Urlaubsanspruch bei 630.- OHNE Vertrag

Kann mir jemand bitte eine Informationsquelle darüber nennen?
Hat man Urlaubsanspruch, oder gilt das nur bei Abschlüssen MIT Vertrag??? Danke im Voraus!

Kann mir jemand bitte eine Informationsquelle darüber nennen?
Hat man Urlaubsanspruch, oder gilt das nur bei Abschlüssen MIT
Vertrag??? Danke im Voraus!

Ich kenn mich da zwar nicht aus, aber wenn du ohne Vertrag arbeitest ist es meiner Meinung nach generell Illegal. Falls es das aber nicht ist (ich kenne ja die Umstände nicht) würde ich sagen man kann soviel Ferien nehmen wie man will da man ja nicht fest angestellt ist (da sonst ein Vertrag da wäre)

Um Himmels Willen …
Auch wenn die Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses nicht schriflich fixiert sind, gibt es dennoch IMMER einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und -nehmerIn - mündlich oder durch „schlüssiges Handeln“, nur eben nicht schriftlich. Alle drei Arten stehen juristisch auf gleicher Höhe; d. h. keiner ist schlechter - höchstens schlechter zu beweisen! Also: Alles was für den schriftlichen Vertrag gilt, gilt auch für den mündlichen!!!
P.S.: Übrigens berechtigt das „einfach nicht zur Arbeit gehen“ u. U. eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers.

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Hallo Mike,

wie bereits gesagt, hast Du selbstverständlich einen Anstellungsvertrag. Dieser ist mündlich oder stillschweigend durch Arbeitsaufnahme zustande gekommen.

Wenn im Arbeitsvertrag (welcher Art dieser auch immer ist) nichts anderes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen in gleicher Weise für Vollzeit- und geringfügig Beschäftigte. Gilt für den Betrieb ein Tarifvertrag, hat dieser Vorrang vor den gesetzlichen Regelungen.

Alle Regelungen (gesetzlich oder tarifvertraglich) für Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschaft gelten auch für 630 DM-Jobs. Sogar Feiertage müssen bezahlt werden, wenn die Ausübung des Jobs an vorher festgelegten Wochentagen stattfindet und auf so einen Wochentag ein gesetzlicher Feiertag fällt.
Nur Ansprüche auf Leistungen aus der Sozialversicherung werden nicht erworben, obwohl der AG pauschal dafür zu zahlen hat.

Kurz: Der geringfügig Beschäftigte hat sämtliche Ansprüche, soweit sie nur den Betrieb belasten. Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Kassen gibt es keine.

Gruß
Wolfgang