Landwirtschaftliches Gelände als Vereinsgelände

Hallo,

wir sind ein Verein von Personen, die sich die historische Darstellung zum Hobby gemacht haben.
Auf dem privaten Gelände (früher landwirtschaftlich genutzt) haben wir bestehende Gebäude (Stallungen, Geräteschuppen) ausgebaut und erweitert.

Uns nicht wohl gesonnene Personen haben uns beim Bauamt wegen Schwarzbaus angezeigt. Nun wird von uns erwartet, dass sämtliche Bauten entfernt werden.

Gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit, dass unser historischer Verein das Gelände als Vereinsgelände in seiner bestehenden Form (mit den Gebäuden) nutzen darf? Es gehört ja sogar uns.

Wir hätten breite Unterstützung unserer Gemeinde. Bürgermeister und Stadträte stehen auf unserer Seite. Sogar der Landrat hat im Prinzip kein Problem damit. Aber das Bauamt insistiert auf Abriss.

Hat jemand eine Idee, wie uns geholfen werden könnte?

Grundsätzlich kann das Kommunalparlament nachträglich einen Bebauungsplan aufstellen oder den bestehenden ändern, der eure Bauten legalisiert. Wenn ihr die Mehrheit im Rat für euch habt, dann dürfte das kein Problem sein. Es sei denn, ihr habt nicht nur schwarz gebaut, sondern auch gegen übergeordnetes Baurecht verstoßen (Brandschutz, Emissionen, Denkmalschutz oder sowas). Dann wäre ein B-Plan, der sowas ermöglicht, verwaltungsrechtlich angreifbar oder von vorneherein nichtig.

Wenn der Landrat nichts dagegen hat, dann verstehe ich allerdings nicht, dass das Bauamt querschießt.

Ich auch nicht :smile:
Ich dachte auch, er wäre der Chef.

Wenn der Landrat nichts dagegen hat, dann verstehe ich
allerdings nicht, dass das Bauamt querschießt.

Hallo Volker,
der Landrat darf durchaus seine persönliche Meinung äußern, sollte sich aber hüten, dem Bauamt anzuweisen, eine Genehmigung zu erteilen, die dem Baurecht widerspricht.
Die Erstellung eines Bebauungsplanes ist Aufgabe der Gemeinde und nicht des Landkreises.
Grüße
Ulf

Hallo Volker,
der Landrat darf durchaus seine persönliche Meinung äußern,
sollte sich aber hüten, dem Bauamt anzuweisen, eine
Genehmigung zu erteilen, die dem Baurecht widerspricht.

Naja, eine offizielle Anweisung zwar nicht, aber wenn der Landrat sich dafür einsetzt, dann wird das Baurecht allgemein schon etwas „flexibel“.

bei landw. gebäuden muss vor umbau bz. umnutzung ein antrag gestellt werden,am besten über die landwirtschaftskammer bzw.-amt.
bei uns hier in nrw dürfen dann z.b.wohnungen in ställe oder scheunen gebaut werden.
versuch mal auf dieser schiene was zu bewegen.

Habt ihr Baugenehmigungen eingeholt? Oder irgendetwas schriftliches von der Gemeinde/Kreis?

Hallo,

grundsätzlich kann ohne die Randbedingungen zu kennen keine Aussage dazu gemacht werden, ob euer Vorhaben nachträglich genehmigungsfähig ist.

Ich gehe davon aus, dass sich das Grundstück im Aussenbereich befindet. Dort sind generell nur die privilegierten Vorhaben, u. a. Landwirtschaftliche Vorhaben, zulässig. Sofern die Gebäude, wie du sagst landwirtschaftlich genutzt wurden und legal (mit der Nutzung vormals Landwirtschaft) bestehen (d.h. für diese Gebäude muss eine Baugenehmigung existieren), gibt es eine Möglichkeit diese umzunutzen für eine nicht privilegierte Nutzung, also soweit zu erkennen auch für euer Vorhaben. Diese „Entprivilegierung“ ist aber nur einmal möglich und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Um diese Details alle zu klären, müsste man den gesamten Vorgang kennen, einschl. der vorhergehenden Genehmigungen. Dann besteht ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung nach § 35 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB.

Diese Möglichkeit gibt es aber nur für die bestehenden Gebäude. Erweiterungen und ähnliches sind hiervon ausgeschlossen, weil du auch von Erweiterungen geschrieben hast. Für die Erweiterungen gibt es soweit ersichtlich keine Möglichkeiten diese zu legalisieren. Bleibt nur zu hoffen, dass durch eure Baumaßnahmen der Bestandschutz der anderen Gebäude nicht gefährdet ist, weil es sonst hierfür auch keinen Anspruch mehr gibt diese umzunutzen.

Ich würde also mit dem Bauamt sprechen und versuchen über diese Schiene etwas zu erreichen.

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