Zwischenzeugnis was muss rein

Hallo,
da ein direkter Vorgesetzter gewechselt hat, wurde beim Aebeitgeber ein Zwischenzeugnis beantragt und nach ca. 5 Monaten erhalten.
Da neben der eigentlichen Tätigkeit im Bereich Technik auch in der Firmeneigenen Werksfeuerwehr Tätigkeiten wahrgenommen werden wurden diese zusätzliche soziale und von betriebsinteresse zeugenden Tätigkeiten auch im Zeugnus erwartet. Tätigkeiten: Gründungs-mitglied; Gerätewart und stlv.Komandant.
Alles Ehrenamtlich im Betrieb.
Der Leiter Technik meint aber soetwas gehört nich in ein Arbeits-zeugnis.

Gibt es nich Anspruch darauf, dass alle Tätigkeiten und übernommenen Aufgaben im Zeugnis erscheinen und beurteilt werden?
Wo finded man Gesetzestexte oder ähnliche?

Im Voraus vielen Dank für Eure Beiträge
Roman