Witwenpension und 400 Euro Job

Hallo zusammen,

ich beziehe eine Witwenpension für die ich beim LVA für den Steuerabzug immer meine Steuerkarte Klasse 1 abgeben muss.

Da ich im vergangenen Jahr und auch in diesem über eine Steuerkarte Klasse 6 verfüge, da ich bis März diesen Jahres ALH beziehe und jede Arbeit, die ich versicherungspflichtig annahm, wenn ich denn eine bekommen hätte, immer die 6er Steuerkarte vorlegen mußte.
Wie ist das nun, wenn ich einen 400 Euro Job annehme.
Muß ich meine 6er Steuerkarte abgeben und auf die 400 Euro Abgaben zahlen oder brauche ich die Steuerkarte nicht zu erwähnen und streiche die 400 Euro ungekürzt ein?
Muß ich den Verdienste bei der EkSt zum Jahresende angeben?
Ich weiss, eigentlich hätte ich die Frage zweiteilen sollen und einen Teil in der Rubrik Steuern einsetzen müssen, doch dann wäre sie m.M. nach aus dem Zusammenhang gerissen worden.
Ich hoffe, Ihr alle habt Nachsicht mit mir.

Danke für Eure Bemühungen und einen schönen Sonntag wünscht Euch

Hannelore

Hallo, Hannelore,

ich unterstelle, dass Du immer noch arbeitslos bist.

Wemm Du einen 400,- €- Job annimmst, musst Du den beim Arbeitsamt melden, damit die Leistungen von dort entsprehnd neu berechnet werden. Beziehst Du keine Leistungen vom Arbeitsamt, musst Du gar nichts melden.
Du musst die Steuerkarte Klasse VI nicht abgeben, das wäre sehr schlecht für Dich. Der Arbeitgeber führt pauschal 25% ab, Du bekommst (Z.B. 400,- €) brutto für netto ausbezahlt.

Es kann sein, dass Du beim Lohnsteuer- Jahresausgleich nach einem Mini-Job gefragt wirst. Wenn Du aber nur einen bis 400,- € hattest, ist das steuerlich unbeachtlich.

Ingeborg

Hallo, Hannelore,

Es kann sein, dass Du beim Lohnsteuer- Jahresausgleich nach
einem Mini-Job gefragt wirst. Wenn Du aber nur einen bis 400,-
€ hattest, ist das steuerlich unbeachtlich.

Hallo Ingeborg,

recht herzlichen Dank für Deine Ausführungen.
Nun weiss ich weiter und kann die Dinge in die Hand nehmen.
Hannelore