Wie wird das/mein Arbeitslosengeld berechnet

Hi,

ich stehe vor einem kleinen Problem.

Zuerst zu den Daten. Ich hab mein Studium beendet (Ende 2003) und will/muss mich jetzt arbeissuchend melden. Ich hab bis jetzt noch keinen Job finden können - leider. Von August 2001 bis September 2003 ging ich noch nebenbei einer Beschäftigung nach, die im Schnitt monatlich ca. 600€ brachte (war alles sehr unterschiedlich, wie mich die Frima halt brauchte - mal warn es nur 300€ mal 700€ monatlich). Seit Oktober 2003 hab ich diesen „Job“ in einen 400€-Job umgewandelt und verdiene bis heute 400€ monatlich. Eine Berufsausbildung habe ich nicht, da ich nach der Schule gleich zu studieren begann.

Jetzt die Frage. Wenn ja, wieviel Arbeitslosengeld bekomme ich bzw. wie wird das genau berechnet? Wenn ich nichts bekomme, dann greift ja Harz IV. Was bringt das ein?

Das ich zusätzlich 165€ im Monat ohne Abzüge dazuverdienen darf weiß ich. Und das mit 15 Stunden in der Woche auch. Ein Problem ist, dass ich manchmal 30 Stunden in der Woche arbeite und manchmal eine Woche gar nicht. Wie siehts mit diesem Problem aus?

Wie fahre ich da besser? Arbeitslosengeld+400€(- Abzüge) oder nur Arbeitslosengeld (Harz)+keienen 400€-Job oder Arbeitslosengeld+nur 165€?

Den 400€-Job würde ich gerne weitermachen, da ich ja nicht auf der faulen Haut liegen will und wahrscheinlich der Firma die 165€-Lösung nicht gefällt.

Wie wird das angerechnet, wenn ich mein BeföG schon monatlich abstottere?

Dank und Gruß
MICHAEL

Hi,

man mag mich korrigieren wenn ich mich irre, aber:

Von August 2001
bis September 2003 ging ich noch nebenbei einer Beschäftigung
nach, die im Schnitt monatlich ca. 600€ brachte (war alles
sehr unterschiedlich, wie mich die Frima halt brauchte - mal
warn es nur 300€ mal 700€ monatlich). Seit Oktober 2003 hab
ich diesen „Job“ in einen 400€-Job umgewandelt und verdiene
bis heute 400€ monatlich.

Es hängt davon ab welchen Status Du bei dieser ersten BEschäftigung hattest. War das ein sozialversicherungspflichtiger Job?
In dem Fall würde gelten daß Du Leistungen von Arbeitsamt bekommst.

Wenn das aber von vorneherein keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit war ist das Arbeitsamt sowieso nicht zuständig, jedenfalls bekommst Du von denen nichts.
Der 400-EUR-Job zählt auf jeden Fall nicht.

Ggf. bräuchtest Du dich auf dem Arbeitsamt „nur“ arbeitslos melden, mußt Dich aber für den Bezug von Geldleistungen an das Sozialamt wenden. Das wäre der Fall wenn Du innerhalb der letzten 3 Jahre nicht für mindestens 12 Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen bist.

Gruß,

MecFleih

Es hängt davon ab welchen Status Du bei dieser ersten
BEschäftigung hattest. War das ein
sozialversicherungspflichtiger Job?
In dem Fall würde gelten daß Du Leistungen von Arbeitsamt
bekommst.

Ich hab (in der Zeit vor dem 400€ Job) Abzüge für die Rentenversicherung hinnehmen müssen. Andere Abzüge stehen nicht auf meiner Gehaltsabrechnung.

Grüße
MICHAEL

Hallo

Ein
Problem ist, dass ich manchmal 30 Stunden in der Woche arbeite
und manchmal eine Woche gar nicht. Wie siehts mit diesem
Problem aus?

Dann gibt es auch kein ALG. Es ist nicht der Durchschnitt entscheidend.

Gruß,
LeoLo