Vermittlungsgutschein - wie funktioniert das?

Hallo,

hab vom AA die Zusage auf einen Vermittlungsgutschein bekommen.

Hat jemand Erfahrung damit, wie zu wem gehen und wie läuft dann das da ab?

Sucht man sich idealerweise mehrere Arbeitsvermittler, die dann für einen tätig werden?

Blöd wirds dann wohl nur, wenn z.B. zwei von denen dann auf einmal einen Job für einen haben. Der eine kriegt dann wohl der Vermittlungsgutschein vom AA für seine Tätigkeit - aber der zweite will doch wohl für seine Dienste auch bezahlt werden … hm, was dann? Nix selber zahlen können :frowning:(

Also doch bloß einen Arbeitsvermittler angehen?
Aber ich kann ja nicht Wochen warten, bis der vielleicht mal was hat? Hartz IV wartet ab März.

Wie geht man das am besten an und was habt ihr so für Erfahrungen damit?

Danke. Chris

Hallo,

Der Vermittlungsschein oder „Kopfprämie“ soll einen Anreiz für die freien, bzw. gewerblichen Vermittler darstellen, dich in ein festes Arbeitsverhältnis zu vermitteln. Anspruch darauf hat nur der, dem das gelang.

Die Vermittlungsgutscheine werden in Höhe von 1.500 Euro (nach einer Arbeitslosigkeit von bis zu 6 Monaten), 2.000 Euro (nach 6 bis 9 Monaten)* oder 2.500 Euro (nach mehr als 9 Monaten)* ausgestellt und sind dann 3 Monate gültig.

Kommt auf Vermittlung eines privaten Vermittlers innerhalb dieser Zeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Inland mit einer Dauer von mindestens drei Monaten und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden zustande (maßgebend ist der Tag, an dem der Arbeitsvertrag geschlossen wird), erhält der Vermittler den Gutschein ausgezahlt, allerdings in 2 Raten:

die erste in Höhe von 1.000 Euro bei Beginn des vermittelten Beschäftigungsverhältnisses und den Restbetrag, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens 6 Monate bestanden hat. Wurde lediglich ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Dauer von 3 bis unter 6 Monaten vermittelt, werden nur 1.000 Euro gezahlt.
*Maßgebend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten 10 Monaten vor der Beantragung des Gutscheins.

Die Zahlung der ersten Rate bzw. des einmaligen Betrages von 1.000 Euro und ggf. des Restbetrages muss vom Vermittler jeweils bei dem Arbeitsamt beantragt werden, das den Vermittlungsgutschein ausgestellt hat.

Hallo,

lies mal das
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_3/__421g…

Gruß Jadzia