Urlaubsanspruch für Teilzeitarbeiter

Beschäftigte, die - mit einer geringeren Gesamtstundenzahl - nur an einigen Tagen in der Woche arbeiten, wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch?

Der gesetzliche Anspruch geht von 24 Arbeitstagen aus, wobei der Samstag als Arbeitstag mitgezählt wird, mithin der Urlaubsanspruch 4 volle Wochen abdeckt.

Bei einer Anfrage hier wurde bemängelt, dass betrieblich bei einer 5-Tage-Woche die Vollzeitkräfte somit 20 Urlaubstage hatten, die Teilzeitkraft bei 4 Arbeitstagen in der Woche nur 16.

Dass dies völlig korrekt ist steht außer Frage >>

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…

Beispiel: Im Betrieb vollbeschäftigte Arbeitnehmer arbeiten 5 Arbeitstage pro Woche. Der Teilzeitbeschäftigte arbeitet nur 4 Arbeitstage. Einmal angenommen, die vollbeschäftigten Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen vertraglichen Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen, dann beträgt dessen Urlaubsanspruch 20 : 5 x 4 = 16 Urlaubstage.

Blöder wird es, wenn sich die Atrbeitstage folgendermaßen verteilen:

Der Arbeitnehmer arbeitet 130 Stunden im Monat, (Zeitkonto, Plus/Minusstunden werden weitergeschrieben) diese Stunden leistet er im Rhytmus - 7 Tage zu 65 Stunden Arbeit - 7 Tage frei - ab.

Urlaubsanspruch, wenn der Urlaub im Block genommen wird wären zwei mal eine Woche Urlaub, schön eingepasst ergäbe dies jeweils drei Wochen Urlaub (z. B. einmal imSommer, einmal im Winter).

Die wurde bei zwei Kollegen so gehandhabt, nun kam ein Neuer hinzu, der dies nicht einsah und Urlaubstage in voller Höhe einforderte, dabei darauf bestehend, dass er sie in Zeiträumen nehmen konnte, die ihm genehm waren.

Das daraus entstehende Modell hinkt m. E. sehr, denn nun wird den Beschäftigten ein Urlaub von vollen 28 Tagen gewährt, für jeden Tag aber nur 4,3 Stunden pro Tag berechnet!

(12 Monte zu 130 Stunden = 1560 Jahresarbeitsstunden durch 365 Tage ergibt im Jahresdurchschnitt ~ 4,3 Stunden pro (Urlaubs-)Tag, die auf das Zeitkonto fließen)

Die zwei „altgedienten“ haben weiterhin die vorherige Lösung intern mit dem Chef weitergeführt, der „schlaue“ Kollege hat zwar mehr Urlaubstage aber dadurch gut 30 Stunden Fehlzeit - und hat inzwischen gekündigt!

(Ganz nebenbei haben die Altgedienten 2 mal 3 Wochen freie Zeit am Stück, jeweils mit 65 Stunden berechnet, eigentlich die deutlich bessere Variante)