Hallo liebes wer-weiss-was-Forum!!
Ich habe eine Frage…und zwar. Ich könnte ab 1.6. eine neue Beschäftigung beginnen. Das Problem ist aber, dass ich ab 1.9 einen Umzug geplant habe, bzw. raus muss aus der Wohnung. So, ich wäre dann ja noch in der Probezeit und habe offiziell keinen Urlaubsanspruch. Wie ist das, muss der neue Arbeitgeber mir den Urlaub wegen dem Umzug gewähren oder muss ich damit klarkommen, das ich den Umzug abends nach der Arbeit machen darf?
Danke für die Antworten!!!
Liebe Grüße