Hallo alle miteinander,
bei der Zahlung des Weihnachtsgelds wird ein separates Schreiben mit dem Vermerk
„Bei Ausscheiden aus der Firma bis März 2003 muss das gewährte Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden“
Wenn nun zum 31.03.2003 gekündigt wird muss das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden oder gilt hier der 1.4.03 als Grundlage ?
Vielen Dank für eine „gute“ Antwort wenn möglich mit Quelle.
Viele Grüsse aus Hamburg
METoo
Doppelpostin im Brett Recht