Selbständigkeit oder Festanstellung?

hallo zusammen,

meine freundin hat ein interessantes jobangebot bekommen, das sie gerne anehmen möchte. ihr arbeitgeber bietet ihr nun zwei möglichkeiten, selbständig für ihn zu arbeiten oder in einer festanstellung.
meine frage an euch: wie „rechnet“ man eine festanstellung in eine selbständigkeit um? soll heissen, dass der arbeitgeber ja die komplette sozialversicherung spart, kein urlaubsgeld etc. zahlt. könnte man bspw. sagen, dass ein angestelltengehalt von 3000 euro einem honorar von 4500 euro entspricht, bezogen auf die kosten für den arbeitgeber? gibt es da rechenbeispiele oder gar eine tabelle? wie rechnet man bspw. den urlaub um? was muss sie sonst noch beachten(scheinselbständigkeit ist nicht gegeben, da der arbeitgeber meherere unternehmen besitzt)? vielleicht habt ihr auch ein paar gute herlitungen, da sie das ganze ja auch bei ihrem chef verargumentieren muss.

danke für eure zeit,

sam

Servus,

für den Arbeitnehmer hat die angedachte Scheinselbständigkeit (die dürfte durchaus gegeben sein; die Anzahl der Unternehmen, die der Arbeitgeber betreibt, ist kein Kriterium dafür) den relativen Vorteil, daß er dann, wenn das bei einer Sozialversicherungsprüfung auffliegt, einige Punkte im Rentenversicherungsverlauf für lau bekommt, weil der Arbeitgeber die Beiträge dann bis auf ein paar Monate allein tragen muss.

Grob täte ich - unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen - ungefähr so rechnen - Gehalt sei = 100:

  1. Arbeitgeberanteile Sozialversicherung, Unfallversicherung; für den Scheinselbständigen notwendige Berufshaftpflichtversicherung (Schätzung für kommende Jahre): 100*1,3 = 130

  2. Berücksichtigung von bezahlter Abwesenheit (Urlaub, Krankheit): 130*1,12 = 155

3.000 € Gehalt (bei zwölf Monatsgehältern - Tinnef und Tüddelkram wie die Auszahlung in 13,275 Gehältern im Jahr ist nicht berücksichtigt) entspricht dann ungefähr 4.650 € „Honorar“. Noch nicht berücksichtigt ist die Gewerbesteuerbelastung beim Scheinselbständigen, die je nach Tätigkeit eintreten kann, und der Aufwand für das Rechnungswesen, der beim Arbeitnehmer am Arbeitgeber hängt, beim Scheinselbständigen aber beim diesem selber.

Beides lässt sich nicht pauschal rechnen, ich täte hier halt noch einen Schnaps draufpacken und von 4.650 auf 4.900 gehen, dann könnts in etwa passen.

Schöne Grüße

MM