Weihnachtsgeldrückzahlung bei Kündigung

Hallo alle miteinander,

bei der Zahlung des Weihnachtsgelds wird ein separates Schreiben mit dem Vermerk

„Bei Ausscheiden aus der Firma bis März 2003 muss das gewährte Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden“

Wenn nun zum 31.03.2003 gekündigt wird muss das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden oder gilt hier der 1.4.03 als Grundlage ?

Vielen Dank für eine „gute“ Antwort wenn möglich mit Quelle.

Viele Grüsse aus Hamburg
METoo
Doppelpostin im Brett Recht

Hi
Einer Bekannten erging es so - 31.3. gekündigt… rückzahlung.
hh

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nteressanter Link?
http://foren.recht.de/articles.public/?newsgroup=3&l…

Und hier der bete Link
http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/navi/frame…

Hallo.

bei der Zahlung des Weihnachtsgelds wird ein separates
Schreiben mit dem Vermerk

„Bei Ausscheiden aus der Firma bis März 2003 muss das gewährte
Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden“

Wenn nun zum 31.03.2003 gekündigt wird muss das Weihnachtsgeld
zurückgezahlt werden oder gilt hier der 1.4.03 als Grundlage ?

— Kommt drauf an, wer kündigt. Wenn Du gekündigt wirst und den Grund der Kü nicht zu verantworten hast: Nein. Sonst, bei Eigenkü oder der Tatsache, daß Du die Kü zu verantworten hast tendiere ich trotz „komischer“ Formulierung auf Rückzahlung.

Gruß,
LeoLo

Die Klausel lehnt sich an die Rechtsprechung des BAG an, das die Bindung eines Angestellten an das Unternehmen mittels einer solchen Rückzahlungsklausel beim Weihnachtsgeld maximal bis zum Ende des ersten Quartals (31.03.) für zulässig hielt (das war nach früherem Recht die erste Kündigungsmöglichkeit des Angestellten).

Es kommt auf das Ende des Arbeitsverhältnisses an, nicht auf den Tag der Kündigung. Das Arbeitsverhältnis muß also bis 31.03. enden. Gemeint sein kann aber nur die Kündigung durch den Arbeitnehmer, auch wenn das vielleicht hier nicht so deutlich steht. Denn auf dieser Prämisse beruht der ganze Bindungsgedanke.

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