Hallo liebe Experten,
wie ich in einem anderen Artikel auf diesem Brett gelesen habe, kann man bei befristeten Verträgen eine Probezeit vereinbaren. Diese scheint wohl auch kürzer auszufallen, als bei unbefristeten (ich habe im betreffenden Artikel 6 Wochen gelesen).
Wenn eine solche Probezeit bei einem befristeten Vertrag (1 Jahr) nicht vertraglich vereinbart wurde, müßte ja eine gesetzliche Regelung wirksam sein. Gibt es so eine Regelung und was sieht das Gesetz in einem solche Fall vor?
Danke schon einmal im Vorraus,
Daniel.