Hallo.
soweit mir bekannt ist, greifen die Regelungen zur
Urlaubsabgeltung nur in dem, wenn ein Arbeitsverhältnis
beendet wird.
Nein. Urlaubsabgeltung ist auch möglich, wenn der Jahresurlaub aus dringenden betrieblichen Gründen nicht in voller Höhe genommen werden konnte …
Mein neuer Arbeitgeber zahlt mir allerdings das Urlaubsgeld
„ganz normal“ nach diesen Regeln aus, sprich: Wenn ich Urlaub
nehme, ist dieser „unbezahlt“, aber dafür bekomme ich zweimal
im Jahr eine „höhere Abrechnung“. Ist das „legal“???
Ich vermute, dass Du mit Urlaubsgeld tatsächlich Urlaubsgeld, i.e. eine zusätzliche Vergütung an Urlaubstagen, meinst. Diese Vergütung wird im allgemeinen auf Tarifvertragsbasis gezahlt - es mag aber sein, dass es Arbeitgeber gibt, die das freiwillig tun.
Unbezahlter Urlaub würde bedeuten, dass Du an Urlaubstagen überhaupt keine Vergütung bekämst. Das wäre rechtswidrig. Meine Kristallkugel neigt aber der Auffassung zu, dass Du das nicht meinst - s.o.
Wenn das Urlaubsgeld tarifvertraglich geregelt ist, sollte im TV auch stehen, welche Zahlungsmodalitäten gelten (sollen). Die mir bekannten TV lassen aber Abschlagszahlungen oder „die ganze Sore auf einen Schlag“ durchaus zu. Das kann z.B. so aussehen, dass jede/s Belegschaftsmitglied/mutz, unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme des Urlaubs, das zusätzliche Urlaubsgeld zu einem oder mehreren Stichtagen mit der regulären Entgeltabrechnung bekommt.
Hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass die Berechnung und Überweisung des Urlaubsgeldes längst nicht so viel Kapazität bindet wie bei der „zeitnahen“ Überweisung.
Wenn es bei euch einen BR gibt, sollte entweder ein Tarifvertrag oder aber eine freiwillige Betriebsvereinbarung zum Thema Urlaubsgeld verfügbar sein …
Gruß Eillicht zu Vensre