Unsicherer Arbeitgeber, die dritte

Das Erwartete ist eingetreten…

Heute, am 15. ist das Gehalt nicht wie vereinbart auf dem Konto - bei beiden in der Werkstatt beschäftigten Arbeitnehmern.

Außerdem sind dort heute drei weitere Empörte aufgetaucht, die einen Termin beim Chef hatten, der aber wohlweißlich nicht da war. Zwei der Arbeitnehmer haben angeblich seit Oktober keine Lohnzahlungen erhalten (was haben die bloß bisher gemacht - oder nicht gemacht?), einer fordert 3-Wochen-Gehalt aus Probezeit nach. Desweiteren wurde bekannt, dass die jetzige Firma auf den Namen der Frau des Chefs läuft, er selber nur Angestellter ist und (wahrscheinlich im lezten Jahr) mit einer ähnlichen Firma pleite gemacht hat.

Schei…!!!

Soweit so schlecht. Was wäre die perfekte Vorgehensweise abgesehen von neuer Job-Suche? Wie kann man Geld noch erhalten/retten? Übers Arbeitsgericht? Was ist mit Insolvenz? Bzw. was bedeutet das?

Was wenn der Mann sich absetzt?

Puuuh, ich wäre echt dankbar für Tipps.

Hi,

ich glaube hier sollte jeder Schritt ganz genau überlegt sein, sonst könnte es ein Eigentor werden. Erst mal klären, ob Arbeitslosengeld wenigstens sicher ist. Dann das Gespräch weiterhin suchen. Auf keinen Fall auf die blödsinnige Idee kommen, und selbst die Firma (oder was davon übrig ist) zu verlassen. Denn im Falle der Firmenpleite ist man als Arbeitnehmer der Erste, der noch (wenn noch was da ist) was erhält. Allerdings sollte man nicht ohne Geld arbeiten müssen (am Arbeitsamt fragen, ob sich da eine Klage etc. lohnt). Ich würde persönlich beim Arbeitsamt vorstellig werden und um eine Beratung ersuchen. Kostet nix, ob es hilft steht auf einem anderen Blatt. Ja, und eine Rechsschutzversicherung Arbeitsrecht soll in dem Fall was wert sein. Nur wo kein Geld da ist, da kommt auch keins mehr!

Trotzdem, viel Glück!

André

Hi Karin,

Soweit so schlecht. Was wäre die perfekte Vorgehensweise
abgesehen von neuer Job-Suche? Wie kann man Geld noch
erhalten/retten? Übers Arbeitsgericht? Was ist mit Insolvenz?
bzw. was bedeutet das?

Zunächst sollte Dein Mann unverzüglich seine Ansprüche nachweislich (also schriftlich!!!) entweder im Beisein von guten Zeugen oder per Einschreiben mit Rückschein „geltend machen“. Kontakaufnahme mit dem zuständigen Arbeitsamt schadet bestimmt nicht!

Was wenn der Mann sich absetzt?

Dann erfüllt er nicht die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, kann außerordentlich (fristlos) gekündigt werden und erhält beim Arbeitsamt eine Sperre. Das doofste, was man in dieser Situation tun kann, denn u. U. macht der Chef ihn noch schadensersatzpflichtig und verrechnet das mit nicht gezahltem Lohn (ich kenne solche Fälle aus der Praxis).

Puuuh, ich wäre echt dankbar für Tipps.

Um letztlich einen Insolvenzantrag (früher: Konkursantrag) stellen zu können, benötigt Ihr einen sog. Titel; also eine vollstreckbare Ausfertigung eine Gerichtsurteiles. Bevor ihr vor dem Arbeitsgericht (Leistungs-) KLage erheben könnt, muß zwingend fruchtlos geltend gemacht worden sein (siehe oben).

Zusatz
Natürlich greift das Finanzamt noch vor dem Arbeitnehmer zu!

André

mal keine Panik…
… denn ich bin mir ziemlich sicher, daß ihr euch wegen des Geldes NULL Sorgen machen müßt!!!

Das Arbeitsamt bezahlt euch (zumindest war es noch bis vor kurzem so, also schnell nachfragen) beim Konkurs der Firma 3 Monate lang Konkursausfallgeld (Nachträglich, d. h. wenn ihr euch heute mleden würdet für die Monate Februar, Januar, Dezember…)!! Daher sieht es finanziell nicht ganz sooo dramatisch aus! (Falls das Arbeitsamt erst „muckt“ einfach weiterbohren, denn zahlen tun auch die net freiwillig ;o)))

Allerdings müßt ihr - soweit ich mich erinner - selbst Konkursantrag stellen, was euch aber net viel kostet (wie gesagt, vrosichtshalber selbst nachfragen)

Die Aussage, daß ihr vorher einen Tiel haben müßt ist meines Wissens Mumpitz (zu 99% sicher ;o)), da bei Angestellten andere Bedingungen gelten und einen Konkursantrag (Insolvenzantrag) könnt ihr stellen, sobald berechtigte Gründe vorliegen, daß anzunehmen ist, daß die Firma pleite ist, was an dieser Stelle wohl eindeutig der Fall ist!

Soweit ich weiter weiß ist unter solchen Bedingungen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses möglich, ohne daß man vom Arbeitsamt gesperrt wird, aber auch hier lieber nachfragen…

Bernd

P.S.: Falls noch Fragen sind meldet euch… so manches weiß ich noch aus meinem Fall…

P.P.S.: Natürlich dauert es etwas bis ihr ds Konkursausfallgeld bekommt… falls ihr dadurch Finanzprobleme bekommt empfehle ich euch (so hab ich es zumindest gemacht) sich bestätigen zu lassen von Arbeitsamt, daß euch dsa Geld zusteht und damit zur Bank zu laufen…dann dürfte der Disporahmen schnell aufgestockt werden…

Hi!

Zunächst sollte Dein Mann unverzüglich seine Ansprüche
nachweislich (also schriftlich!!!) entweder im Beisein von
guten Zeugen oder per Einschreiben mit Rückschein „geltend
machen“. Kontakaufnahme mit dem zuständigen Arbeitsamt schadet
bestimmt nicht!

Die Ansprüche ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag…

Was wenn der Mann sich absetzt?

Dann erfüllt er nicht die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag,
kann außerordentlich (fristlos) gekündigt werden und erhält
beim Arbeitsamt eine Sperre. Das doofste, was man in dieser
Situation tun kann, denn u. U. macht der Chef ihn noch
schadensersatzpflichtig und verrechnet das mit nicht gezahltem
Lohn (ich kenne solche Fälle aus der Praxis).

Mit Absetzen war der Firmenchef gemeint ;o)))

Puuuh, ich wäre echt dankbar für Tipps.

Um letztlich einen Insolvenzantrag (früher: Konkursantrag)
stellen zu können, benötigt Ihr einen sog. Titel; also eine
vollstreckbare Ausfertigung eine Gerichtsurteiles. Bevor ihr
vor dem Arbeitsgericht (Leistungs-) KLage erheben könnt, muß
zwingend fruchtlos geltend gemacht worden sein (siehe oben).

Das stimmt net so ganz…Insolvenzantrag kann gestellt werden, sobald berechtigte Befürchtungen auf Zahlungsunfähigkeit bestehen… ich habe auf jeden Fall Konkursantrag damals stellen müßen (um Konkursazsfallgeld zu bekommen) ohne vor Gericht gewesen zu sein!!!

Bitte…in solch wichtigen Fällen etwas vorsichtiger sein…

Gruß

Bernd

aber…

Natürlich greift das Finanzamt noch vor dem Arbeitnehmer zu!

André

… dafür zahlt das Arbeitsamt Konkursausfgallgeld…;o))

Bernd

Soweit ich das richtig verstehe ist die Situation wie bei mir als ich kurz vor meinem Studium als Auslieferungsfahrer gearbeitet habe. Der Großhändler hatte Subunternehmer eingestellt und bei einem war ich angestellt.
Die ersten zwei Gehälter kamen noch alle rechtzeitig und vollständig. Aber dann fing es an und die Überweisungen kamen nur noch teilweise und auf einmal gar nicht mehr. Als ich ihn darauf angesprochen habe, was mit meinem Geld los sei. Daraufhin vertröstete er mich das er momentan kanpp bei Kasse wär, die Versicherung für die Autos so teuer wär und und und. Als im Juni immer noch mein März Gehalt noch nicht überwiesen war, hat es mir gereicht und ich hab ihn sitzenlassen auf seinen Touren. Ich war nicht der Einzelfall in der Firma sondern alle anderen Fahrer warteten auch auf ihr Geld. Darunter mit mir drei festangestellte und 3 Studenten. Soweit zur Vorgeschichte.
Nachdem ich fristlos gekündigt habe (soweit ich weis darf ich das bei Nichtbezahlung) habe ich ihm eine Zahlungsaufforderung zugeschickt. Nach zwei Wochen eine erste Mahnung und nach weiteren zwei Wochen eine zweite Mahnung. Alles als Einschreiben mit Rückschein und mit den gesetzlichen Zahlungsfristen. Als dann immer noch nix passiertr ist bin ich zum Anwalt und habe ihn verklagt (Rechtsschutzversicherung sei dank !). Als er erst am zweiten Gerichtstermin anwesend war, wurde der Streitwert festgelegt und aufgrund der Sachlage auch verurteilt die Zahlung in monatlichen Raten zu zahlen. Die erste kam und danch nie mehr was. Soweit ich weiß ging das bis zum Offenbarungseid, den er leisten musste.

Dir (oder euch) kann ich nur den Tip geben, das ihr euch nicht vertrösten lassen dürft. Wer Geld hat um nach Kanada zu fliegen, kann vorher auch seine Arbeitnehmer bezahlen ! Wenn nichts passiert sofort zum Anwalt und eine Zahlungsaufforderung aufsetzen lassen. Zur Not selber machen. Das wichtigste an einer solchen Situation ist dann man schnell und konsequent handelt.
Wenn es noch nicht mal seine Firma ist, müssen sämtliche Forderungen an den Besitzer der Firma gehen, in dem Fall wohl seine Frau.
Das Problem an der ganzen Sache ist, das wenn irgendwelche Banken Forderungen an die Firma haben, läuft das bei denen sehr viel schneller ab. Und wenn die Firma Konkurs anmeldet wird das Geld von oben nach unten verteilt, der der als erstes geschrien hat bekommt als erstes.

Prinzipiell kann man nur „kein Gnade zeigen“ als Marschroute ansetzen. Solche Unternehmer muß man zeigen das sie sich nicht auf Kosten anderer bereichern dürfen oder ein schönes Leben führen.

Viel Glück !

Ingo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Natürlich nur bei einem Konkurs, aber der kann kosten. Im allgemeinen wird die Firma still und schweigend dicht gemacht, das Finanzamt guckt schon mal in die Röhre, der Gerichtsvollzieher kriegt auch keinen Pfennig raus, der ehemalige Firmeninhaber verpisst sich…

Traurig. Und weiter?

Gruß, André

Dir (oder euch) kann ich nur den Tip geben, das ihr euch nicht
vertrösten lassen dürft. Wer Geld hat um nach Kanada zu
fliegen, kann vorher auch seine Arbeitnehmer bezahlen !

Und vielleicht an geeigneter Stelle mal darauf hinweisen, daß der Mensch einen Auslandsaufenthalt plant. Und ihr euch eine Rückkehr nur schwerlich vorstellen könnt. Kann Wunder bewirken :wink:

Viel Glück dabei,

HomerJ