Zu hohe Temperaturen

Hallo, ab wann darf man in seinem Job die Arbeit verweigern, wenn die Temperaturen am Arbeitsplatz zu hoch sind? Bei uns herschen in den Sommermonaten nicht selten Temperaturen unter 30 Grad Celsius im Büro! Ist der Arbeitgeber verpflichtet dies zuändern?

Gruß Roy

Hallo!

… Temperaturen unter
30 Grad Celsius im Büro! Ist :der Arbeitgeber verpflichtet :dies zuändern?

Nein. Eine Pflicht, belüftbare Räume zu klimatisieren, ist mir nicht bekannt. Fürs Wetter ist der AG jedenfalls nicht verantwortlich.

Gruß
Wolfgang

Hallo

http://www.arbeitsgericht.de/db_arbeitsrecht/downloa…

Gruß,
LeoLo

Hallo, ab wann darf man in seinem Job die Arbeit verweigern,
wenn die Temperaturen am Arbeitsplatz zu hoch sind? Bei uns
herschen in den Sommermonaten nicht selten Temperaturen unter
30 Grad Celsius im Büro! Ist der Arbeitgeber verpflichtet dies
zuändern?

Auch Hallo.

Du meinst vermutlich über 30 Grad - darunter hätte ich es ganz gern, im Moment …

Es gibt, entgegen landläufiger Meinung, keine Verpflichtung des Arbeitgebers, für ein bestimmtes Raumklima zu sorgen. Dass die Räume „… den allgemeinen Erkenntnissen bla über Gebäude blu entsprechen müssen blä …“, heißt, dass es nicht durch die Bauweise bedingt zu Hitzestaus oder im Winter zu Kältelöchern kommen darf, dass für Lüftungsmöglichkeit und Tageslicht zu sorgen ist usw. Wenn draußen 40° sind, darf der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung genauso wenig verweigern wie bei 20°. Anders sieht es aus, wenn im Winter die Eiszapfen von der Decke bammeln.

Gruß kw

Hi!

Mein Gott, momentan schwitzen wir halt (fast) alle. Seit 500 Jahren gibt es Bürojobs und seit 500 Jahren ist es im Sommer warm. Was soll das also?

Ein Stahlkocher am Hochofen würde sich über 30° freuen.

En recht auf eine Klimaanalge oder gar Hitzefrei gibt es m.E. nicht. Wenn Du allerdings einen Schwächeanfall wegen der Hitze bekommst, wird Dich wohl kaum jemand auf Deinem Stuhl festbinden…

Grüße,

Mathias

Damit LeoLo nicht so alleine da steht :wink:
Hi!

Entgegen der Mehrzahl der Antworten hier, ist es nicht ganz so einfach, den AN brüten zu lassen!

http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/ar…

http://www.vnr.de/vnr/personalfuehrung/personalmanag…

http://www.sr-online.de/themen/index.jsp?dir=13&aufk…

http://www.gs-journal.de/gsj-0322.htm

Kurz und knapp (und furchtbar stark vereinfacht): Die Raumtemperatur soll 26 Grad nicht übersteigen! Tut sie es doch, so muss es draußen 6 Grad wärmer sein!

LG
Guido

Ich nehme an Du hast schwere körperliche Arbeiten zu verrichten und die Temperatur ist über 50 Grad. Ansonsten wundert es mich nicht, dass
es aus der deutschen Wirtschaft nur noch negatives zu berichten gibt.
Mit solch einer Einstellung werden wir wohl keinen Blumentopf gewinnen.

Kirche im Dorf lassen
Was hat ein Arbeitgeber davon, wenn seine Angestellten schlechte Arbeit leisten?

http://www.arbeitsrecht.org/archiv/2003/06/newslette…
„So sehr sich die meisten Menschen auch freuen, wenn der Sommer kommt, so ächzen doch viele, die bei großer Hitze arbeiten müssen. Doch nicht nur der Wunsch, den Bürostuhl gegen einen Platz im Grünen zu tauschen sorgt dann für schwindende Arbeitsleistung. Vielmehr sinkt die Leistungsfähigkeit des Menschen bei Temperaturen über 22°C um fünf Prozent pro zusätzliches Grad.“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Roy,

ein Recht die Arbeit zu Verweigern hast du nicht.
Aber wenn es abzusehen ist,das über längere Zeit die Außentemperaturen
so hoch sind,das in den Innenräumen die Temperatur 22 Grad C`überschreitet,ist der Arbeitgeber nach der Arbeitsstättenverordnung
verpflichtet,für Abhilfe zu sorgen.Was heutzutage auch kein Problem
darstellt,da es mobile Klimageräte auf Leasing-Basis gibt…
Das ist für den AG im Endeffekt nämlich erheblich billiger,als Ausfälle
des Personales durch Hitzschläge bzw.„Sommergrippe“ durch die Zugluft
von selber mitgebrachten Ventilatoren.

gruß

Frank

Wie üblich
Hi!

Erneut der pauschale Unsinn von Dir!

Was Frank hier geschrieben hat, stimmt in dieser Form schlicht nicht!

LG
Guido

Bestätigung
Guten Abend!

Hallo, ab wann darf man in seinem Job die Arbeit verweigern,
wenn die Temperaturen am Arbeitsplatz zu hoch sind?

Wenn sie zu hoch sind (-:

Bei uns
herschen in den Sommermonaten nicht selten Temperaturen unter
30 Grad Celsius im Büro! Ist der Arbeitgeber verpflichtet dies
zuändern?

In der Arbeitsstättenverordnung §6, 1 steht
In Arbeitsräumen muß während der Arbeitszeit eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein.

Genaueres steht in den Arbeitsstättenrichtlinien ebenfalls §6

Da es mein Posting sprengen würde: http://www.lfas.bayern.de/vorschriften/regeln/asr/as…

Man ist nach bisheriger Rechtsprechung angehalten, bei Temperaturen, die 26°C überschreiten und nicht um mindestens 6°C kühler sind als die Außentemperatur zu handeln!
Wobei vermutlich verschiedene Richter über den örtlichen Punkt der Außentemperaturmessung verschieden urteilen!
Auf der Fensterbank in der prallen Sonne außen ist es garantiert wärmer als im Schatten unter dem Baum, der vor dem Gebäude steht.

Aber eigentlich stand das ja schon hier!

Es grüßt
Werner

Post scriptum
Wie kann man auf 22°C kommen, Frank? (falls Du mitliest)

How…der Große Manitou Guido hat gesprochen…lol
abba Brav biste…gut gemacht kriegst auch Zur Belohnung wieder den Knochen…:=))

Troll Dich owt
.

Nöööö…Loool…

Hi Guido,

da stimme ich Dir voll zu.

Gruß

Chris

Hi LeoLo,

sehr hilfreicher Link.

Danke

Gruß

Chris