Wahlhelfer, wenn man arbeitslos ist?

Hallo!

Mein Kumpel ist ab 01.09.99 arbeitslos und möchte am 19.09. als Wahlhelfer mitarbeiten. Muß er diese Tätigkeit dem Arbeitsamt melden?

Tschüß Dany

Hallo Danny,

wenn Dein Freund für diese Tätigkeit bezahlt wird und dieser Betrag über
die Freigrenze liegt, muß er diese
Tätigkeit angeben.

Denn…tut er es nicht, läuft er Gefahr,
daß er gezahlte Arbeitslosengeld zurückzah-
len muß, welche er innerhalb der Hilfs-
periode erhalten hat.

Denn…er muß sich während dieser Zeit als
Arbeitsloser abmelden. Wenn z.B. das Arbeitsamt nach 3 Monaten erfährt, daß er
in dieser Hilfszeit gearbeitet hat ( z.B.
1 Monat ), muß er nicht nur den ALU-Bezug
für den einen Monat zurückzahlen, sondern
auch noch den Zeitraum bis zur Feststellung
des Arbeitsamtes, daß er tätig war. So kann
er unter Umständen bis zu 4 Monats-Alu´s rückzahlungsverpflichtet werden.

Also…erst einmal bei AA anrufen und die
Sache klären. Erspart viel Streß und Ärger.

Bernhard

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