen, da die ja froh sind über jede noch so schlechte Arbeitsstelle.

Der Betrieb (Hotel) sagt, er bezahlt über Tarif.
Schön und gut, aber eine Bezahlung 15% über Tarif wird sehr schnell zu einer untertariflichen Bezahlung wenn die Arbeitszeit um 30-50% steigt.

Ist das zumutbar oder Ausbeutung?
Muss sie Konsequenzen vom Arbeitsamt befürchten wenn sie den Job nicht annimmt?

Schöne Grüsse,

Christof

P.S. Das Arbeitsamt hat gemeint 2 Wochen Probearbeiten wäre normal, finde ich ein bischen heftig. Vor allem wenn noch eine Probezeit dazukommt sollte man ja echt sonst noch genug Gelegenheit haben sich die Bewerber die in engere Auswahl kommen anzuschauen.
Ich denke man merkt recht schnell ob man mit jemand arbeiten kann oder nicht.

Hallo Christof,

Ausbeutung ist Definitionssache. Derjenige, der diesen Begriff als erster systematisch beschrieben und verwendet hat, hat nachgewiesen, daß jede Lohnarbeit Ausbeutung ist. Er verwendet den Begriff allerdings nicht moralisch wertend, sondern zur Darstellung eines Sachverhaltes.

Nach heutiger groß-bundesdeutscher Auffassung geht „Ausbeutung“ noch nicht bei den genannten Fällen los, es ist hier kein krasses Missverhältnis zwischen vereinbarten und tatsächlichen Bedingungen gegeben, und mit den berühmten „Guten Sitten“ kann man hier auch noch nicht argumentieren.

Unbezahlte Probearbeit reißt derzeit ein. Solange sie frei zwischen den Parteien vereinbart ist, ist sie nicht rechtswidrig, wenn der AG nicht tarifgebunden ist. Für diesen Zweck gibts ja eigentlich das Institut der Probezeit mit einfachen Kündigungsmöglichkeiten, aber das scheint den Arbeitgebern nicht mehr zu reichen. Was Deine Freundin erreichen kann, hängt von ihrer Verhandlungsposition ab: Möglich wäre vielleicht eine Vereinbarung von vornherein betreffend die Dauer (ein - zwei Wochen); bloß: Was hat sie davon, wenn sie nach zwei Wochen Maloche für lau wieder im Status quo hängt? Allenfalls ne bessere Akte beim Arbeitsamt - das ist auch schon was wert…

Lösung dieser Situation also keine juristische, sondern eine politische: Möglichst nichts gefallen lassen, solange sie diese Politik finanzieren kann.

Schöne Grüße

MM

Hallo Christof

Is jetzt nur meine persönliche Meinung aber, wenn jemand
nach zwei Wochen unbezahlter Probearbeit noch eine Woche
Probearbeiten soll, unterstell ich dem Arbeitgeber deiner
Freundin mal einfach, dass er gar kein Interesse an einer
Einstellung hat, sondern nur an einer kostenlosen Aushilfskraft.
Selbst wenn er sie doch einstellt weiß er, dass sich
deine Freundin relativ viel gefallen lässt. Ob das für die
Zukunft günstig ist ist fraglich.
Also besser diesen Job sausen lassen und weiter bewerben.

Gruß Andi

Guten Tag,

meine Freundin ist nach dem Ende ihrer Ausbildung gerade auf
Jobsuche.
Sie hat ein paar Angebote bekommen wo zum Teil ein
Probearbeiten vereinbart wurde.
Eine Woche Probearbeiten ist ja noch verständlich.
Bei dem jetztigen Betrieb ist sie schon zwei Wochen gewesen,
zum Teil mit 10-12 Stundentag.
Jetzt ist sie diese Woche schon wieder eingeteilt,
selbstverständlich ohne Bezahlung.

Das mit dem Probearbeiten habe ich auch schon bei versch. Bekannten gehört.
Scheint bei übereinstimmender Vereinbarung (beider Parteien) rechtens zu sein.
Bei meinem letzten Betrieb wurde so mit einem vom AA vorbeigeschickten Informatiker auch so verfahren. Vier Wochen Probearbeit!
Der Ex-Kollege wurde dann allerdings auch genommen. In der Zeit des Probearbeitens hat er ganz regulär die Kohle vom AA weiterbezahlt bekommen.
Also im Grunde nicht umsonst gearbeitet.

Das ist sicher nicht rechtens, was kann sie dagegen tun?
Das Arbeitsamt wird den Betrieb bestimmt nicht aus der Kartei
nehmen, da die ja froh sind über jede noch so schlechte
Arbeitsstelle.

Ob das rechtens ist kann ich dir nicht sagen, aber da deine Freundin eingewilligt hat, ist die Vereinbarung gültig geworden.

Der Betrieb (Hotel) sagt, er bezahlt über Tarif.
Schön und gut, aber eine Bezahlung 15% über Tarif wird sehr
schnell zu einer untertariflichen Bezahlung wenn die
Arbeitszeit um 30-50% steigt.

Im Tarifvertrag ist bezüglich der 15% sicher auch geregelt dass Überstunden abgegolten werden. (sei es nun durch Geld, oder aber durch Freizeit)

Ist das zumutbar oder Ausbeutung?
Muss sie Konsequenzen vom Arbeitsamt befürchten wenn sie den
Job nicht annimmt?

Wenn sie die Vereinbarung nicht einhält, obwohl eine feste Anstellung in Aussicht steht, kann das AA meinem Wissens nach die Zahlung der Unterstützung einfrieren bzw. streichen.
Daher mein Tipp: Deine Freundin soll zu ihrem AA-Berater gehen und sich bei ihm erkundigen, wie sie sich verhalten soll in der Angelegenheit. Denn, wenn der Berater ihr sagt (möglichst in schriftlicher Form, damit sie was in der Hand hat, wenn es zum Streit kommen sollte!) sie kann ohne Konsequenzen weg bleiben von der Stelle, dann dürften sie ihr daraus auch keinen Strick drehen.

Gruss CJM

Is jetzt nur meine persönliche Meinung aber, wenn jemand
nach zwei Wochen unbezahlter Probearbeit noch eine Woche
Probearbeiten soll, unterstell ich dem Arbeitgeber deiner
Freundin mal einfach, dass er gar kein Interesse an einer
Einstellung hat, sondern nur an einer kostenlosen
Aushilfskraft.

Das ist es halt was ich mir auch schon gedacht habe.

Selbst wenn er sie doch einstellt weiß er, dass sich
deine Freundin relativ viel gefallen lässt. Ob das für die
Zukunft günstig ist ist fraglich.
Also besser diesen Job sausen lassen und weiter bewerben.

Kann das Konsequenzen vom AA haben (Kürzung/Streichung des Arbeitslosengeldes…)?

Schönen Gruss,

Christof

Hallo Christof,

zur Frage der Zumutbarkeit sind im wesentlichen Entgelt und tägliche Wegezeit nach eindeutigen Kriterien geregelt.

Quellen (außer der Druckschrift, die die Betroffene vom AA bekommen hat und unbedingt ganz lesen sollte):

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/index.html

und speziell zur Frage Niedriglohn, mit Beispielen und Erläuterungen:

http://www.stattbuch.de/azd/Merk4.pdf

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2003/zu…

Generell: Vorheriger Kontakt mit dem AA ist besser als hinterher über die Sperre streiten müssen.

Schöne Grüße

MM

Unbezahlte Probearbeit reißt derzeit ein. Solange sie frei
zwischen den Parteien vereinbart ist, ist sie nicht
rechtswidrig, wenn der AG nicht tarifgebunden ist. Für diesen
Zweck gibts ja eigentlich das Institut der Probezeit mit
einfachen Kündigungsmöglichkeiten, aber das scheint den
Arbeitgebern nicht mehr zu reichen. Was Deine Freundin
erreichen kann, hängt von ihrer Verhandlungsposition ab:
Möglich wäre vielleicht eine Vereinbarung von vornherein
betreffend die Dauer (ein - zwei Wochen); bloß: Was hat sie
davon, wenn sie nach zwei Wochen Maloche für lau wieder im
Status quo hängt? Allenfalls ne bessere Akte beim Arbeitsamt -
das ist auch schon was wert…

Zwei vereinbarte Wochen schön und gut, aber das dieser Typ sie einfach noch eine Woche arbeiten lassen kann ist sehr frech.
Ich hoffe das AA wird dagegen irgendwas unternehmen, mal sehn was sich machen lässt.

Lösung dieser Situation also keine juristische, sondern eine
politische: Möglichst nichts gefallen lassen, solange sie
diese Politik finanzieren kann.

Letzteres ist das Problem, finanzieren kann sie das nur, wenn das AA keine Leistungen sperrt weil sie sich weigert bei dem Typ zu arbeiten.

Schönen Gruss,

Christof

Hallo Christof,

Letzteres ist das Problem, finanzieren kann sie das nur, wenn
das AA keine Leistungen sperrt weil sie sich weigert bei dem
Typ zu arbeiten.

nochmal zu diesem Punkt: die (bei erstmaliger Ablehnung einer Stelle) dreiwöchige oder (bei Wiederholung) sechswöchige Sperre gibts, wenn der Arbeitssuchende eine zumutbare Arbeitsstelle ablehnt, die ihm vom AA angeboten worden ist.

Von sich aus muß die Arbeitssuchende lediglich alles (zumutbare) tun, um eine (bezahlte) Beschäftigung aufzunehmen.

Wenn der Job vom AA angeboten worden ist, Ablehnung bloß nach Rücksprache mit AA. Ggf. vom Arbeitgeber vorher Auskunft einholen, wann und unter welchen Bedingungen er denn eigentlich überhaupt willens ist, einen Vertrag zu machen.

Wenn der Job vom „freien Markt“, einschließlich SIS, kommt, ists zwar auch besser, ohne Rücksprache nichts zu machen, aber die Sperre hängt dann nicht so tief.

Schöne Grüße

MM

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nochmal zu diesem Punkt: die (bei erstmaliger Ablehnung einer
Stelle) dreiwöchige oder (bei Wiederholung) sechswöchige
Sperre gibts, wenn der Arbeitssuchende eine zumutbare
Arbeitsstelle ablehnt, die ihm vom AA angeboten worden ist.

Super, in dieser Klarheit hab ich noch nichts gefunden.

Inzwischen siehts schon wieder anders aus, vielleicht findet sie eine gute Stelle bei einem anderen Betrieb, sieht gut aus.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Christof