Urlaubsanspruch in der Probezeit wegen Umzug?

Hallo liebes wer-weiss-was-Forum!!

Ich habe eine Frage…und zwar. Ich könnte ab 1.6. eine neue Beschäftigung beginnen. Das Problem ist aber, dass ich ab 1.9 einen Umzug geplant habe, bzw. raus muss aus der Wohnung. So, ich wäre dann ja noch in der Probezeit und habe offiziell keinen Urlaubsanspruch. Wie ist das, muss der neue Arbeitgeber mir den Urlaub wegen dem Umzug gewähren oder muss ich damit klarkommen, das ich den Umzug abends nach der Arbeit machen darf?

Danke für die Antworten!!!

Liebe Grüße

Hallo Nathalie,

ich wage zu behaupten, dass der Umzug dein Privatvergnügen ist. Mit einem AG hat das nichts zu tun, er muss dir ergo auch keinen Urlaub dafür geben.

Ralph (IANAL)

Hallo Ralph,

danke für die schnelle Antwort. Aber wie sieht es aus, wenn ich aus der Wohnung muss, weil der Vermieter mir gekündigt hat? Dann ist es ja so gesehen kein Privatvergnügen.

Mahlzeit!

Ich habe eine Frage…und zwar. Ich könnte ab 1.6. eine neue
Beschäftigung beginnen. Das Problem ist aber, dass ich ab 1.9
einen Umzug geplant habe, bzw. raus muss aus der Wohnung. So,
ich wäre dann ja noch in der Probezeit und habe offiziell
keinen Urlaubsanspruch.

Dann sag das doch einfach dem potentiellen neuen Arbeitgeber. Ich
kenne wirklich keinen Chef der damit ein Problem hätte.

Gruß
Stefan

Hallo Ralph,

danke für die schnelle Antwort. Aber wie sieht es aus, wenn
ich aus der Wohnung muss, weil der Vermieter mir gekündigt
hat? Dann ist es ja so gesehen kein Privatvergnügen.

Hallo doch, das ist Privat, ob ein Vergnügen ist sei mal dahingestellt, etwas anderes wäre es , wenn der Umzug im ZUsammenhang mit der neuen Beschäftigung bevorsteht, zB. weil du von Hamburg nach München schlecht tätglich pendeln kannst.
Dann hätte der Chef ganz bestimmt nichts dagegen oder würde dir von Anfang an einen Job ab 1.9. geben, damit du vorher die Formalia machen kannst.
Es hindert dich ja auch niemand daran zeitweilig beide Wohnungen zu unterhalten, also evtl noch vor Beschäftigungsantritt umzuziehen, und wenn dein Vermieter dich rausschmeißt lässt der vielleicht sogar noch bzgl Kündigungsfrist mit sich reden, sofern er nicht das Geld für die Renovierung braucht oä.

Gruß Susanne

ich wage zu behaupten, dass der Umzug dein Privatvergnügen ist.

Meines Wissens gibt es dafür sogar Sonderurlaub, der nicht auf den tariflichen Urlaub angerechnet wird. 1 Tag, wenn man im Umkreis umzieht, 2 Tage, wenn man über eine weite Strecke umzieht.

Hi Nordlicht,

Meines Wissens gibt es dafür sogar Sonderurlaub,

das ist höchstens eine tarifliche oder betriebliche Regelung.

Gandalf

Hallo liebe Nathalie,

ein Recht steht Dir höchstens über eine tarifliche oder betriebliche Regelung zu, aber ob das dann auch für Mitarbeiter in der Probezeit gilt, mußt Du z.B. über den Betriebrat in Erfahrung bringen.

Gibt es eine solche Regelung nicht, bzw. gilt sie nicht für Dich, bist DU auf die Kullanz Deines Chefs angewiesen.
Wenn Du Deinen Chef nicht erweichen kannst, wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als den Umzug am Wochenende vor dem 1.9. durchzuziehen, oder ihn von anderen machen zu lassen.

Gandalf

Vorsicht
Nordlicht könnte recht haben, s. http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung2005… (etwas runterscrollen). Demnach gibt es ein Anrecht auf Sonderurlaub für Umzüge, sofern dieser während der Arbeitszeit objektiv notwendig ist (was immer das heissen mag, IANAL)

Ralph

FAQ:1129
Hi!

Da hier noch keine korrekte Antwort gefallen ist, ich aber die FAQ:1129 respektiere, bitte ich Dich, die Frage noch einmal neutral formuliert ins passende Brett (Arbeitsrecht) zu stellen.

LG
Guido

Hi du

stell dich doch nicht an. Ich kenne deine Wohnung nicht und wieviel du besitzt etc., aber zieh doch einfach ausserhalb der Arbeitszeiten um. Wenn man sich ein bisschen organisiert und abends oder am WE nur noch das Zeug in die neue Wohnung schiffen muss, ist da gar kein Problem. Vermutlich wuerde dein neuer AG mit sich reden lassen, aber dass du nun zufaellig in der Probezeit umziehen musst, ist echt kein Beinbruch und laesst sich „managen“. Damit kannste beim neuen AG uebriegens echten Eindruck schinden.

Hallo! Danke für die schnellen und vielen Antworten!

Naja, ein Vergnüngen ist ein Umzug sicher nicht. Es ist aber sowieso immer blöd, wenn man gleich zum neuen AG geht und nach Urlaub fragt, wo man gerade mal drei Monate gearbeitet hat. Ist es eigentlich nicht so, dass mann zumindest einen Teilurlaub für die drei gearbeiteten Monate hat?