Unzumutbaren Job wieder kündigen - Sperrfrist?

Hallo liebe Leute,

da ich bei meinem Arbeitsamt gerade mal wieder niemand erreiche (die sind halt hoffnungslos überlastet), hoffe ich, daß mir von euch vielleicht jemand weiterhelfen kann.

Es geht darum, daß ich vor einer Woche eine Arbeit angenommen habe (Zeitarbeit!), bei der ich weniger verdiene als ich Arbeitslosengeld kriege, d.h. nach den Regeln vom Arbeitsamt hätte ich diesen Job also auch ablehnen können, ohne eine Sperrzeit zu riskieren (Zumutbarkeitsregelung).

Jetzt stellt sich heraus, daß ich das wohl wirklich hätte tun sollen, denn die Versprechungen der Zeitarbeitsfirma (von wegen SUPER Übernahmechancen, ich könnte ganz toll meine Fremdsprachen einsetzen und so) haben sich ganz und gar nicht bewahrheitet, deshalb möchte ich da so schnell wie möglich wieder 'raus, nicht zuletzt um mich wieder intensiver um die Jobsuche kümmern zu können (momentan bin ich jeden Tag ca. 12 Stunden außer Haus, da bleibt für sowas wenig Zeit).

Allerdings ist für mich natürlich ausschlaggebend, ob ich, wenn ich diesen (unzumutbaren) Job kündige, auch eine Sperrfrist vom Arbeitsamt kriegen würde oder nicht. Wenn ja, würde ich das Ganze halt „aussitzen“ (ist bis Ende Feb. 2004 befristet), wenn nicht, würde ich diese Chance wahrnehmen.

Wäre super, wenn jemand von euch mir da eine Auskunft geben könnte.

Vielen Dank im voraus!

„Raven“

Hi Raven,
ich rate Dir DRINGEND, die Situation mit „Deinem“ Sachbearbeiter beim Arbeitsamt zu besprechen, um spätere Unklarheiten und Rennerei zu ermeiden!