Urlaubsabgeltung

Hallo,

soweit mir bekannt ist, greifen die Regelungen zur Urlaubsabgeltung nur in dem, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird.

Mein neuer Arbeitgeber zahlt mir allerdings das Urlaubsgeld „ganz normal“ nach diesen Regeln aus, sprich: Wenn ich Urlaub nehme, ist dieser „unbezahlt“, aber dafür bekomme ich zweimal im Jahr eine „höhere Abrechnung“. Ist das „legal“???

P.S.: Keine besondere Regelung im Arbeitsvertrag…

Hallo.

soweit mir bekannt ist, greifen die Regelungen zur
Urlaubsabgeltung nur in dem, wenn ein Arbeitsverhältnis
beendet wird.

Nein. Urlaubsabgeltung ist auch möglich, wenn der Jahresurlaub aus dringenden betrieblichen Gründen nicht in voller Höhe genommen werden konnte …

Mein neuer Arbeitgeber zahlt mir allerdings das Urlaubsgeld
„ganz normal“ nach diesen Regeln aus, sprich: Wenn ich Urlaub
nehme, ist dieser „unbezahlt“, aber dafür bekomme ich zweimal
im Jahr eine „höhere Abrechnung“. Ist das „legal“???

Ich vermute, dass Du mit Urlaubsgeld tatsächlich Urlaubsgeld, i.e. eine zusätzliche Vergütung an Urlaubstagen, meinst. Diese Vergütung wird im allgemeinen auf Tarifvertragsbasis gezahlt - es mag aber sein, dass es Arbeitgeber gibt, die das freiwillig tun.

Unbezahlter Urlaub würde bedeuten, dass Du an Urlaubstagen überhaupt keine Vergütung bekämst. Das wäre rechtswidrig. Meine Kristallkugel neigt aber der Auffassung zu, dass Du das nicht meinst - s.o.

Wenn das Urlaubsgeld tarifvertraglich geregelt ist, sollte im TV auch stehen, welche Zahlungsmodalitäten gelten (sollen). Die mir bekannten TV lassen aber Abschlagszahlungen oder „die ganze Sore auf einen Schlag“ durchaus zu. Das kann z.B. so aussehen, dass jede/s Belegschaftsmitglied/mutz, unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme des Urlaubs, das zusätzliche Urlaubsgeld zu einem oder mehreren Stichtagen mit der regulären Entgeltabrechnung bekommt.

Hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass die Berechnung und Überweisung des Urlaubsgeldes längst nicht so viel Kapazität bindet wie bei der „zeitnahen“ Überweisung.

Wenn es bei euch einen BR gibt, sollte entweder ein Tarifvertrag oder aber eine freiwillige Betriebsvereinbarung zum Thema Urlaubsgeld verfügbar sein …

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

bezahlter Urlaub bedeutet ja in der Praxis auch bei Gehaltsempfängern zunächst, dass man erst nach dem Urlaub diesen bezahlt bekommt wie auch das Gehalt im nachhinein gezahlt wird. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wann dies zu erfolgen hat, gibt es nicht. Es ist umstritten, ob die Zahlung nicht sogar vorschüssig, d.h. vor dem Urlaub erfolgen muss.

In Deinem Fall leistet der Arbeitgeber das Entgelt lange nach dem Urlaub, also sehr spät (zu spät). Das bedeutet also Verzug, wofür dann Verzugszinsen zu zahlen sind und weitergehende Verzugsschäden zu ersetzen (z.B. AN muss seinen Dispo bemühen, um im Urlaub seine Miete zahlen zu können, der hat aber 11,X %).

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo.

Nein. Urlaubsabgeltung ist auch möglich, wenn der Jahresurlaub
aus dringenden betrieblichen Gründen nicht in voller Höhe
genommen werden konnte …

Wie sieht das denn bei Zeitverträgen aus? Muss Urlaub da ausgezahlt werden, wenn er aus betr. Gründen nicht genommen werden kann oder ist das eine Kann-Bestimmung?

Gruß
Demenzia

soweit mir bekannt ist, greifen die Regelungen zur
Urlaubsabgeltung nur in dem, wenn ein Arbeitsverhältnis
beendet wird.

Nein. Urlaubsabgeltung ist auch möglich, wenn der Jahresurlaub
aus dringenden betrieblichen Gründen nicht in voller Höhe
genommen werden konnte …

Hallo Eillicht, dann aber nicht im Rahmen des Bundesurlaubsgesetzes. Das sieht eine Abgeltung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor.

MfG

Hallo,

soweit mir bekannt ist, greifen die Regelungen zur
Urlaubsabgeltung nur in dem, wenn ein Arbeitsverhältnis
beendet wird.

Nein. Urlaubsabgeltung ist auch möglich, wenn der Jahresurlaub
aus dringenden betrieblichen Gründen nicht in voller Höhe
genommen werden konnte …

Dazu: Es gibt in meinem Fall keine „dringenden betrieblichen Gründe“

Mein neuer Arbeitgeber zahlt mir allerdings das Urlaubsgeld
„ganz normal“ nach diesen Regeln aus, sprich: Wenn ich Urlaub
nehme, ist dieser „unbezahlt“, aber dafür bekomme ich zweimal
im Jahr eine „höhere Abrechnung“. Ist das „legal“???

Ich vermute, dass Du mit Urlaubsgeld tatsächlich Urlaubsgeld,
i.e. eine zusätzliche Vergütung an Urlaubstagen, meinst. Diese
Vergütung wird im allgemeinen auf Tarifvertragsbasis gezahlt -
es mag aber sein, dass es Arbeitgeber gibt, die das freiwillig
tun.

Nein, es gibt kein freiwilliges Urlaubsgeld. Ich spreche tatsächlich von einer Urlaubsabgeltung (ist mit diesem Wortlaut auch in der letzten Abrechnung aufgeführt).

Unbezahlter Urlaub würde bedeuten, dass Du an Urlaubstagen
überhaupt keine Vergütung bekämst. Das wäre
rechtswidrig. Meine Kristallkugel neigt aber der Auffassung
zu, dass Du das nicht meinst - s.o.

Doch, so meine ich das. Der Arbeitgeber hat mich für x Stunden im Monat angestellt, und erwartet, dass ich diese x Stunden auch jeden Monat bringe. Dafür bekomme ich dann zweimal im Jahr diese „Urlaubsabgeltung“ zusätzlich bezahlt (also, was bis dahin an Urlaub angefallen wäre mit dem Std.Satz verrechnet)

viele Grüße, Sonja

Doch, so meine ich das. Der Arbeitgeber hat mich für x Stunden
im Monat angestellt, und erwartet, dass ich diese x Stunden
auch jeden Monat bringe. Dafür bekomme ich dann zweimal im
Jahr diese „Urlaubsabgeltung“ zusätzlich bezahlt (also, was
bis dahin an Urlaub angefallen wäre mit dem Std.Satz
verrechnet)

Sonja, du schreibst „angefallen wäre“. Heißt das nun, dass er den tatsächlich genommenen Urlaub sozusagen nur „zeitversetzt“ bezahlt oder dass er vereinbarten Urlaub, der nicht genommen werden konnte dir sozusagen „abkauft“?

Beispiel:

  • (vertraglich) vereinbart sind 15 Tage
  • genommen wurden 10 Tage
  • bezahlt werden 15 Tage

MfG

Hallo,

Sonja, du schreibst „angefallen wäre“. Heißt das nun,
dass er den tatsächlich genommenen Urlaub sozusagen nur
„zeitversetzt“ bezahlt oder dass er vereinbarten Urlaub, der
nicht genommen werden konnte dir sozusagen „abkauft“?

So geschrieben, rede ich von „abkaufen“… Nur dass ich „nicht die Wahl habe“, sondern das "in der Regel so abgegolten wird.

Beispiel:

  • (vertraglich) vereinbart sind 15 Tage
  • genommen wurden 10 Tage
  • bezahlt werden 15 Tage

mein Beispiel:

  • (vertraglich) vereinbart sind 15 Tage
  • genommen wurden 0 Tage
  • bezahlt werden 15 Tage

Der Arbeitgeber beazhlt mir also den angefallenen Urlaubsanspruch, hat mich aber das ganze Jahr „die volle Zeit zur Verfügung“…

Der Arbeitgeber beazhlt mir also den angefallenen
Urlaubsanspruch, hat mich aber das ganze Jahr „die volle Zeit
zur Verfügung“…

Hmmm … das entspricht ja eben nicht dem Sinn des Gesetzes. Mal abgesehen davon, dass man sowas einzelvertraglich eh nicht regeln dürfte, dürfte das wohl auch per Tarifvertrag nicht möglich sein (da zum Nachteil des Arbeitnehmers).

Und nun?

MfG

Der Arbeitgeber beazhlt mir also den angefallenen
Urlaubsanspruch, hat mich aber das ganze Jahr „die volle Zeit
zur Verfügung“…

Hmmm … das entspricht ja eben nicht dem Sinn des
Gesetzes. Mal abgesehen davon, dass man sowas
einzelvertraglich eh nicht regeln dürfte, dürfte das wohl auch
per Tarifvertrag nicht möglich sein (da zum Nachteil des
Arbeitnehmers).

Und nun?

Hmmm, keine Ahnung. In meinem Vertrag steht ja auch ordentlich, dass ich den normalen Anspruch auf Urlaub habe. Die Realität sieht halt anders aus… Ich arbeite eben nicht in Vollzeit auf der Stelle, aber erarbeite mir doch trotzdem diesen Urlaubsanspruch.

MfG

Klar, so nenne ich das, wenn ich sage „Die nächste Woche will ich zu meiner Familie fahren“ und die Antwort ist „klar, wenn Du deine Stunden vorher vorholst geht das schon.“ Das bedeutet dann, ich darf weg bleiben, bekomme aber dafür kein Geld, weil das ja ein andermal im Jahr automatisch abgegolten wird…

Ich arbeite eben nicht
in Vollzeit auf der Stelle, aber erarbeite mir doch trotzdem
diesen Urlaubsanspruch.

Den Urlaubsanspruch hättest du sogar aufgebaut bei Krankheit (aber das nur mal nebenbei, weil vom Thema ab).

Klar, so nenne ich das, wenn ich sage „Die nächste Woche will
ich zu meiner Familie fahren“ und die Antwort ist „klar, wenn
Du deine Stunden vorher vorholst geht das schon.“

Ääähm … also der Urlaub muss weder vor- noch nachgearbeitet werden. Der steht dir schlicht und ergreifend zu. (Mindestanspruch 24 Werktage im Jahr - entspricht 4 Wochen)

§§? -> http://bundesrecht.juris.de/burlg/index.html

MfG