Wie erechne ich Überstunden bzw. Gehalt aus?

Hallo Zusammen,
ich weiß nicht ob das hier der richtige Thread ist. Bitte berichtigen falls ich mir das falsche Board ausgesucht habe.

Folgendes Problem.
Ein AN hat einen befristeten VErtrag als Aushilfe von 10/2007 - 12/2007 gehabt, wobei die Arbeit erst am 15.10.07 aufgenommen wurde, da AN vorher noch in Prüfungen war.
Der VErtrag besagt, dass der AN 14 Wochenstunden zu leisten hat und mit 400€ entlohnt wird.
Nun gibt es Probleme mit der Berechnung der Überstunden bzw der BEzahlung, da der AN deutlich mehr gearbeitet hat als die 14 Wochenstunden.
Im Oktober waren es 106 Stunden, im November 73 und im Dezember 40 Stunden. (falls das nötig ist, kann ich auch die genauen Stunden/Tag einstellen oder per Mail versenden!)
Ich für mich habe nun folgende Rechnung aufgemacht :
Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit: 14 Wochenstunden
1 Monat = 4 Wochen
4 x 14 = 56 Stunden/Monat
400 € / Monat : 56 std = 7,14 €/std.

bei 3 Monaten Arbeitszeit =
3 x 56 std. = 168 Std. lt. Vertrag
tatsächliche Stunden = 219 Std.
219-168=51 Stunden mehr als vertraglich vereinbart
dem zu Folge:
3 x 400€ = 1200€
51 x 7,14€ = 364,14€
1200€+364,14€=1564,14€ zu bekommen

ist das so korrekt?
Oder habe ich etwas übersehen bzw. ist das der falsche Weg dieses auszurechnen?
(z.B. war der AN im November 2 Wochen im Urlaub…)

Ich wäre sehr erleichtert wenn ihr mir hierzu einige Hilfestellungen geben könntet…!
LG und DANKE!!!
Horde

Hallo.

Deine Rechnung scheint mir methodisch korrekt bis auf den Faktor „Wochen pro Monat“. Der Monat hat statistisch 4,35 Wochen, soviel ich weiß. Also 14*4,35=60,9 Sollstunden pro Monat.

Ist aber eine Weile her, seit ich derlei zum letzten Mal gemacht habe …

Gruß Eillicht zu Vensre

Hi Eillicht zu Vensre!

Dank Dir für deine Hilfe!
Aber ich kann das so rechnen, oder muss ich Monat für Monat irgendwie summieren und gegen die gearbeiteten Tage und so rechnen?Gibts da irgend eine andere Formel für?
Gruß,
Horde

Hallo.

Deine Rechnung scheint mir methodisch korrekt bis auf den
Faktor „Wochen pro Monat“. Der Monat hat statistisch 4,35
Wochen, soviel ich weiß. Also 14*4,35=60,9 Sollstunden pro
Monat.

Ist aber eine Weile her, seit ich derlei zum letzten Mal
gemacht habe …

Gruß Eillicht zu Vensre

Versuche es mal hoch und wieder runter :smile:
Hi!

1 Monat = 4 Wochen

Das Jahr hat 52 Wochen und 12 Monate.
4 Wochen sind vie Wochen aber nur im Februar auch ein Monat (und selbst das nur zu 75 %)

4 x 14 = 56 Stunden/Monat

Rechne mal hoch und wieder runter!
Also:
14 Std. x 52 Wochen / 12 Monate = 60,67 Std./Monat

400 € / Monat : 56 std = 7,14 €/std.

400€ / 60,67Std = 6,60€/Std.

Dn Rest kannst Du rechnerisch so beibehalten.

Ich wäre sehr erleichtert wenn ihr mir hierzu einige
Hilfestellungen geben könntet…!

Passt schon :wink:

LG
Guido

Huhu,

Folgendes Problem.
Ein AN hat einen befristeten VErtrag als Aushilfe von 10/2007

  • 12/2007 gehabt, wobei die Arbeit erst am 15.10.07
    aufgenommen wurde, da AN vorher noch in Prüfungen war.
    Der VErtrag besagt, dass der AN 14 Wochenstunden zu leisten
    hat und mit 400€ entlohnt wird.

Gibt es eventuell zusätzlich noch einen Passus a la „Überstunden sind mit dem vertraglich vereinbarten Gehalt abgegolten“? Dann ist der Rest der Rechnung nämlich ohnehin muda.

Außerdem werden bei Überschreiten der 400€ möglicherweise Kranken- Sozial- und Rentenversicherung fällig, so dass plötzlich

Hallo,

  1. abgesehen von der Mathematik: Ist denn vertraglich geregelt, dass Überstunden bezahlt werden? Das ist wichtig.

Der VErtrag besagt, dass der AN 14 Wochenstunden zu leisten
hat und mit 400€ entlohnt wird.

Handelt es sich um einen Minijob? Dann wird es Probleme geben, wenn auf einmal mehr als €400 pro Monat anfallen. Die lassen sich zwar vielleicht lösen, aber das bedeutet für den Arbeitgeber einigen Aufwand.

Cheers, Felix

.

Hallo an Alle und danke,
also im Vertrag sind theoretisch gar keine Überstunden geregelt bzw. wird gar nix dazu gesagt. Der VErtrag besteht nur aus einer Seite, wo nur die o.g. Fakten erläutert sind.
Der AN ist nun nach den 3 Monaten Aushilfsarbeit festangestellt worden…