Erst- und Zweitwohnsitz

Hallo ihr da draußen!

Ich bin vor kurzem umgezogen und würde nun gerne wissen wie ich das am schlauesten mit Erst- und Zweitwohnsitz anstelle.
Ich würde meinem Auto und meinem Motorrad gerne das Nummernschild lassen dass sie momentan haben und nur meinen Wohnsitz ummelden.
Kann ich Fahrzeuge auf den Zweitwohnsitz anmelden? Ich würde dann also vom Erstwohnsitz mit dem Auto, das ein ganz anderes Kennzeichen hat zur Arbeit fahren.
Wer kann mir helfen?

Danke für eure Antworten
Miriam

Hallo Miriam,
das funktioniert recht gut: melde Deinen Erstwohnsitz dort, wo du gewohnt hattest. Dort solltest Du allerdings auch eine echte Adresse haben. Ich habe das 10 Jahre mit München gemacht. Bin 10 Jahre mit dem Nummernschild M rumgefahren. Bin 2 mal von den Grünen angeredet worden. doch dagegen kann niemand was sagen. Du bekommst natürlich Deine Wählerbenachrichtigungen nur in Deinen Erstwohnsitz! Und Müllabfuhr ist auch fällig.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

danke für deine Antwort. Allerdings will ich meinen Erstwohnsitz nicht anmelden wo ich gewohnt hatte, sondern da wo ich jetzt wohne, da das zur Arbeit wesentlich mehr Kilometer sind.
Als Beispiel würde ich also in München wohnen, das wäre mein Erstwohnsitz, meine Fahrzeuge sollten aber am Zweitwohnsitz Rosenheim angemeldet bleiben.
Geht das?

Gruß
Miriam

hallo Miriam,
tja, man kann nicht alles haben.
Grüße
Raimund

Kann mir dazu sonst noch jemand etwas sagen???

Miriam

Hi,

du kannst zb deine zweitwohnung 2 jahre lang absetzen, wenn sie für deine arbeit gedacht ist.

grüße

matthias

Hallo,

du kannst zb deine zweitwohnung 2 jahre lang absetzen, wenn
sie für deine arbeit gedacht ist.

die Begrenzung der Anerkennung der doppelten Haushaltsführung auf zwei Jahre wurde neulich vom BVerfG gekippt. Einen Link dazu habe ich auch noch gerade gefunden:
http://de.news.yahoo.com/030408/286/3dy4c.html

Gruß
Christian

Hi,

danke für die Info. Muss ich eigentlich irgendeinen Nachweis erbringen wenn ich einen Zweitwohnsitz anmelde?

Miriam

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

danke für die Info. Muss ich eigentlich irgendeinen Nachweis
erbringen wenn ich einen Zweitwohnsitz anmelde?

Miriam

Hallo Miriam,

bei mir hat es vor ein paar Jahren genügt, begreiflich zu machen, wo der Lebensmittelpunkt liegt. Eine Ehe ist da sehr hilfreich, im Zweifel genügt schon eine Verlobung oder ein Lebensgemeinschaft (z. B. ein gemeinsam unterschriebener Mietvertrag oder ein gemeinsames Haus).

Bei mir hat mangels Partnerin ein Schreiben meines Fussbllvereins genügt, dass ich regelmäßig am aktuellen Spielbetrieb teilnehme. Und natürlich sonstige nicht belegbare Begründungen wie Freundchaften, Kegelclups o. ä.

Das ganze 3 Minuten vor Feierabend auf dem Amt angebracht, hat mir den zweiten Wohnsitz gesichert.

Gruß

ALex (der heute nur noch einen Wohnsitz hat)

Hi!

Du kannst ohne Probleme Fahrzeuge auf einen zweitwohnsitz anmelden.
Wichtig ist, dass ein Erstwohnsitz generell existiert.
Ist kein Thema, ich mache das auch so.

Du kannst natürlich auch den Erst- zum Zweitwohnsitz „degradieren“ und die Fahrzeuge dort angemeldet lassen.

Grüße,

Mathias

Hallo,
die Zulassung des Fahrzeuges kann auf die Haupt- oder auch auf die Nebenwohnung erfolgen (die ist lt. Straßenverkehrszulassung-Ordnung erlaubt). Ärger machen meisten dann die Versicherungen wenn das Fahrzeug im Landtarif eingestuft ist, und man nun in der Stadt wohnt.

Wegen den Meldeverhältnissen beim Einwohneramt ansich ist zu sagen, dass es ein Meldegesetz gibt, nach diesem ist zumindest in BAYERN die Hauptwohnung für unverheiratete und volljährige Personen dort wo der überwiegende Aufenthalt ist. Bei unverheirateten volljährigen Personen spielt der Lebensmittelpunkt (wegen Freunde, Partner, Eltern, Fußballverein etc. KEINE Rolle), bei verheirateten gilt als Hauptwohnung der vorwiegende Aufenthaltsort der Familie.

Gruß
Petra